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Handbuch

der

mathematischen und wöhnfschen n Chronologie.

Aus den Quellen bearbeitet

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Königlichem Astronomen, ordentlichem Professor an der Universität zu Berlin, Mitgliede der Königl. Preufsischen Akademie der Wissenschaften und Correspondenten der Göttinger Societät.

Zweiter Band.

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Berlin, bei August Rücker.

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Vorrede.

User den Inhalt dieses zweiten Bandes meines Handbuchs der Chronologie habe ich schon beim ersten das Nöthige gesagt, und es würde daher keiner neuen Vorrede bedürfen, wenn ich nicht der Pflicht der Dankbarkeit für so manche. Mit- theilungen zu genügen hätte, deren ich mich auch hier zu erfreuen gehabt habe. Besonders fühle ich mich in dieser Hinsicht meinen Collegen Herren Biener, Klenze und Neander verpflichtet. Bei der Zeitrechnung der Araber und Perser ist mir ganz vorzüglich die Theilnahme zu Statten gekom- men, die der grofse Orientalist Herr Silvestre de Sacy der frühern ug: derselben be- wiesen hat.

Mein gelehrter Freund Herr Buttmann hat sich auch bei diesem zweiten Bande der Mühe ei- ner Revision der Druckbogen unterzogen. Die letztern Bogen sind von Herrn Dr. Rosen durch- gesehen worden, einem jungen Orientalisten, auf dessen sicher zu erwartende Leistungen das ge- lehrte Publikum aufmerksam zu machen, ich mir das Vergnügen nicht versagen kann.

IV » Korrede.

Wenn mein Buch von Seiten des Litterarischen einiges Verdienst haben sollte, so bekenne ich gern, dafs es nur in einer Bibliothek entstehen konnte, die im Fache der Geschichte und Littera- ; tur so reichhaltig ist, wie die hiesige königliche. Unter der grofsen Anzahl der von mir angeführten Bücher sind kaum vier, die ich auf fremde Autori- tät zu citiren genöthigt gewesen bin. Den Herren Bibliothekaren, die mir seit zwanzig Jahren die uneingeschränkte Benutzung der ihnen anvertrau- ten Schätze gestattet und durch ihre freundliche Theilnahme erleichtert haben, sage ich meinen ver- bindlichen Dank. F

Berlin den 5. Oktober 1826.

L. Ideler.

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Handbuch der

mathematischen und technischen

Chronologie.

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Zweiter Band.

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Sechster Abschnitt.

Zeitrechnung der Römer.

E. ist bereits. oben (1,80,100) mit: den Worten des Gensorinus und Plinius bemerkt, worden, dafs die Römer ihren bürgerlichen Tag um Mitternacht an- gefangen haben. Nach Gellius "31 hatte Varro. in einem eigenen Buche seines grofsen Werks Rerum. hu- manarum ausführlich von diesem Gegenstande gehan- delt und unter andern gesagt: Homines; qui. ex media nocte ad proximam mediam noctem in his horis vi-' ginti quatuor nati sunt, una. die nati dicuntur. Nach- dem Gellius diese Worte erläutert und der abweichen+ den Gewohnheit der Athener, Babylonier, und Umbrer gedacht hat, fährt er also fort: Populum autem Roma- num ita, uti Varro dixit, dies. singulos annumerare a media-nocte usque ad mediam proximam, multis ar- gumentis ostenditur. Was er dayon anführt, zeigt aller- dings, dafs dies bei den Römern Observanz war, dafs aber kein ‚ausdrückliches Gesetz defshalb vorhanden sein mufste, -weil er ee sonst. gewifs vorangestellt haben würde. Er schliefst mit den Worten: Dies, quem Romani..civilem appellaverunt, a sexta. noctis. hora

1) N. 4. II, 2. Vergl. Macrob. Saturn.I,3; Paulus Dig. II, tt. XI, sect. 8; Isidor. Etym. V, 30.

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A Technische Chronologie.

oritur, nämlich vom Schlufs der sechsten Stunde oder von Mitternacht, so dafs sie zwar, gleich allen übrigen Völkern des Alterıhums (1,84), der Nacht zwölf Stunden beilegten, diese aber nach einer ihnen 'eigenthümlichen Weise beim Datiren auf zwei bürgerliche Tage yertheil- ten. Den Tag mit dem schwankenden Auf- oder Un- tergange der Sonne zu beginnen, fanden sie in ihrer Zeitrechnung keine Veranlassung. Sie hatten daher nur zwischen Mittag und Mitternacht zu wählen, und ent- schieden sich für diese, weil jener gar keinen Ein- schnitt in das Treiben der Menschen macht, und nur in den Augen der Astronomen in so fern den Vorzug verdient, als er sich durch eine unmittelbare Beobach- tung bestimmen läfst.

Den Anfang des bürgerlichen Tages zu erkennen, bot sich den Römern vor Erfindung der Wasseruhren kein Mittel weiter dar, als die Beachtung des gestirn- ten Himmels und die Clepsydrae, von deren Gebrauch bei den Griechen oben (1,230) gehandelt worden ist. Man nimmt gewöhnlich an, dafs ihnen diese Zeitmes- ser, ihrer Einfachheit ungeachtet, nicht vor dem Jahr 702 der Stadt bekannt geworden sind, weil der Verfasser des Dialogs de caussis corruptae eloquentiae sagt +): Primus tertio consulatu Cn. Pompeius adstrinzit impo- suitque veluti frenos eloquentiae, was man, und wol nicht mit Unrecht, auf die Einführung der Clepsydrae bezieht. Es ist aber nur von ihrem Gebrauch vor Ge- richt die Rede. Dafs sie nicht schon früher zur Ab- messung der Nachtwachen in den Lägern benutzt’ sein sollten, ist kaum denkbar. Wie sie als Zeitmesser bei

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CL e 29.

Römer. 5

den gerichtlichen Verhandlungen gestaltet waren, er- sehen wir aus folgenden Worten des Apuleius '): Praeconis amplo boatu citatus accusator quidam se- nior exsurgit, et ad dicendi spatium vasculo quodam in vicem coli. graciliter fistulato, ac per hoc guttatim defluo, infusa. aqua populum sic adorat, Dafs sie nicht durchgehends von gleicher Gröfse waren, geht aus fol- gender Stelle des jüngern Plinius hervor ?): Dixi horis paene quinque. Nam X clepsydris, quas spa-, tiosissimas acceperam, sunt additae quatuor. Für X findet sich in einigen Handschriften XI, in andern XX; auf jeden Fall erhellet aber, dafs die Zeiträume, in denen sich die Clepsydrae leerten, ziemlich kurz sein mufsten. Vielleicht waren sie, den veränderlichen Stunden ge- mäfs, im Sommer länger‘ als im Winter. Dafs diese Zeiträume selbst Clepsydrae genannt wurden, lehren die bekannten Formeln petere und dare clepsydras. Wenn dem einen Redner das Wasser abgelaufen war, so verkündigte ein Gerichtsdiener, dafs die Reihe an dem andern sei. Während man Zeugen verhörte oder Akten- stücke vorlas, wurde das Wasser gehemmt, damit der Redner nichts von der ihm bewilligten Frist einbüfste. Dies nannte man sustinere aquam °). Wenn Cä- sar "1 von certis ex: aqua mensuris spricht, durch die er gefunden haben will, dafs die (Sommer-) Nächte auf den britischen Inseln kürzer als auf dem Fest- lande seien, so scheint er damit nicht die gewöhnlichen

1) Metam.1.I1I. Opp. ed. Par. 1688. Tom. I. p. 73. AE r Sa l EE a

°) Apul. Apol. p. 465.

‘) De bello Gall. V, 13.

D Technische Chronologie.

Clepsydren zu meinen, sondern die oben (1,225) gedachte Vorrichtung zu genauerer Abmessung der Zeit, deren sich die chaldäischen und griechischen Astronomen bei ihren Beobachtungen bedienten. Man vergleiche eine oben (1,231) eitirte Stelle des Martianus Capella, in der das Wort Clepsydrae eben so gebraucht vor- kommt.

Der Vigilien rechneten die Römer, nach dem Zeug- nisse des Vegetius ‘) und anderer, vier von gleicher Dauer auf die Nacht, so dafs die Mitternacht auf den Anfang der dritten traf. Eine ähnliche Eintheilung hat- ten sie nach Censorinus ?) auch für den natürlichen Tag, und beim Varro.?) findet sich die Notiz: Cosco- nius in actionibus scribit, praetorem accensum solitum tum esse iubere, ubi ei videbatur horam esse tertiam, inclamare horam esse tertiam, itemque meridiem et ho- ram nonam. Nach Plinius "1 verkündigte eben so der Diener der Consuln den Mittag, wenn er yon der Cu- ria aus die Sonae nach einer bestimmten Richtung sah: Duodecim tabulis ortus tantum et occasus nominantur ; post aliquot annos adiectus est et meridies, accenso con- sulum id pronunciante, cum a curia inter rostra et grae- costasin prospexisset.solem. Dafs der Mittag in dem Zwölftafelgesetz nicht erwähnt gewesen sei, ist un-

7

"1 Quia impossibile videbatur in speculis per totam noctem vigilantes singulos permanere, ideo in quatuor partes ad éle- psydram sunt divisae vigiliae, ut non amplius quam tribus horis nocturnis necesse sit vigilare. De re militari IIJ, 8.

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*) De ling. Jet LN Auctores latinae linguae ed. Gothofr. eol. 44.

"o HAND, 60.

RÖMER, 2

gegründet; denn Gellius ') führt eine Stelle daraus an, in der ante meridiem und post meridiem vorkommen, es sei denn, dafs dieselbe aus einer spätern Redaction des Gesetzes entlehnt war, in die man vielleicht diese bald nachher entstandenen Ausdrücke gesetzt hatte. Auch Censorinus sagt: Horarum nomen non minus annos CCC Romae igneratum esse, credibile est. Nam in XII tabulis nusquam nominatas horas invenies, ut in aliis postea legibus, sed ante meridiem. Das Wort hat- ten valso die Römer bereits zur Zeit der Decemvirn oder unmittelbar nachher, ob sie gleich damals noch nicht im Stande sein mochten, diesen Zeitpunkt mit einiger Genauigkeit. zu bestimmen. Einen Gnomon zu errich- ten, scheint ihnen nicht eingefallen zu sein, und Son- nenuhren erhielten sie erst nach der Mitte des fünften Jahrhunderts der Stadt.

Zur Geschichte dieser Zeitmesser finden sich ein paar wichtige Stellen beim Plinius und Gensorinus. Beim .erstern heifst es °) : Princeps Romanis solarium horologium statuisse ante undecim annos, quam cum Pyrrho bellatum est, ad aedem Quirini, L. Papirius Cur- sor a Fabio Vestale proditur. Sed neque facti horolo- gii rationem wel artificem significat: nec unde transla- tum sit, aut apud quem scriptum id invenerit. Pyrrhus setzte, um die Römer zu bekriegen, im Jahr 474 d. St. nach Italien über; die erste Aufstellung einer Sonnenuhr zu Rom würde also ins Jahr 465 gehören. Censorinus erklärt sich weniger bestimmt: Quorum (solariorum) antiquissimum quod fuerit, inventu difficile est. Alii

1) Makt AVH. A A.a O

8 Technische C hronologie.

enim apud aedem Quirini primum statutum dicunt, alii in Capitolio, nonnulli ad aedem Dianae in Aventino. Plinius fährt fort: M. Varro primum statutum in pu- blico secundum rostra in columna tradit, bello Punico primo, a M. Valerio Messala Consule, Catina capta in Sicilia: deportatum inde post XXX annos, quam de Papiriano horologio traditur, as u. CCCCXCI. Nec congruebant ad horas eius lineae: paruerunt tamen eis annis undecentum (also bis 590), donec Q. Marcius Phi- ` lippus, qui cum L. Paulo fuit censor, diligentius ordi- natum iuxta posuit. Nichts kann wol die damalige Be- schränktheit der wissenschaftlichen Kenntnisse der Rö- mer greller an den Tag legen, als diese Aufstellung und lange Benutzung einer Sonnenuhr, die für einen fast vier Grad südlichern Ort gezeichnet war! Gensorinus drückt sich hierüber also aus: Zllud satis constat, nul- lum in foro prius fuisse, quam id, quod M. Valerius ex Sicilia advectum ad rostra in columna posuit. Quod cum ad clima Siciliae descriptum ad horas Romae non conveniret, L. Philippus Censor aliud iuxta constituit. Man sieht, der Name des Censors, dem die Römer diese Verbesserung verdankten, lautet hier etwas anders, als beim Plinius. Dieser fährt fort: Etiam tum tamen nubilo incertae fuere horae usque ad proximum lu- strum, Tunc Scipio Nasica, collega Laenatis, prius aqua divisit horas aeque noctium ac dierum, idque ‘horologium sub tecto dicavit a. u. DXCV. Tam diu populo Romano indiscreta lux fuit. Beim Censorinus heifst es: Deinde aliquanto post P. Cornelius Nasica Censor ex aqua fecit horarium, quod et ipsum ex consuetudine noscendi a sole: horas, solarium coe- ptum wocari. Dafs Solarium wie Horologium sowohl

RÖMER. ) d

die Sonnen- als die Wasseruhr bezeichnet habe, be- stätigt eine Stelle des Cicero '), wo beide durch so- larium wel'descriptum aut ex aqua angedeutet und un- terschieden werden: Es ist daher bei ihm vermuthlich von beiden auf dem Forum befindlichen Uhren die Rede, wenn er von einem eingezogen lebenden Römer sagt ?): Vixit semper inculte atque horride: natura tristi ac recondita fuit: non. ad solarium; non in campo, non in conpivüs versatus est. Was übrigens Scipio Nasica aufgestellt hat, war, nach den Benennungen Horologium und Horarium zu. schliefsen, eine eigentliche Wasser- uhr, keine blofse Clepsydra. ‘Ob sie seine eigene Er- findung oder eine Kopie der von Gtesibius construir- ten gewesen sei, geht aus den Worten des Plinius und Censorinus nicht hervor. Vitruvius nimmt "Letzteres an, indem er das Horologium ex aqua diesem alexandrinischen Mechaniker beilegt, in welchem Falle freilich die Erfindung etwas früher gemacht sein müßste, als ich es oben (1,230) »auf die Autorität Montucla’s angegeben. habe; denn Ptolemäus Euergetes I trat seine Regierung nach dem astronomischen Kanon erst im Jahr 608 d. St. an, und Scipio Nasica soll seine Wasseruhr schon 595 aufgestellt haben. Ungeachtet bei dem vorhin gedachten alterthüm- lichen Gebrauch der Verkündigung der drei Hauptein- schnitte des Tages durch den Diener des Prätors schon der Stunden gedacht wird, es also scheinen könnte, dafs man schon vor Einführung der Sonnenuhren die Stundeneintheilung des Tages und der Nacht gekannt

1) De nat. deor. II, 34. ?) Pro P. Quintio e, 18.

10 Technische Chronologie.

habe, so mufs man doch dem Censorinus beipflich- ten, wenn er sagt: In horas duodecim divisum esse diem, noctemque in totidem; vulgo notum est. Sed hoc credo Romae post repertàå solária observatum. Vor Einführung‘ der Mittel zur Unterscheidung der Stunden mufste dieser Begriff; wenn er sich auch durch Hörensagen zu den Römern fortgepflanzt hatte, für sie ganz bedeutungslos bleiben. ` Auch mochte sich das Wort Hora, das sie, eben so wie die Sonnenuhren, von den Griechen entlehnten , bei diesen. selbst nicht viel vor dem Schlusse des fünften Jahrhunderts d. St. auf jenen Begriff fixirt ‚haben. Man vergleiche was oben (1,238) hierüber gesagt ist.

Man 'mufs sich daher bis auf die Zeit des L. Pa- pirius Cursor und M. Valerius Messala mit der Eintheilung des Tages und der Nacht in vier gleiche Theile und mit den Wörtern beholfen. haben, welche die Volkssprache zur Unterscheidung der verschiede- nen Tageszeiten darbot. Verzeichnisse derselben lie- fern Varro, Macrobius und Isidorus, besonders Censorinus‘), bei welchem sich folgende zusammen- gestellt finden: Media'nox, quod tempus principium et postremum est diei Romani; de media nocte; gallicinium; conticinium, cum galli conticuerunt; ante`lucem et diluculum, cum, sole nondum orto, iam lucet; mane, cum lux videtur solis; ad meri- diem; meridies; de meridie; suprema; we- spera, ante ortum eius stellae, quam Plautus wespe- ruginem, Ennius vesperum; Virgilius hesperum appel-

t) Varro de ling. lat.V, col. 34. Macrob. Saturn. I, 3. Isid. Etym. V,30 und 31. Censor. c. 24.

Römer. 11

lant; crepusculum; luminibus accensis, antiqui prima face dicebant; concubium cum itum est cu- bitum; intempesta, id est multa nox, qua:nihil agi tempestivum: est; ad mediam noctem. Die Präposi- tion de in den Ausdrücken de media nocte und de me- ridie heifst unmittelbar nach; so spricht Plautus von einem somnus de prandio '). Meridies, das nach Varro aus medidies oder media dies entstanden ist, gebrauchten die ältesten Römer für die Mitte jeder Zeit; denn sie sagten nach Nonius: ?) meridies noctis und aetatis. Suprema beis die letzte Zeit des Tages mit Inbegriff des Unterganges der Sonne. In dem Zwölf- tafelgeseiz stand nach Censorinus und Macrobius: Solis occasus suprema tempestas esto. Vespera ist nach obiger Erklärung die Zeit unmittelbar nach Un- tergang der Sonne, wo es noch zu hell ist, um schon den Abendstern sehen ‘zu können, das ‚Correlat von mane. Crepusculum ist eben so der Gegensatz von diluculum. |

Als den Römern die Stunden geläufig geworden waren, gebrauchten sie natürlich diese lieber, weil sie ihnen genauere Zeitbestimmungen gestatteten. Man mufs sich aber erinnern, wie sie im gemeinen Leben ihre Stunden zählten (1,84), um die dahin gehörigen Stellen nicht unrichtig zu fassen. Ein paar derselben werden hier nicht am unrechten Orte stehen. So sagen die Worte des Horaz °): Goin Pa

1) Mostell. III, 2, 8. 2) De prop. serm. VI, 16. *) Epist. I, 17,6.

12 . Technische C hronologie.

Si te grata quies et primam somnus in horam

Delectat etc. so viel als: ‚Ist dir die Ruhe lieb und schläfst du gern bis an den hellen Tag. Wenn es beim Virgil heifst t):

Inde, ubi quarta sitim: caeli collegerit hora, so wird die Zeit nach der Mitte des Vormittags ge- meint, wo die zunehmende Tageshitze den Durst beim weidenden Vieh erregt. Persius, die üppige Lebens- art der damaligen römischen Jugend mit grellen Far- ben malend, drückt sich also aus °):

Stertimus , indomitum quod despumare Falernum Suffieiat, quinta dum linea tangitur umbra, „wir schnarchen, bis die Sonnenuhr die fünfte Stunde „zeigt, ? nach heutiger Rechnung bis elf Uhr Vormit- tags. -Wie der Tag des römischen Geschäftsmannes zu Martial’s Zeiten eingetheilt zu sein pflegte, lehrt fol-

gendes Epigramm °): Prima salutantes atque altera continet hora, Exercet raucos tertia caussidicos. In quintam varios extendit Roma labores, Sexta quies lassis, septima. finis erit. Suüfficit-in nonam nitidis octava- palaestris. Imperat extructos frangere nona. toros etc. Sollen solche Stunden mit den unsrigen verglichen wer- den, so mufs man wissen, wie lang der jedesmalige natürliche Tag unter der Polhöhe Roms (41° 54) ist.

1) Georg. Ill, 327. 2) Sat. II, 3. VB.

RÖMER. 13

Wenn es auf keine besondere Genauigkeit ankommt, so wird zu dergleichen Reductionen folgende Tafel aus- reichen, welche die Länge des römischen Tages in un- sern gleichförmigen Stunden für die acht Hauptpunkte der Sonnenbahn im Jahr 45 v. Chr., dem ersten des von lulius Cäsar geordneten römischen Kalenders,

angibt. d Oerter der Sonne. Tage des Jahrs. Dauer des Tages. femme zz un & 23. December 8 St. 54 Min. 157% 6. Februar 9- 50. - BA 23. März 12 = 15° o 9. Mai 14-40 = ën 25. Junius 45 60 = 15: N 10. August 14 - 10 - u 25. September 12 - 1857 9. November 9- 50 -

Fragt man z.B., wann der Römer am längsten Tage nach unserer Uhr zu Tische ging, vorausgesetzt, dafs es, wie Martial sagt, mit dem Anfange der neunten Stunde geschah, so gelten 12 römische Stunden in unserer Zeit 15 St. 6’, also 8 römische 10 St. An, Da nun die Sonne an diesem Tage zu Rom um 4 U. 27 aufging, so nahm die neunte Stunde nach unserer Rechnung ‘um 2 U. 31’ Nachmittags ihren Anfang. Am kürzesten Tage dagegen begann sie bereits um 1 U. 29”.

Die Sonnenuhren scheinen zu Rom sehr ge- mein geworden zu sein. Man hatte, wie man aus dem Vitruvius ersieht, mehrere Arten derselben, die sich in der äufsern Form unterschieden, aber alle in dem

14 Technische Chronologie.

Punkt übereinkamen, dessen oben (1,84) mit seinen Worten gedacht worden ist. Von Rom verbreiteten sie sich über die Landhäuser der reichen Römer, und es sind hie und dort in Italien römische Sonnenuhren ans Licht gezogen worden. Man hielt sich eigene Skla- ven, um sich von ihnen die Stunden verkündigen zu lassen, sei es, dafs man sie von Zeit zu Zeit nach dem Forum, oder wo sonst Zeitmesser aufgestellt waren, schickte, oder selbst dergleichen besafs. So heifst es beim Tuvenal''):

„ur... Clamore opus est, ut sentiat auris,

Quem dicat wenisse puer, quot nuntiet horas, woraus erhellet, dafs ein solcher Gast- und Stunden- anmelder zu dem Luxus der spätern Römer gehörte. Martial sagt von einem hungrigen Gaste °):

Horas quinque puer nondum tibi nuntiat, et tu

Tam conviva mihi, Caeciliane, venis:

Wenn Sidonius Apollinaris von einem nuntius per spatia`clepsydrae horarum incrementa servans redet °), soist wol an keine eigentliche Wasseruhr. zu denken (diese findet sich nirgends mit Sicherheit clepsydra ge- nannt), sondern an einen Zeitmesser von der Art derer, die man vor Gericht und in den Lägern gebrauchte, und durch eine einfache, oben (1,231) nach Aeneas Tactieus beschriebene, Vorrichtung so einrichten konnte, dafs sie sich das ganze Jahr hindurch stündlich leerten.

Eben so wie die Römer erst spät den Tag-und die Nacht mit Sicherheit eintheilen lernten, gingen auch

") Sat. X, 215. ?) Epigr. VII, 67. 3) Zp.U,9. i

RÖMER: t5

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mehrere Jahrhunderte. hin, che sie eine feste. Einthei- lung des Jahrs 'erhielten. Vor dem Jahr. .709 d. St. 45 v. Chr., dem ersten nach: heutiger Weise geordneten, befand sich ihre Zeitrechnung in einem höchst schwan- kenden: Zustande, den Voltaire treffend mit den Wor- ten bezeichnet: Les generaux Romains triomphaient toujours, mais Ae ue sayaient pas. quel jour ils.triom- phaient. =

Zunächst vor Cäsar’s Kalenderverbesserung hatten die Römer ein cyklischesSonnenjahr (1,68), das sich alle vier und‘ zwanzig’ Jahre mit: dem tropischen aus- glich, aber bei seiner ‚etwas zusammengesetzten: Einrich- tung durch die Schuld der Pontifices, denen die Anord- nung des Kalenders oblag, in eine Verwirrung gerieth, von der sich bei keinem eultivirten Volke etwas ähn- liches findet. Vor den Decemvirn hatte ihr Jahr die Form eines Mondjahrs, (und vor Numa Pompilius gar keinen entschieden ausgesprochenen..oder doch sicher zu ermittelnden. ‚Charakter. Hiernach and vier Zu- stände der römischen Zeitrechnung zu betrachten, die wir durch die Benennungen Jahr des Romülus, des Numa, der Decemvirn und des Tulius Cäsar un- terscheiden wollen.

Die Zweifel, die man gegen die Zuverlässigkeit der ältesten Geschichte Roms, wie sie uns von Livius und Dionysius überliefert worden, angeregt bat, wollen wir gänzlich auf sich beruhen. lassen... Sollten auch wirklich Romulus und Numa keine ganz geschicht- liche Personen sein, so können sie uns wenigstens als Symbole gelten, jener von der rohen Urzeit des rö- mischen Volks, dieser von der ältesten Gesetzgebung, der Rom die meisten seiner religiosen Institute verdankt.

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16 Technische Chronologie. .

Es kommt hier darauf an, die grofse Masse zum Theil sich widersprechender Notizen, ‘die sich von der ältesten römischen Zeitrechnung bei den Alten zerstreut findet, zu sammeln und dergestalt unter allgemeine Ge- sichtspunkte zu bringen, dafs ein allmäliger natur- und geschichtgemäfser Fortschritt von Ideen sichtbar wird, wenn es auch nicht möglich sein sollte, die Epoche, wo jede einzelne ins Leben getreten ist, genau auszumitteln. Ich habe mich in einer Vorlesung über die Zeitrech- nung der Römer ') bemüht, diese schwierige Aufgabe zu lösen, und werde hier die Hauptmomente meiner Darstellung wiederholen und zum Theil noch fester zu begründen suchen.

I. Jahr des Romulus.

Ovid sagt von dem Erbauer Roms °): Scilicet arma magis; quam sidera, Romule, noras, Curaque finitimos vincere maior erat; und Plutarch "1: „Unter Romulus wurden die Monate „widersinnig und regellos dAöyws nal draxrws gezählt.” Man sieht also, dafs die Alten: weit davon entfernt waren, sich das ursprüngliche Jahr der Römer so wohlgeordnet vorzustellen, wie es sich einige Neuere gedacht haben. Die Geschichischreiber Licinius Macer und Fenestella hatten'behauptet, dafs zu Rom von An-

1) Abhandlungen der Berliner Akademie aus den Jah- ren 1818 und 19. Histor: philologische Klasse S. 401

2) Fast.129: 3) Vita Numae c. 18.

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Römer. 17

fang an ein Sonnenjahr annus vertens von zwölf Monaten im Gebrauch gewesen sei. Censorinus, dem wir diese Notiz verdanken, setzt jedoch hinzu '): Sed magis Iunio Gracchano, et Fulvio, et Varroni, et Sue- tonio, aliisque credendum, qui decem mensium puta- verunt fuisse, ut tunc Albanis erat, unde orti Romani. Man ersieht hieraus, dafs sich die zehn Monate auf keine urkundliche Nachricht, sondern auf einen blofsen Schlufs gründen, Die Analogie hatte indessen für die Römer so viel Gewicht, dafs nicht blofs Censorinus, sondern alle noch vorhandenen Schriftsteller, die auf diesen Gegenstand zu sprechen kommen, Ovidius, Gellius, Macrobius, Solinus 21. die zehn Monate für ausgemacht halten. In welchem Werke Varro, des- sen Stimme hiebei von besonderem Gewicht ist, seine Meinung vorgetragen haben mochte, wissen wir nicht; sie geht aber auch nicht undeutlich aus einer Stelle sei- ner Schrift De lingua latina hervor, wo er, nachdem er die Monate, die ihm für die ältesten gelten, genannt hat, dem Ianuarius und Februarius das Prädicat ad kos qui additi beilegt °). Nur Plutarch erklärt sich für zwölf Monate. Numa, sagt er, machte den Martius, der anfangs der erste Monat war, zum dritten, den Ia- nuarius und Februarius, die sonst die elfte und zwölfte Stelle einnahmen, zum ersten und zweiten. Viele be- haupten jedoch, setzt auch er hinzu, dafs Numa diese Monate erst zum ursprünglichen, nur aus zehn Mona- ten bestehenden Jahr hinzugefügt habe.

un. 7 SE 1) e 20.

°) Fast. 1, 27,43. IIL, 99, 119, 151. N. A. IU, 16. Saturn. 1, 12. Polyh.c.1.

2) ER col. 36.

48 Technische Chronologie.

Als die ursprünglichen zehn Monate werden allge-

mem senannt:

£ Dre Martius. Aprilis. Maius. Iunius. Quintilis. Sextilis. September. October. November. December.

Nur über die Etymologie der vier ersten Namen konnte Streit sein, und es war dies wirklich ein von den Al- ten häufig besprochener Gegenstand '). Dafs das Jahr mit dem Martius begann, ging. aus den sechs letztern Namen zu klar hervor, als dafs nicht selbst diejenigen, die zwölf Monate annahmen, diesen als den ersten hät- ten. betrachten sollen. Nach Censorinus °) hielten Fulvius und Iunius den Romulus für den Urheber jener Benennungen ; aber Varro hatte scharfsinnig dar- gethan, dafs sie von den Lateinern stammten und älter als die Stadt wären. Ovid nennt 71 mehrere Völker- schaften aus der Umgegend Roms, Albaner, Falisker, | Herniker, bei denen der Martius im Gebrauch war, nur dafs derselbe hier diese, dort jene Stelle im Sonnenjahr einnahm. Aus seinen Worten:

1) Censorinus c.22, und daselbst die Ausleger. 23) A.a.0. ®) Fast. III, 87.

ad,

RÖMER. 19

Quod si forte wacas, peregrinos inspice fastos, ist klar, dafs diese Völker noch zu seiner Zeit ihre eigen- thümlichen Kalender haben mufsten. Eben so aus einer andern Stelle "1. wo es heifst:

Inspice, quos habeat nemoralis Aricia fastos,

Et populus Laurens, Lanuviumque meum.

Est illic mensis Junonius_ete. Wir können also annehmen, dafs das, was uns Gen- sorinus yon der Dauer einiger Monate bei den Alba- nern, Tusculanern und Aricinern berichtet, wirklich aus den Kalendern yon Alba p Tusculum und Aricia geschöpft war.

Befremdender noch, als die Zahl der Monate, ist die Dauer, die ihnen Censorinus, Solinus und Macrobius beilegen. Es sollen nämlich die vier Mo- nate Martius, Maius, Quintilis und October, qui ho- dieque septimanas habent nonas, wie der letztere sagt, 31 Tage, die übrigen 30 gehalten haben. Und dafs sich nicht etwa Fehler in diese Zahlen eingeschlichen, ersieht man aus der Dauer des ganzen ursprünglichen Jahrs, die sie ausdrücklich auf 304 Tage setzen. Nur Plutarch versichert, das Jahr des Romulus habe bei aller Unregelmäfsigkeit der Monate, von denen einige nicht 20, andere 35 und mehr Tage gehabt, durch- gängig aus 360 Tagen bestanden.

Es fragt sich, welche von diesen zwei so verschie- denen Nachrichten oder vielmehr Ansichten den Vor- zug verdient. Vor allen Dingen müssen wir sehen, wie die Alten selbst sich die Sache gedacht haben.

1) VI,89. [2*]

20 Technische Chronologie.

Ovid sagt von den ältesten Römern, nachdem er ihre Unkunde mit grellen Zügen geschildert hat '):

Ergo animi indociles et adhuc ratione carentes,

Mensibus egerunt lustra minora decem. Annus erat, decimum cum luna repleverat orbem. Hic numerus magno tunc in honore fuit.

Seu quia tot digiti ete. Er scheint hiermit andeuten zu wollen, dafs das ur- sprüngliche Jahr aus zehn Mondmonaten bestanden habe. Allein zehn nach dem Monde abgemessene Mo- nate halten nicht 304 Tage; auch wäre ein solches Mondjahr eine seltsame, ganz unerklärliche Erschei- nung. Man mufs es aber mit den Worten des Dich- ters nicht ganz genau nehmen. Er will wol bois sa- gen, das Jahr bestand aus zehn Monaten, und dafs diese nicht etwa das Sonnenjahr erschöpften, sondern von einer ähnlichen Dauer, wie im spätern Jahr wa- ren, gibt er durch die Worte: mensibus egerunt lu- stra minora decem hinreichend zu erkennen. Von einer Ausgleichung mit dem Sonnenjahr ist also bei ihm nicht die Rede. Den Grund von den zehn Mo- naten sucht er theils in der Roheit des Urvolks, theils in der Bedeutsamkeit der Zahl zehn.

Auch Plutarch ist der Meinung, dafs das Wesen der uranfänglichen Zeitrechnung der Römer lediglich in ihrer Unwissenheit begründet war. Sie hatten, sagt er, keine Ahnung von der Anomalie des Mondes und der Sonne; er meint von der Incommensurabilität des Sonnen- und Mondlauf. Ob ihm, wie den frühern

"3 Fast. Ill, 119.

Bäss 21

Griechen nicht selten (1,264), die Zahl 360 blofs für einen Ausdruck des Sonnenjahrs gelten soll, so dafs er nur sagen will, ihr Jahr war bei aller Anomalie der Monate ein annus vertens, oder ob die Zahl wirk- lich eine Ueberlieferung für sich hatte, ist nicht klar. Des-Vignoles hätte sie für seine Hypothese (1,69) ge- brauchen können, wenn ihm nicht das 304lägige Jahr noch annehmlicher geschienen hätte ').

Es ist sehr zu bedauern, dafs der unterrichtete und gründliche Censorinus, dem wir die wichtigsten Auf- schlüsse über die Zeitrechnung der alten Völker ver- danken, sich über das romulische ‘Jahr so.kurz gefafst hat. Er legt den zehn Monaten die oben gedachte Dauer bei, ohne von einer Ausgleichung derselben mit dem Sonnenjahr zu reden. Dafs ihm aber eine solche vor- geschwebt haben müsse, lehren die Worte, womit er sich den Uebergang zu dem römischen Jahr bahnet: Sed, ut hos annos mittam, caligine iam profundae ve- tustatis obductos, in his quoque, qui sunt recentioris memoriae, et ad cursum lunae wel solis instituti, quanta sit varietas, facile est cognoscere, si quis vel in unius Italiae gentibus, ne dicam peregrinis, welit anquirere. Nam ut alium Ferentini, alium Lavinii, itemque Albani wel Romani, habuerunt annum: ita et aliae gentes. Omnibus tamen fuit propositum, suos civi- les annos, varie intercalandis mensibus, ad unum verum illum naturalemque corrigere.

- Bestimmter äufsern sich Macrobius und Ser- vius. Der erste macht die ältesten Römer zu wah- ren Barbaren; denn nachdem er der 304tägigen Dauer

"1 Chronol. de l'Hist. Sainte Tom. II, p. 852.

23 Technische Chronologie.

der zehn Monate gedacht hat, gibt er folgende ver- muthlich von ihm selbst ersonnene Erklärung in Form einer Notiz: Cum is numerus neque solis cursui, neque lunae rationibus conveniret, nonnunquam usu veniebat, ut frigus anni aestivis mensibus, et contra calor hie- malibus proveniret. Quod ubi contigisset, tan- tum dierum sine ullo mensis nomine patie- bantur absumi, quantum ad id anni tempus adduceret, quo caeli habitus instanti mensi aptus inveniretur.

Etwas annehmlicher stellt Servius die Sache dar 71. Nur zehn Monate, sagt: er, führten ursprüng- lich eigene Namen. Dazu kamen noch propter ratio- nem signorum anni- (zur Ausgleichung mit dem Son- nenlauf) zwei eingeschaltete namenlose , die nachmals yom Ianus und Februus benannt wurden. Er scheint diese Notiz aus Licinius Macer geschöpft zu haben, der nach Macrobius?) den Romulus für den Urhe- ` ber des Einschaltens bei den Römern hielt. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dafs man für die beiden Schaltmonate keine eigene Namen erfunden haben sollte. Undecember und Duodecember lagen ja so nahe.

Dies ist alles, was wir über das ursprüngliche Jahr der Römer bei den: Alten aufgezeichnet und geurtheilt finden. Man sieht leicht, welches weite Feld der Com- bination sich hier‘ den neuern Forschern eröffnete. Ich würde kein Ende finden, wenn ich alle ihre Hypothe- sen sammeln und prüfen wollte, und will mich daher nur auf die Hauptansichten beschränken.

1) Ad Virg. Georg. 1, 43. 2) Saturn. I, 13.

REMES 23

Scaliger ') verwirft das zehnmonatliche Jahr, das er ad omnia et per omnia inutilissimum nennt, zugleich mit der Meinung derer, die den Hirten Romulus gern zu einem Meton und Callippus machen möchten. Er glaubt, dafs das römische Jahr gleich anfangs aus zwölf nach dem Monde geregelten Monaten bestanden habe, als wovon die Wörter Calendae, Nonae, Idus, und das Beginnen des römischen Tages mit der Mitternacht hinlänglich zeugten. Wie der letztere Umstand auf ein Mondjahr hindeute, begreift man nicht; wenig- stens finden wir bei den alten Völkern, ‘die ihre Mo- nate nach den Phasen abmafsen, einen ganz andern Tagsanfang (1,80) ; aber die Benennungen der drei Haupt- epochen des römischen Monats beweisen allerdings, dafs zu Rom einmahl ein solches Jahr gebräuchlich sein mufste, wenn auch gerade nicht, dafs es kein älteres von einem andern Charakter gegeben habe.

Auch Dodwell ?) findet ein 304 tägiges Jahr, des- sen Anfang weder zu gleicher Mondgestalt, noch zu gleicher Jahrszeit zurückkehrte, den Zwecken einer bür- gerlichen Zeitrechnung ganz unangemessen. Aber die zehn Monate, die auch die Albaner hatten, nimmt er in Schutz. Es ist klar, dafs diese Monate, wenn sie das Sonnenjahr erschöpfen sollten, zum Theil bedeu- tend länger sein mufsten, als im spätern römischen Jahr. Nun hat uns Censorinus die "merkwürdige Notiz aufbewahrt °); dafs der Martius bei den Albanern 36, der Maius 22, der Sextilis 18, der September 16,

1) Emend. temp. IL, p. 11728. 2) De Cyclis X, 108. SOEN

24 Technische Chronologie.

bei den Tuseulanern der Quintilis 36, der October 32, und bei den Aricinern der October 39 Tage hielt; und da auch Plutarch: von einer ähnlichen Verschieden- heit der Monate : bei den ältesten Römern spricht, so nimmt Dodwell keinen Anstand, ihnen ein- zehn- mönatliches Jahr von einer ähnlichen Beschaffenheit wie das der Albaner beizulegen,. und das Jahr von 304 Tagen einem Irrthum "zuzuschreiben , der die spä- tere Länge der Monate auf die frühern übertrug.

Es hat aber diesem kurzen Jahr auch nicht an Vertheidigern gefehlt. Dahin gehört Erycius Pu- teanus, dem die Commensurabilität desselben und der achttägigen römischen Woche, auf die auch Des- Vignoles ‘) und andere viel Gewicht legen, zuerst merkwürdig geschienen hat. Soli Romuli anno, sagt er in seiner Schrift de Nundinis Romanis ?), nundinae exacto conveniunt. numero. Putes prima ista origine wel annum. nundinarum , . vel nundinas anni causa in- stitutas. Annus nimirum diebus constabat CCCIV,, og- doades autem XXXVIII totidemque nundinas hi dies CCCIY. implent. Und weiterhin: Pulchra sane et concinna haec nundinaria ratio, quia constans et sui semper similis; quae proinde nullo cyclo indigebat. Unus annus, omnis annus; unius nundinae, annorum omnium.

Gegen Scaliger’s und Dodwell’s Ausspruch, dafs das _304tägige Jahr ohne allen Nutzen gewesen

"TI ASP :

2) c. 4 und 7. Die kleine Schrift findet sich im achten Bande des Thesaurus von Grävius.

Römer. 25

sei, erhebt sich Julius Pontedera '). Ein Jahr von zehn Monaten, sagt er, yon denen keiner vorzugsweise dem Winter, d. i. der Unthätigkeit, gewidmet war, mufste, da es unaufhaltsam alle Jahrszeiten durcheilte, die Menschen zu stätem Fleifse reizen. Es eignete sich daher ganz vorzüglich für das ackerbautreibende Land des Saturn. Bei der Rückkehr des Frühlings ging ein jeder an seine Arbeit, nicht weil es der Kalender, son- dern die erste warme Luft gebot; man ruhte aus, wenn der stürmende Winter der Feldarbeit ein Ziel setzte, gleich dem Reisenden, der sich durch die Um- stände, nicht etwa durch eine Ephemeride zum Ein- kehren veranlafst findet. Zehn Monate von einer der spätern ähnlichen Dauer sind um ein Sechstel kürzer, als das Sonnenjahr, so dafs sechs solcher zehnmonat- lichen Jahre nahe fünf Sonnenjahre geben. Diesen Zeit- raum nennt er Hexaöteris, und zeigt in einer Tafel, wie beide Jahre zusammenstimmten. Läfst man das erste Sonnenjahr am 1. Martius, das zweite am 1. Maius, das dritte am 1. Quintilis, das vierte am 1. September und das fünfte am 1. November anfangen, so findet man, bei gehöriger Beachtung der von Censorinus ange- gebenen Dauer der Monate, dafs auf die vier ersten Jahre 365 und auf das fünfte 364, mithin auf die ganze Hexaöteris 1824 Tage, ein Tag weniger, als auf eben so viel ägyptische, 24 Tage weniger, als auf eben so viel julianische gehen. So viel über seine Ansicht im Allgemeinen. .Was er über seine Hexaöteris weiter

+) Antiquitatum Latinarum Graecarumque enarraliones atque emendationes, praecipue ad weteris anni rationem attinentes (Patavii 1740, 4), ep. 30 und 33.

26 Technische: Chronologie.

im Einzelnen sagt, ist, wie alles, was er über die Zeit- rechnung der alten Völker geschrieben hat, ein Gewebe zwar sianreicher, aber unhaltbarer Hypothesen.

Hr. Niebuhr widmet dem 304tägigen Jahr einen eigenen Abschnitt seiner Römischen Geschichte un- ter dem Titel: Ueber den Säculareyclus '). So wie ihm in Rom alles auf etruskischen Ursprung hin- deutet und ihm die ganze älteste Verfassung der Stadt durch die heiligen Bücher der Etrusker geordnet er- scheint, so sieht er auch in jenem Jahr eine Schöpfung dieses Volks, und zwar eine Schöpfung von tiefem Sinn.

Der Säcularcyclus, mit dem er es in Verbindung bringt, soll folgende Einrichtung gehabt haben. Sechs 30Atägige Jahre kommen, wie wir eben gesehen haben, bis auf 24 Tage mit fünf julianischen überein. Dies ist das Zustrum der ältern Römer. Ihr Saeculum hielt 110 Jahre Zu oder 22 Lustra. Um nun diese mit der Sonne auszugleichen, schalteten sie zweimahl, am Ende des elften .und zwei und zwanzigsten Lustri, einen Mo- nat von 24 Tagen: oder drei Nundinis ein, und so er- hielt der ganze Säculareyclus 40176 Tage, welche bis auf etwa 15 Stunden mit 110 tropischen Jahren über- einstimmen, dahingegen 110 julianische Jahre von eben so vielen tropischen um 21 Stunden abweichen ; der so eingerichtete Säculareyclus von 22 Lustris, 110 Sonnen- jahren, 132 romulischen Jahren, 5022 Nundinis, und

1) Th. I, S.192#.

"1 Hiervon unten. Für jetzt erinnere man sich nur an die Verse Certus undenos decies per annos Orbis ut. cantus referatque ludos aus dem Carmen saeculare des Horaz.

RÖMER. 27

40176 Tagen stimmte also genauer mit dem Himmel überein, als der julianische Schalteyclus. Allerdings, wenn sich nur mit einiger Sicherheit nachweisen liefse, dafs dieser durch eine sinnreiche Combination gebildete Cyclus wirklich einmahl bei den Etruskern und ältesten Römern in. Gebrauch. war.

Ein ‚wesentlicher Bestandtheil dente? ist das 304tägige Jahr gerade nicht. Man könnte ihn eben so eut: anf das 360tägige Jahr beim Plutar ch (2, 19) gründen, das ebenfalls eine volle Zahl von Nundinis enthält. Nähme man an, dafs am Ende von je fünf solcher Jahre ein Monat von 24 Tagen oder 3 Nundinis, und noch ein überzähliger von gleicher Dauer am Ende des elften und zwei und zwanzigsten Lustri eingeschal- tet wurde, so erhielte man einen Cyclus von eben so vielen Nundinis und Tagen, der noch den nicht unbe- deutenden Vorzug hätte, dafs er sich auf ein naturge- mäfseres Jahr gründete. Dennoch sei es fern. von uns, ihn für etwas mehr als einen lusus i ingenii ausgeben zu wollen.

Dafs zu Rom ursprünglich ein Jahr von Ce Mo- naten im Gebrauch war, haben wir keinen triftigen Grund zu bezweifeln. Aber nie werde ich mich über- reden, dafs dies Sonnen- oder Mondmonate waren. Schon oben (1,63) ist die Bemerkung gemacht worden, dafs die Zahl von zwölf Monaten nicht wesentlich zum Character des Sonnenjahrs ‚gehört, und daher von Völ- kern, für welche die Mondwechsel von keiner besondern Bedeutsamkeit waren, leicht mit jeder andern conven- tionellen vertauscht werden konnte. Aber die wenig- stens rohe Beachtung der Jahrszeiten ist überall und zu allen Zeiten als ein dringendes Bedürfnifs gefühlt

28 Technische C hronologie.

worden. Die Geschichte nennt mit Bestimmtheit nur zwei Völker, auf deren Zeiteintheilung sie keinen Ein- flufs gehabt hat, ‘die alten Aegypter und die Araber. Die ersten gebrauchten aus religiosen Grundsätzen ein Sonnenjahr von 365 Tagen, dessen Anfang in einem Zeitraum von 1460 Jahren den ganzen Cyclus der Jahrs- zeiten durchwanderte. Aber die Verschiebung hetrug in 100 Jahren noch keinen Monat; auch bildeten die periodischen Ueberschwemmungen des Nils für sie so regelmäfsige Jahreinschnitte, dafs sie eines nach den Jahrszeiten geordneten Kalenders weniger als andere Völker bedurften. Die Beduinen, die wegen der Hitze ihres Klimas mehr während der Nacht als am Tage ihre Heerden zu weiden und ihre Streifzüge zu unternehmen gewohnt sind, haben die Eintheilung ihrer Zeit aus- schliefslich auf die Wechsel des Mondes gegründet; allein dieses von Muhammed in den Islam verflochtene reine Mondjahr genügt bei weitem ` den meisten Bekennern desselben so wenig, dafs sie im bürgerlichen Leben ein Sonnenjahr daneben gebrauchen. Das Jahr, das wir bei allen übrigen Völkern antreffen, sei es nun ein reines Sonnenjahr, wie bei den spätern Römern, oder ein ge- bundenes Mondjahr, wie bei den Griechen, hat sich un- ter den mannigfachsten Formen hier in längerer, dort in kürzerer Zeit mit der Sonne ausgeglichen, z.B. bei den alten Persern in 120, bei den Mexicanern in 52, bei den Griechen seit Meton und Callippus in 19, bei den Römern früherhin in 24 und seit Iulius Cäsar in 4 Jahren; aber die Feststellung des Jahranfangs ist allen diesen Völkern immer die Hauptsache gewesen.

Ich zweifele daher mit Dodwell nicht, dafs die Entstehung des 304tägigen Jahrs einem Irrthum beizu-

Römer. 29

messen ist, der den zehn Monaten, die das römische Jahr der Tradition und der Analogie nach ursprüüglich gehalten hatte, dieselbe Dauer wie im spätern Jahr bei- legte. Wenn zehn Monate bei den Römern die Frist der Trauer, der Auszahlung legirter Aussteuer, des Cre- dits beim Verkauf von Früchten, und wahrscheinlich aller Darleihen und Mafsstab des ältesten Zinsfufses wa- ren '), so scheint daraus allerdings zu folgen, dafs ihr Jahr zu der Zeit, als sich diese Institute bildeten, aus zehn Abschnitien oder Monaten bestand, aber nicht, dafs es gerade zehn Sonnenmonate waren. Als sie statt der zehn Monate zwölf erhielten, können sie gar wohl die einmahl gesetzlich gewordene Zahl zehn bei allen dergleichen Fristen unyerändert gelassen haben, wodurch sich dieselben freilich um ein Sechstel yer- kürzten,

Da nach Plutarch’s Versicherung einige Monate des Romulus kaum 20, andere 35 und mehr Tage ge- halten haben, und Censorinus den Albanern zehn Monate von ganz ähnlicher Verschiedenheit beilegt, so scheint die Voraussetzung sehr natürlich, dafs die Pflanz- stadt in dieser Beziehung dem Beispiel des Muttervolks gefolgt ist. Es fragt sich nur, wie man sich die dem Anschein nach so widersinnige Ungleichheit der alba-. nisch-römischen Monate zu erklären habe.

Dodwell hat den gar nicht verwerflichen Gedan- ken, dafs diese Monate weder mit den Mondwechseln, noch mit den Zeichen der Ekliptik in Verbindung stan- den, sondern die durch die Auf- und Untergänge kennt- licher Gestirne begrenzten Abtheilungen des Sonnenjahrs

1) S. Hrn. Niebuhr’s Römische Gesch. Th. I, S. 203.

2

20 Technische Chronologie.

bezeichneten. Dafs die Landbebauer und Schiffahrer der alten Welt von je her fleifsig auf die Erscheinungen der Gestirne in der Morgen- und Abenddämmerung ach- teten , weils ein jeder, der in den Dichtern und land- wirthschaftilichen Schriftstellern der Griechen und Rö- mer nicht ganz unbelesen ist. Man erinnere sich aus dem Obigen (1,251), dafs Hippocrates sieben Jahrs- zeiten annahm, indem er den Frühling mit der Nacht- gleiche, den Frühsommer mit dem Frühaufgange der Plejaden, den Spätsommer mit dem Frühaufgange des ' Sirius, den Herbst mit dem Frühaufgange des Arktur, die Saatzeit mit dem Frühuntergange der Plejaden, den Winter mit der Sonnenwende und die Baumpflanzungs- zeit mit dem Spätaufgange des Arktur anfing. Eine ähnliche Bewandnifs nun, wie mit diesen sieben Jahrs- zeiten, glaubt Dodwell, dafs es mit den zehn Jahrs- zeiten oder sogenannten Monaten der Albaner und älte- sten Römer nicht allein, sondern auch mit dem sechs- monatlichen Jahr der Akarnaner und Carer, dem viermonatlichen der ältern Aegypter, und dem drei- monatlichen der Arkadier hatte, wovon Plutarch, Censorinus; Macrobius "1 und andere reden. Das Wort py, mensis, Monat, das offenbar vom Monde entlehnt (1,256) und vielleicht spätern Ursprungs ist, hat man, sagt er, durch einen Mifsgriff auf die alten siderischen Jahreinschnitte übergetragen. Das Jahr aller dieser Völker war ein Sonnenjahr, das dem Ackerbau und der Schiffahrt allein zusagt.

Es können aber auch die zehn Jahreinschnitte dee ältesten Römer durch ihre Hauptbeschäftigungen bedingt

1) Vita Numae l.c. De die nat. c.19. Saturn. 1,12.

Römer. 31

gewesen sein, wie dies nach Krascheninikow’s Ver- sicherung ') bei den Kamtschadalen der Fall ist, die ihr Jahr gleichfalls in zehn ungleiche Abschnitte theilen.

Will man sich indessen die ungleichen Monate nicht gefallen lassen, nun so vyertheile man die 360 Tage, die Plutarch als die Dauer des ursprünglichen römischen Jahrs nennt, auf zehn gleiche. Dann er- hält das Jahr des Romulus eine ähnliche Form, wie das Prytanenjahr der Athener (1,289).

Doch genug von einem Gegenstande, von dem wir so gut wie gar nichts wissen, und der sich durch die scharfsinnigsten Combinationen nie ganz aufs Reine bringen lassen wird.

II. Jahr des Numa.

Die alten Schriftsteller sind darüber einverstanden, dafs das ursprüngliche Sonnenjahr der Römer frühzeitig zu einem Mondjahr umgebildet worden ist. Iunius Gracchanus, einer der ältern römischen Geschicht- schreiber, legte nach Censorinus diese Aenderung dem Tarquinius bei, ohne Zweifel dem Priscus; denn da er nach Macrobius den Servius Tullius als den Urheber der Einschaltung ansah, so mufs er sich das Mondjahr selbst älter als die Ausgleichung des- selben mit der Sonne gedacht oder geglaubt haben, dafs die Römer erst ein reines Mondjahr hatten, che

1) Histoire et description du Kamtchalka (Amsterdam 1770) Th, LS 26.

32 Technische Chronologie.

sie ein gebundenes erhielten, wenn man anders an- nehmen darf, dafs die römischen Schrifsteller die No- tizen, die sie von der frühern Zeitrechnung ihres Volks geben, nach richtigen astronomischen Principien abge- wogen haben. Der noch ältere Fulvius Nobilior und mit ihm die jüngern ohne Ausnahme machen da- gegen den Numa zum ersten Verbesserer des römi- schen Kalenders, was nichts weiter sagen soll, als dafs. die Einführung von zwölf Monaten und die Bestim- mung der Dauer des Jahrs zu 355 Tagen einer uralten römischen Gesetzgebung angehören.

Ich habe hier die beiden wesentlichsten Punkte der Reform genannt '), über die wir jetzt den Haupt- gewährsmann, den Censorinus, vernehmen wollen. Nachdem er vom romulischen Jahr geredet hat, fährt er also fort: ‚‚Nachmals, sei es vom Numa, wie „Fulvius, oder vom Tarquinius, wie Iunius „behauptet, sind 12 Monate und 355 Tage eingeführt:

1) Am ausführlichsten handeln von ihr Censorinus c. 20, Solinus e 1 und Macrobius Saturn. 1,13. Der Hinzufügung des Ianuarius und Februarius zu den ursprünglichen zehn Monaten gedenken kurz Livius I, 19, Ovidius Fast. I, 43 und III, 151, Aurelius Victor de vir. illustr. c.3, Florus I,2 und Cas- siodorus Chron. p. 381 (ed. 1679). Mit allen im Widerspruch ist Eutropius, wenn er Brev. I,3 vom Numa sagt: Annum descripsit in X menses, prius sine aliqua computatione con- Jusum. Arntzen an der angeführten Stelle des Aur. Victor schlägt vor, das Komma nicht hinter menses, sondern hinter de- scripsit zu setzen. Aber annum describere in menses ist ein solenner Ausdruck, der sich unter andern an den obigen Stellen des Livius und Florus findet. Wahrscheinlicher ist es, dafs das Zahlzeichen verdorben ist.

Römer, 33

„worden, wiewohl der Mond mit seinen zwölf Um- „‚läufen nur 354 Tage auszufüllen schent, Dafs aber „ein Tag mehr genommen wurde, geschah entweder „aus Irrthum, oder, was mir wahrscheinlicher ist, aus „jenem Aberglauben, nach welchem die ungerade Zahl „für voll und glücklicher gehalten wird. Gewifs ist „eS, dafs zu dem frühern Jahr 51 Tage kamen, und „da diese nicht zwei Monate ausfüllten, so wurde je- „dem der sechs hohlen Monate’’ (den 30tägigen des Romulus) ,,ein Tag genommen, wodurch zusammen 57 », Tage entstanden, aus denen zwei Monate, der Ianua- „Tius zu 29 und der Februarius zu 28 Tagen, gebildet „wurden. So erhielten also alle Monate eine volle „und ungerade Anzahl von Tagen, den Februarius aus- „genommen, der allein hohl blieb und defshalb für „minder glücklich als die übrigen galt.” In Ansehung der Epitheta plenus und capus -verdient bemerkt zu werden, dafs der römische Sprachgebrauch dem griechi- schen entgegengesetzt ist (1,266). Wegen des numerus impar vergleiche man des Servius Anmerkung zu dem numero deus impare gaudet des Virgil'). Auch beim Plinius heifst es "1: /mpares numeros ad om- nia vehementiores credimus, und beim Festus: Im- parem numerum antiqui prosperiorem hominibus esse crediderunt.

Wesentlich in gleichem Sinne mit Censorinus äufsern sich Solinus und Macrobius. Das Jahr des Numa hatte hiernach folgende Einrichtung:

+) Eclog. VII, 75. 2) H. N. XXVIII, 5. I. [3]

34 Technische Chronologie.

Martius 31 Tage

Aprilis SR Maius lan Iunius Ne

Quintilis 31 -

Sextilis 29 -

September 29 -

October Al -

November 29 -

December 29 -

Ianuarius 29 -

Februarius 28 - Macrobius will, dafs nach diesen Monaten von An- fang an ganz ordentlich datirt worden sei, gerade wie im spätern Jahr. In den vier ein und dreifsigtägi- gen Monaten, sagt er, waren die Nonae septimanae, in den übrigen quintanae, und in allen, mit Aus- nahme des Februarius, wurde nach den Idus a. d. septimum decimum Calendas gesagt.

Die 355 Tage finden sich auch beim Plinius er- wähnt. Er gedenkt nämlich *) einer angeblich von Numa geweihten Statue des Ianus mit den Worten: Praeterea Ianus geminus a Numa rege dicatus, qui pacis bellique argumento colitur, digitis ita figuratis, ut trecentorum quinquaginta quinque dierum nota, per significationem anni, temporis et aeyi se deum indica- ret. Macrobius sagt dagegen von diesem Gott "1: Simulacrum eius plerumque fingitur manu dextera tre- centorum et sinistra sexaginta et quinque numerum

1) H.N. XXXIV, 16. 2) Saturn. I, 9.

Römer. 35

retinens, ad demonstrandam anni dimensionem. Man hat den Handschriften zuwider den einen Schriftsteller durch den andern verbessern wollen; es ist aber nichts zu ändern. Plinius redet yon einer uralten Bildsäule des Ianus, Macrobius von seiner in spätern Zeiten gewöhnlichen Darstellungsweise.

Aber auch die 355 Tage stehen nicht ganz fest. Plutarch versichert, Numa habe den Unterschied des Sonnen- und Mondjahrs zu 11 Tagen, also die Dauer des letztern zu 354 Tagen angenommen '). Macro- bius, der beide Angaben vor sich hatte, sucht sie da- durch zu vereinigen, dafs er den Numa erst das Jahr zu 354 Tagen bestimmen, aber paullo post in honorem imparis numeri noch einen Tag zum lIanuarius, der anfangs mit dem Februarius von gleicher Dauer ge- ` wesen sein soll, hinzufügen läfst. Die 355 Tage be- stätigen sich vollkommen durch das Wesen der nach- maligen Reformen des römischen Jahrs; die 354 haben ihren Grund vermuthlich in einer spätern Klügelei, welche die Sache aus dem Standpunkt der Theorie be- trachtete.

Dem sei jedoch, wie ihm wolle, man sieht, dafs Numa, den Eintlufs abgerechnet, den Aberglauben und Unwissenheit auf seine Kalendereinrichtungen haben mochten, sein Jahr nach dem Monde abgemessen hat, der in 354 Tagen 8 St. 48’ zwölfmal zur Sonne zu- rückkehrt und sein Licht erneuet. Dies versichern auch die Alten allgemein, am bestimmtesten Livius und Solinus. Der erste sagt: Omnium primum ad

1) An der mehrmals angeführten Stelle aus dem Leben des

Numa. BAE

36 Technische Chronologie.

cursum lunae in duodecim menses. describit annum; der andere: Cum. ratio illa ante Numam a lunae cursu discreparet, lunari computatione annum. peraequarunt. Es ist sehr- wahrscheinlich, dafs er sein Mondjahr von den griechischen Kolonien aus Unteritalien entlehnt hat, die damals ohne Zweifel in dem Besitz einer höhern Cultur waren, als die Urvölker des Landes. Das Mondjahr war aber zu innig in den Cultus der Griechen verflochten, als dafs man es nicht unter ihre ältesten Institute zählen müßte. Auf diesen Ursprung des römischen Mondjahrs deutet selbst die alte Tradi- tion von einem Verkehr des Numa mit Pythagoras, die Ovid in folgenden Versen berührt: Primus oliviferis Romam deductus ab arvis Pompilius menses sensit abesse duos; Sipe hoc a Samio doctus, qui posse renasci Nos putat, Egeria sive monente sua,

Fast, II. 151. eine Tradition übrigens, die schon Cicero mit Recht für einen inveteratus error erklärt ‘).

War denn aber das 355tägige Jahr auch wirklich ein Mondjahr? Die Alten machen die Sache ihrer be- stimmten Versicherung ungeachtet dadurch wieder zwei- felhafı, dafs sie den Numa zugleich zum. Urheber der Schalteinrichtung machen, wodurch späterhin das 355tägige Jahr mit der Sonne ausgeglichen wurde. Es geschah dies vermittelst eines Monats von abwechselnd 22 und 23 Tagen, des sogenannten Mercedonius, der ein Jahr ums andere eingeschaltet wurde und dessen Wesen unten näher erklärt werden wird. Ein solcher

1) De Republ. 11,15. Vergl. Dion. Halic. II, 59.

Ro MER. 317

Monat verträgt sich aber durchaus nicht mit dem Charak- ter eines Mondjahrs; denn wenn ein Jahr diesen Na- men mit Recht führen soll, so ist es nicht hinlänglich, dafs seine Dauer nach dem Monde abgemessen ist; auch die einzelnen Monate müssen dergestalt geordnet sein, dafs ihr Anfang immer zu’ der ersten Erscheinung der Mond- sichel zurückkehrt. Dies bedachte Dio Cassius nicht, wenn er sagt, dafs die Römer bis auf Iulius Cäsar ihre Monate nach den Mondwechseln abgemessen haben "3. und dies bedenken eben so wenig Scaliger und mit ihm fast alle neuere Chronologen, wenn sie von Mond- schaltjahreykeln reden, die auf den kurzen Schalt- monat gegründet gewesen sein sollen. Sobald die Rö- mer ihren Mercedonius einzuschalten anfingen, erhielten sie ein eyklisches Sonnenjahr, wie wir dergleichen bei mehreren Völkern antreffen. Sollte das 355tägige Jahr von Anfang an ein solches werden, so begreift man nicht, warum nicht lieber gleich ein dem juliani- schen analoges Sonnenjahr eingeführt wurde, War aber zuerst ein Mondjahr im Gebrauch, das nach griechischer Weise durch einen von Zeit zu Zeit eingeschalteten Mondmonat mit der Sonne ausgeglichen wurde, so ist es gar wohl denkbar, dafs man, als die Form der Ein- ‚sehaltung und mit ihr der ganze Charakter der Zeit- rechnung geändert wurde, die Dauer sowohl des Jahrs als der einzelnen Monate, an die man einmahl gewöhnt . war, beibehielt.

"1 Ipos ras zë: oehyyng mepiodoug črt xal TOTE zo pvas Myov. Hist. 1. XLIII, c.26. In gleichem Irrthum sind Appianus und Lydus befangen. De bell. civ. 1. IL am Schlufs. De mensi- bus p.30:

38 Technische Chronologie.

So würden wir urtheilen müssen, wenn es uns auch an Beweisen fehlte, dafs die Monate des Numa wahre Mondmonate gewesen sind. Es gebricht uns aber daran keinesweges. Ich halte es für nöthig, die- sen wesentlichen Punkt der ältern römischen Zeitrech- nung mit einiger Ausführlichkeit zu erörtern und über jeden Zweifel zu erheben, da ihn Petavius, der unter den neuern Chronologen allein eine richtige An- sicht von demselben gehabt hat, schr ungenügend be- handelt "1.

Zu den Beweisen gehört zuvörderst das Wort mensis selbst. Mensis, sagt Varro’), a lunae motu dictus, dum a sole profecta rursus redit ad eum luna, quod graece olim dicta win, unde illorum pîysçs, ab eo no- stri. So- wie es etymologisch und geschichtlich ausge- macht ist, dafs u7» und pels bei den Griechen einen Mondmonat bezeichnet hat, so wird auch das davon enllehnte mensis bei den Römern keine andere Bedeu- tung gebabt haben, und wer dies bezweifeln wollte, dürfte nur die Eintheilung des römischen Monats und die uralten Benennungen seiner Hauptepochen in Er- wägung ziehen.

Die Idus zerfällten den Monat in zwei Abschnitte von ungleicher Dauer, indem sie in den 34tägigen Mo- naten des Numa dem 15ten und in den übrigen dem 13ten Tage den Namen gaben. Der erste Abschnitt hielt also 14 oder 12, der zweite 17 Tage. Schon diese Zahlen machen es wahrscheinlich, dafs die Calendae ursprünglich der ersten Erscheinung der Mondsichel in

1) Doctr. temp. II, 74. 2 Le 09592

RÖMER. 39

der Abenddämmerung und die Idus dem Vollmonde entsprachen. Noch unzweideutiger geht dies aus folgen- der Notiz beim Macrobius hervor *): Priscis tempori- bus, antequam fasti a Cn. Flavio Scriba invitis patribus in omnium notitiam proderentur (dieses Factum gehört in das Jahr 450 d. St.), pontifici minori haec provincia delegabatur, ut novae lunae primum observaret adspe- ctum, wisamque regi sacrificulo nuntiaret; itaque sacri- ficio a rege ac minore pontifice celebrato, idem pon- tifex calata, id est vocata, in Capitolium plebe iuxta curiam Calabram, quae casae Romuli proxima est, quot numero dies a calendis ad nonas superessent pro- nuntiabat, et quintanas quidem dicto quinquies werbo xuAd, septimanas repetito septies praedicabat. V erbum autem za graecum est, id est woco, et hunc diem, qui ex his diebus, qui calarentur, primus esset, placuit calendas vocari. Hinc et ipsi curiae, ad quam voca- bantur, Calabrae nomen datum. Diese Nachricht trägt ganz das Gepräge der Wahrheit an sich. Ist sie aber ge- gründet, so mufs das römische Jahr einmahl ein Mond- jahr gewesen und auch eine geraume Zeit geblieben sein, wenn es gleich wohl möglich ist, dafs alles, was Macrobius beschreibt, selbst nach Abschaffung dessel- ben noch eine Zeitlang als eine leere Ceremonie fortbe- stand, da die Plebs den Kalender noch nicht kannte, mithin noch über die Calenden und Nonen belehrt wer- den mufßste.

Einem der Pontifices lag es also ob, aus der Gestalt der zuerst wahrgenommmenen Mondsichel zu beurtheilen, wie viel Tage bis zu den Noren, d.i. bis zum ersten

"1 Saturn.1, 15.

A0 Technische Chronologie.

Viertel, noch zu zählen waren ; denn dieser Einschnitt des Monats, der allemahl acht Tage vor den Idus oder dem Vollmonde herging, kann ursprünglich nichts an- ders, als die luna dixöronog bezeichnet haben. Nach Macrobius sprach er das lautschallende Wort xur® fünf oder siebenmahl hintereinander aus. Nach Varro, der diesen alterthümlichen Gebrauch kurz berührt '), rief er dagegen entweder quinque calo Tuno Novella, oder septem calo Iuno Novella. Scaliger will Jana Novella gelesen wissen °). In Varro’s Landbau °) fragt nämlich jemand, was die luna quadripartita mit dem Feldbau zu schaffen habe, worauf geantwortet wird: Hast du denn nie gehört, dafs die Landleute vom ersten und letzten Viertel sprechen? und dies wird folgender- mafsen ausgedrückt: Nunquam rure audisti octavo Ia- nam et crescentem et contra senescentem? Hier steht also das alterthümliche Iana geradehin für Luna, das auch in den Ausgaben daneben gesetzt ist. Auch beim Macrobius heifst es *): Pronuntiavit Nigidius, Apolli- nem Tanum esse, Dianamque Tanam, apposita d lit- tera, quae sacpe i litterae causa decoris apponitur, ut reditur, redhibetur, redintegratur et similia. Allerdings apostrophirt der Pontifex das neue Licht; es scheint aber obiger Ausruf keiner Aenderung zu bedürfen. Mö- gen Iuno und Lana oder Diana ursprünglich bei den Römern Namen von einerlei Gottheit gewesen sein, oder nicht, was ich gelehrtern Alterthumsforschern zu unter-

1) A.a.0.col. 35. Vergl. Lydus p. 34.

?) Emend.temp.\.1. p. 174.

s 1,37,

1) Saturn. 1,9, ka

RÖMER. 44

suchen überlasse; gewifs ist es, dafs die Calendae der Iuno geweiht waren, und zwar der Iuno Lucina. Ovid sagt:

Findicat Ausonias Junonis cura Calendas:

Idibus alba Iovi grandior agna cadit.

Nonarum tutela deo caret etc.

Fast. I, 55; und an einer andern Stelle: |

An faciant mensem luces, Zucinaque ab illis

Dicar, et a nullo nomina mense traham?

Ib. VI, 39. Luces ist hier das neue Licht, und yon diesen lucibus eben wurde Iuno Lucina, d. i. die Licht- oder ans Licht bringende genannt, welchen Namen sie be- kanntlich auch als Geburtshelferinn führte. Dieser Umstand dient also zu einer Andeutung mehr von der ursprünglichen Stellung der Calendae, was auch schon Macrobius bemerkt; denn nachdem er gesagt hat, dafs an den Calendis von einem Pontifex der Iuno ein Opfer dargebracht wurde, setzt er hinzu '): Cum enim initia mensium maiores nostri ab exortu lunae serva- werint, iure Iunoni addixerunt Calendas, lunam ac Junonem eandem putantes.

Die Athener zählten die Tage der letzten Dekade ihrer Monate in rückgängiger Ordnung (1, 280). Es scheint dies der Gebrauch mehrerer, wo nicht aller griechischen Völker gewesen zu sein, ein Gebrauch, der zugleich mit dem Mondjahr von ihnen zu den Römern übergegangen sein mufs. Macrobius sagt dies aus- drücklich °): Zatii weteres incolae morem Graeciae in

1) L RA 15. Vergl. Lydus p. 36. ?) Saturn. D 10;

42 Technische Chronologie.

numerandis mensium diebus secuti sunt, ut retroversum cedente numero ab augmento in diminutionem compu- tatio resoluta desineret. Wäre diese unsern Begriffen nach unbequeme Zählungsweise, die auf alle drei Perio- den angewendet worden ist, vom Monde unabhängig gewesen, so würde sich kein befriedigender Grund dafür angeben lassen. Entsprachen aber die Calendae der ersten Phase, die Nonae dem ersten Viertel, die Idus dem Vollmonde, so war es ganz natürlich, dafs man sich durch das Datiren selbst in jedem Augenblick die Frage beantwortete, wie lange es bis zu diesen drei Epochen noch hin sei.

Die Nonae haben ihren Namen daher, weil sie allemahl die Stelle des ante diem nonum Idus ein- nahmen. Neben dieser natürlichen Etymologie findet sich beim Varro und Festus noch eine andere sehr gezwungene, nach der das Wort auf die erste Mond- phase, die nova luna Bezug haben soll, quod in eas concurreret principium lunae, wie es beim letztern heifst. Sie dient abermals zum Beweise, dafs die Römer über das Wesen ihres ältern Jahrs wenig nachgedacht haben. Auch beim Plutarch kommt sie vor. Er wirft die Frage auf‘), warum die Römer ihren Monat in drei Abschnitte von ungleicher Dauer getheilt haben, und beantwortet sie unter andern so: ,,Es geschah defs- „halb, weil sie, die Zeit nach den Mondgestalten ab- „messend, im Verlauf des Monats drei Hauptverände- „rungen am Monde wahrnahmen, zuerst die, dafs er, „mit der Sonne in Verbindung, sich gar nicht zeigt; „dann die, dafs er, ihren Strahlen sich entwindend,

1) Quaest. Rom. XXIV.

Bowen, A3

` „in der Abenddämmerung erscheint; endlich die, dafs „er, ihr gegenüberstehend,, mit vollem Lichte leuch- „tet. Man nennt daher seine Unsichtbarkeit Calendas, „von den Wörtern clam und celare, seine erste Er- „scheinung oder die Neyunyia Nonas, vom Worte no- „vus, und sein volles Licht Idus, did sdiie xal „ro eidos.’”’” Mögen diese Etymologien gefallen, wem sie wollen; so viel ist gewifs, dafs die Intervalle zwi- schen den drei Epochen sich mit der Ansicht, aus der sie hervorgehen, durchaus nicht vertragen ; denn von der Conjunction bis zur ersten Phase sind nicht fünf oder. gar sieben Tage, und von der letzten bis zur Opposition mehr als acht, wohl zehn bis zwölf. Plu- tarch fühlt dies; denn er setzt hinzu: „Man mufs es „mit diesen Zahlen so genau nicht nehmen, da noch „jetzt, wo die Astronomie eine so grofse Entwickelung „erhalten hat, die Anomalien des Mondes den Erfah- „rungen und Rechnungen der Mathematiker nicht sel- „ten Trotz bieten.’’ Allein selbst diese falsche Ansicht der Sache gibt zu erkennen, dafs es die Mondwechsel waren, durch welche ursprünglich die Calendae, No- nae und Idus bestimmt wurden.

In Ansehung der Idus ist die Sache vollends ent- schieden durch alles, was die Alten über den Ursprung dieses Worts beibringen. Beim Macrobius *) findet man eine ganze Reihe Etymologien, die alle darauf hinauslaufen, dafs die Idus ursprünglich der Voll- mondstag waren. Nur einiges davon zur Probe! Zu- erst soll Idus vom etruskischen Itis kommen, das dieser Schriftsteller durch Zovis fiducia erklärt, Nam

1) Saturn. I, 15.

44 Technische Chronologie.

cum Jovem accipiamus lucis auctorem, unde et Luce- tium Aalt in carmine canunt, et Cretenses Ala tiy yuépay vocant, ipsi quoque Romani diespitrem appel- lant ut diei patrem, iure hie dies Iovis fiducia voca- tur, cuius lux non. finitur cum solis occasu, sed : splen- dorem diei et noctu continuat illustrante luna, quod semper in plenilunio, id est medio mense, fent solet. Diem igitur, qui wel nocturnis carct tenebris, Iovis fiduciam: Tusco nomine vocaverunt, unde et omnes idus Iovis ferias observandas sanxit antiquitas. Dafs die Idus dem Iupiter eben so wie die Calendae der Iuno geweiht waren, sagen mehrere Alte, und dafs jener aus einem ganz ähnlichen Grunde Lucetius hiefs, aus welchem diese Lucina genannt wurde, ist mehr als wahrscheinlich. Zucetium, sagt Festus, Jovem appel- labant, quod eum lucis esse causam credebant, und Servius‘): Lingua Osca Lucetius est Juppiter, dictus a luce, quam praestare hominibus dicitur. Martianus Capella gebraucht?) Lucetia, als gleichbedeutend mit Lucina, auch von der Iuno.

Nach einer andern von Macrobius mit beson- derer Billigung hervorgehobenen Etymologie soll Idus der Tag heifsen, qui dividit mensem. Iduare enim Etrusca lingua dividere est. Inde vidua, quasi valde Idua, id est valde divisa. Hiernach wäre also Idus das griechische ôxounvía, und dies läfst sich allerdings hören. Noch andere Etymologien bringen das römische Wort mit dem griechischen Gef und eidog in Verbin-

t) Ad Virg. den.IX,570. Nach Gellius N. AN, 12, hatte besonders Nävius dieses Beiwort vom Iupiter gebraucht.

2) Nuptiae UL, p. 37.

Römer. 45

dung. Bei allen aber liegt, wie gesagt, der Begriff des Vollmondes zum Grunde.

Nach allem, was ich hier zusammengestellt habe, wird hoffentlich niemand weiter zweifeln, dafs Numa’s Jahr ein Mondjahr gewesen sei, und dafs ein solches lange zu Rom bestanden haben müsse, weil es sonst schwerlich auf Sprache und Verkehr so tief eingewirkt haben würde, dafs ein bleibendes Andenken davon sich bis auf die spätesten Zeiten erhalten konnte. Ich wie- derhohle hier eine schon oben (1, 405). gemachte, für die Zeitrechnung der alten Völker wichtige Bemerkung, dafs unsere regelmäfsige Art zu datiren, nach der jeder Monat seine bestimmte, unveränderliche Zahl von Tagen erhält, nicht so alt ist, als man gewöhnlich annimmt, und dafs der Sinn für eine solche Genauigkeit sich erst spät etwickelt hat, eigentlich erst seit der durch Tulius Cäsar veranstalteten Reform der römischen Zeitrech- nung. Früherhin befanden sich die Völker, mit Aus- nahme der Aegypter und (wenigstens meiner Ueberzeu- gung nach) der Athener seit Meton, alle mehr oder weniger in dem Falle der Siculer, von denen Cicero an einer oben (1, 256) beigebrachten Stelle spricht. Wäre diese Ansicht unter den neuern Chronologen bis- her allgemeiner gewesen, so würde des Streitens über die anticipirten julianischen Data so mancher Begeben- heiten der alten Welt weit weniger gewesen sein. Un- möglich können die römischen Monate, so lange das Mondjahr bestand, von der festen Dauer gewesen sein, die ihnen Censorinus und Macrobius beilegen ').

t) Es ist ein Mifsgriff des letztern, wenn er Saturn. I, 15 schon von Romulus behauptet, dafs er die Dauer seiner Monate zu

46 Technische Chronologie.

An dem Tage, wo der gedachte Pontifex die Mondsichel zuerst in der Abenddämmerung erblickte, rief er sein calo, und die Calendae scheinen nun allemahl von der nächsten Mitternacht an gerechnet worden zu sein; denn wir haben keinen Grund zu bezweifeln , dafs die Mitternacht von je an die Epoche des römischen Tages gewesen ‘ist. Die Mondsichel zeigt sich, der verschie- denen Lage der Ekliptik zufolge, bald einen, bald auch wol erst zwei oder drei Tage nach der Conjunction. Der Pontifex mufs daher aus ihrer jedesmaligen Stärke zu beurtheilen gehabt haben, ob er die Nonen fünf- oder siebentägig zu verkündigen hatte; denn ein uralter Gebrauch liefs ihm nur die Wahl zwischen beiden Be- stimmungen. Die Nonae wurden so in die Gegend des ersten Viertels, und die acht Tage später eintreflenden Idus in die des Vollmondes geschoben. Nach den Idus mag man immerhin, wie Macrobius versichert, ante diem decimum septimum Calendas gesagt, und durch diese Zählungsweise den Tag der Calendae bestimmt haben, wenn trübe Witterung die Beobachtung der ersten Phase hinderte; allein man hat sich zuverlässig erlaubt, die Intervalle zwischen den drei Hauptepochen des Monats um einen oder zwei Tage zu verlängern ` oder zu verkürzen, so bald man eine Abweichung von den Monderscheinungen, denen sie angehören sollten, wahrnahm. Erst als durch Einführung des Mercedo- nius der Kalender von den Mondwechseln ganz un-

31 und 30 Tagen nach dem Monde abgemessen habe. Es ist unmöglich, in dem ältesten Jahr der Römer, wie man es auch construirt sich vorstellen mag, eine Spur einer Beziehung auf den Mondlauf wahrzunehmen.

RÖMER. 47

abhängig geworden war, kann die regelmäfsigere Dati- rungsweise, nach der die Monate eine ein für allemahl bestimmte Zahl von Tagen, und die Nonae septimanae ihren festen Sitz erhielten, aufgekommen sein,

Es gibt nun aber ein zwiefaches Mondjahr, das freie, dessen Anfang allmälig das ganze Sonnenjahr durchwandert, und ein gebundenes, welches yon Zeit zu Zeit dergestalt mit der Sonne ausgeglichen wird, dafs einerlei Monate immer auf einerlei Jahrszeit haften (1,67,68). Das Jahr des Numa gehörte entschieden zur letztern Klasse. Unter den römischen an bestimmte Monatstage geknüpften Festen gab es mehrere yon ho- hem Alter, deren Bezug auf die Jahrszeiten unyerkenn- bar ist, z. B, die Cerealia, Robigalia, Parilia oder Palilia. Die letztern, ein ländliches Frühlings- fest "1. müssen von jeher undecimo Calendas Maias gefeiert worden sein, weil nach einer uralten Tradition, deren wir öfters gedacht finden ?), an diesem Fest und Datum zugleich der Grund der Stadt gelegt sein soll, daher auch die Jahre Roms, wie Censorinus sagt °), a Parilibus gezählt wurden. Die Hyaden hatten den Namen sidus Parilicium *), weil sie um die Zeit der Parilia heliacisch untergingen. Solche volksthüm- liche Namen pflegen sehr alt zu sein. Das Fest war es gleichfalls; denn nach Plutarch ’) soll es schon

1) @vovew dv «dth, sagt Dionysius I, 88, mepl yovie rerpa- mödwv of yeupyol xal vouels Yuclav xapısmprov Eapos dpxouévov,

?) S. unter andern Gic. de divin. IL, 47, und die eben citirte Stelle des Dionysius.

TI e

1) Plin. H. N. XVIII, 66.

5) Vita Rom. c. 12.

48 Technische Chronologie.

vor Erbauung Roms unter den Hirten Latiums bestan- den haben. Selbst der Name des Monats, auf den es traf, Aprilis, deutet nach der wahrscheinlichsten Ab- leitung, wie das attische ’AyJesypıwv, auf den Frühling. Macrobius, der das Kapitel von den Etymologien der Monatsnamen nach Cincius und Varro umständ- lich abhandelt "3. bemerkt schon die Analogie beider Benennungen, irrt aber, wenn er sie einerlei Monat beilegt; denn der Anthesterion entsprach mehr dem Februarius als dem Aprilis. Solcher Beziehungen der römischen Monate auf die Jahrszeiten wird der Alter- thumsforscher leicht mehrere auffinden können. Die wenigen hier angeführten sind hinlänglich, uns zu überzeugen, dafs Numa eine Einschaltung zur Aus- gleichung seines Jahrs mit der Sonne angeordnet ha- ben müsse.

Die ältern Geschichtschreiber waren sehr verschie- dener Meinung über den Ursprung des Schaltwesens bei den Römern. Macrobius sammelt, was er dar- über aufgezeichnet fand, in einer Stelle 71. die ich hier im Zusammenhange anführen will, da ich mich öfters auf sie beziehen mufs: Quando autem primum intercalatum sit, varie refertur, et Macer quidem Li- cinius eius rei originem Romulo assignat. . Antias libro secundo Numam Pompilium sacrorum causa id inpe- nisse contendit. Junius Servium Tullium regem pri- mum intercalasse commemorat, a quo et nundinas in- stitutas Varroni placet. ` Tuditanus refert libro tertio magistratuum, Decemviros, qui decem tabulis duas

1) Saturn. I, 12. 2) Saturn. I, 13.

Römer. 49

addiderunt, de intercalando populum: rogasse.: : Cassius eosdem scribit auctores: Fulyius autem id egisse Ma- nium Consulem dicit ab urbe condita anno quingente- simo sexagesimo secundo, inito mox bello- A4etolico. Sed hunc arguit Varro scribendo antiquissimam legem fuisse incisam in columna aerea a L. Pinario et Furio consulibus, cui mentio intercalaris adscribitur. Nach Valerius Antias hatte also Numa die Einschaltung sacrorum causa eingeführt, d.i. um die Feste in ei- nerlei Jahrszeit zu erhalten, was allerdings seine Absicht dabei gewesen sein mufs. Die spätern Schriftsteller, die ihm das Mondjahr -beilegen, vereinigen sich dahin, ihn zugleich zum Schöpfer des Schaltwesens zu machen, wenn gleich die Form der Einschaltung, die ihm. allein angehört haben kann, von keinem ausdrücklich erwähnt wird. Cicero äufsert sich nur ganz im Allgemeinen, wenn er sagt '): Diligenter habenda: ratio: intercalandi est, quod institutum perite a Numa, posteriorum pon- tificum negligentia: dissolutum est. Livius-?)- macht ihn auf eine ganz unstatthafte Weise zum Urheber des später zu Rom gebräuchlichen, auf den kurzen Schalt- monat gegründeten Cyclus, bei dem das Jahr ‘kaum noch dem Namen nach ein Mondjahr blieb. -Plutarch legt ihm ausdrücklich den Mercedonius bei, indem er sagt, er habe den elftägigen Unterschied des Sonnen- und. Mondjahrs verdoppelt, und alle zwei Jahre zur Ausgleichung beider einen ‘Monat von 272 Tagen einge- schoben. Censorinus hat eine richtigere Ansicht von der Sache; denn nachdem er von den Jahren des Ro-

1) De legg. TI, 12.

2) An einer unten im Zusammenhange anzuführenden Stelle.

IL. [4]

50 Technische Chronologie.

mulus und Numa geredet hat, fährt er fort "3: Deni- que, cum intercalarem mensem wiginli duum vel wi- ginti trium dierum alternis annis‘ addi placuisset, ut civilis annus ad naturalem exaequaretur, in mense po- tissimum Februario intercalatum est, wo aus dem de- nique klar genug hervorgeht, dafs er die Einschiebung des kurzen Schaltmonats für eine spätere Erfindung ge- halten hat; und dies war sie allerdings. Die von dem Urheber des Mondjahrs eingeführte Einschaltung kann blofs darin bestanden haben, dafs er alle zwei oder drei Jahre nach dem Vorgange der Griechen, jedoch noch ohne die unter diesen erst späterhin aufgekommene feste Norm, einen vollen Mondmonat einschob, um den An- fang des Jahrs in einerlei Jahrszeit zu erhalten. Nur eine solche rohe Einschaltung, bei der das Jahr ‘den Charakter eines Mondjahrs behielt, ist dem Zeitalter des Numa und seinen übrigen Kalendereinrichtungen angemessen. l

Es ist mir nun noch übrig zu untersuchen, mit welchem Monat das alte Mondjahr angefangen hat. Die römischen Schriftsteller, ‘welche, die Epochen der mit ihrem Kalender vorgegangenen Aenderungen wenig un- terscheidend, Altes und Neues bunt unter einander mischen, haben auch über diesen Punkt sehr verschie- dene Ansichten.

Wie wir unten sehen werden, traten die Consuln erst seit dem Jahr 601 d. St. am 1. Januar in Fún- ction, da sie früher ihr Amt mit den Idus des März, und noch früher mit andern Epochen begonnen hatten. Die Calendae Ianuariae hatten also in den ersten sechs

re S0-

Römer. 51

Jahrhunderten d. St. keine Art von Vorrecht, wenn vom Anfange des römischen Jahrs die Rede ist. Dies müssen indessen die spätern Schriftsteller geglaubt ha- ben, weil sie ziemlich allgemein versichern, dafs Numa die Monate Ianuarius und Februarius, die er zum ro- mulischen Jahr hinzugefügt haben soll, zum ersten und ` zweiten gemacht und den Anfang des Jahrs von den Ca- lendis Martiis auf die Calendas Ianuarias versetzt habe. Am bestimmtesten äufsert sich Macrobius in diesem Sinn, wenn er von den beiden neuen Monaten des Numa sagt 1); Priorem Januarium nuncupavit , pri- mumque anni esse voluit, tanquam bicipitis dei men- sem, respicientem ac prospicientem transacti anni finem Juturique principia. Secundum dicavit Februò deo; und in folgender Stelle ?): Sequitur Tulius, qui cum, secun- dum Romuli ordinationem Martio anni tenente princi- pium, Quintilis a numero vocaretur, nihilominus tamen etiam post praepositos a Numa Januarium ac Februa- rium retinuit nomen, cum non videretur iam quintus esse, sed septimus. Wenn er dagegen an nóch einer andern Stelle sagt °): Omni intercalationi mensis” Fe- bruarius deputatus est, quoniam is ultimus anni erat, so sieht man, dafs er seine Nachrichten aus sehr verschie- denen Quellen ohne Kritik zusammengetragen hat. Dafs übrigens der Februarius in den ältesten Zeiten der letzte Monat des Jahrs war, finden wir auch an- derwärts sehr bestimmt gesagt, z. B. beim Cicero °):;

1) Saturn. I, 13.

2).:Ib. I; 12.

>) Ib.1,13.

t) De legg. II, 21. l EN

52 Technische Chronologie.

Kenio nunc ad manium iura, quae maiores nostri et: sapientissime instituerunt et religiosissime. coluerunt. Februario autem mense; qui tunc extremus anni mensis erat, mortuis parentari voluerunt; und beim Varro '): Terminalia, quod is dies anni extremus constitutus. Duodecimus enim mensis fuit Februarius. Auch geht dies unverkennlich aus dem ganzen Wesen dieses Mo- nats ‚hervor. Das letzte Fest, das in ihm gefeiert wurde, die Terminalia, war zugleich das letzte im Jahr. Es war dem Terminus geweiht, dem Gotte der Gren- zen, der Monate so wie der Felder. Unmittelbar nach diesem Feste wurde, wie unten erhellen wird, der Mer- cedonius; so. wie späterhin der Bissextus, einge- schaltet, und es läfst- sich-wol nicht bezweifeln ;. dafs im Mondjahr der Schaltmonat dem Februarius gefolgt sei.. Zum Sitz der Einschaltung wird man aber nicht den zweiten, sondern den letzten Monat des Jahrs ge- wählt haben. - ‚Der Februarius. hatte ferner allein eine gerade Anzahl von Tagen, und wurde defshalb für ‚einen verstümmelten und ‚minder glücklichen Monat gehalten. Auch war er der Reinigung der Lebenden und der Sühne ; der Abgeschiedenen geweiht. Jener verdankte er seinen Namen, denn Februum war, wie Varro sagt, in der Sprache der Sabiner ein Synonym yon purgamentum; und- dieser waren die Feralia be- stimmt, die in. ihm gefeiert wurden. _

‚Alle diese, Umstände zusammengenommen. liefsen den Ovid nicht bezweifeln, dafs der Februarius vor

1) Del. LV. col. 32. Cf. Festus v. Februarius und Servius ad Georg. T, 43, wo noch eine andere dasselbe sagende Stelle des Varro, und folgende Worte des Atta angeführt werden: Maio- res Martium primum habuerunt.

Römer. 53

Zeiten der letzte Monat des römischen Jahrs gewesen sei. Da er sich aber zugleich nicht von dem Wahn losmachen konnte, dafs der Ianuarius: von Alters her der erste gewesen, so sagt er: Sed tamen antiqui ne nescius ordinis erres, Primus, ut est, Jani mensis et ante fuit. Qui sequitur Tanum weteris fuit ultimus anni. Tu quoque sacrorum, Termine, finis eras. Primus enim Iani mensis, quia ianua prima est; Qui sacer est imis manibus, imus erat. Postmodo creduntur spatio distantia longo Tempora bis quini continuasse wiri. : Fast. IL, 47. Er schiebt also den Februarius in die zwölfte Stelle, spatio longo vom Ianuarius weg, ohne zu bedenken, dafs beide Monate auch so immer an einander grenzten, nur dafs letzterer dem ersten nicht voranging, sondern folgte. Von dieser umgekehrten Stellung beider Mo- nate und von ihrer Vertauschung ‘unter den Decemvirn spricht aber kein Alter weiter. Ich halte sie daher für sehr ungewifs und pflichte dem Ausonius bei, wenn er vom Februarius sagt "1: Unus erit tantum duodetriginta dierum, Quem Numa praeposito voluit succedere Tano. Plutarch wirft die Frage auf), warum man das neue Jahr mit dem Ianuarius anfange? ,‚In alten Zeiten,” sagt er, „war der Martius der erste Monat, „was aus vielen Zeichen klar ist, besonders aber dar- „aus, dafs, vom Martius gerechnet, der fünfte Monat

1) Eclogarium No. 378 ed. in us. Delph. 2) Quaest. Rom. No. XIX.

54 Technische Chronologie.

‚„Quintilis, der zehnte December heifst. Daher haben „denn auch ‘einige Veranlassung genommen, zu be- „haupten, dafs die Römer damals nur zehn Monate „auf das Jahr rechneten, einigen mehr als dreifsig „Tage beilegend. Andere berichten jedoch, der Ia- „nuarius sei für den elften, und der Februarius, in „welchem man Reinigungs- und Todtenopfer darbringt, „für den zwölften genommen worden. Nachmals habe „man diese Monate versetzt und den Ianuarius zum „ersten des Jahrs gemacht, weil an den Calenden des. „selben die ersten Consuln ihr Amt angetreten. Wahr- „scheinlicher ist aber die Meinung derer, welche glau- „ben, dafs der kriegerische Romulus das Jahr vom „Martius, der von seinem angeblichen Vater den Na- „men führte, der friedliebende Numa hingegen vom „Januarius angefangen habe, der nach einem mehr für „den Frieden als für den Krieg gestimmten und von „ihm hochgefeiert@n Gott benannt sei. Es fragt sich „aber, ob Numa nicht vielmehr den Anfang des Jahrs auf „eine naturgemäfse Weise bestimmt habe. Im Grunde „ist zwar bei Dingen, die sich im Cirkel drehen, nichts „zuerst und nichts zuletzt. Es scheint doch aber am ‚„„passendsten, das Jahr nach der Wintersonnenwende „zu beginnen, wo die Sonne aufhört, sich von uns „zu entfernen, die Tage wieder anfangen zuzunehmen „und die ganze Natur sich erneuet.’”’ Ganz in demsel- ben Sinn argumentirt Ovidius. Er fragt den Ianus, den er redend einführt: Dic, age, frigoribus quare novus incipit annus, Qui melius per ver incipiendus erat? Omnia tunc florent ete. Fast. L 149.

Römer. 55

Quaesieram multis: non multis ille moratus,

Contulit in versus sic sua verba duos:

Bruma noyi prima est, weterisque Novissima solis:

Principium capiunt Phoebus -et annus- idem.

Fast.1,.161. Man sieht hieraus, wie man in spätern Zeiten so ganz vergafs, dafs das consularische Jahr erst mit dem be- ginnenden siebenten Jahrhundert d. St. mit den Calen- den des Ianuarius angefangen habe, und was man nun alles ersann, diese Epoche zu rechtfertigen.

Es ist zu bedauern, dafs Plutarch die vielen Zeichen, aus denen klar geworden sein soll, dafs der Martius ursprünglich der erste Monat des Jahrs war, nicht erwähnt bat, Ovidius 1) und Macrobius’) führen Mehreres davon an, z. B. dafs man an den Ca- lendis Martiis das Feuer auf den Altären der Vesta er- neuerte, ut, wie letzterer sagt, incipiente anno cura denuo servandi novati ignis inciperet; dafs man an dem- selben Tage in der Wohnung der Flamines die alten Lorbern gegen neue vertauschte u.d. m. Schwerlich würden solche zu einer Zeit, wo das Jahr noch mit dem Martius anfing, aufgekommene Gebräuche sich bis auf späte Zeiten erhalten haben, wenn schon Numa die Jahrepoche geändert hätte. Da nun ohnedies alles darauf hindeutet, dafs der Februarius lange der leizte Monat geblieben ist, und da der Ianuarius erst spät seinen nachmaligen Vorrang erlangt hat, so können wir uns überzeugt halten, dafs das römische Jahr im volks- thümlichen und religiosen Gebrauch die ersten sechs

1) Fast. IH, 135£. Y Saturn. 1,12.

56 Technische Chronologie.

Jahrhunderte d. St. hindurch mit dem Martius begon- nen hat. Selbst unter den Imperatoren, wo in politi- scher Hinsicht der Ianuarius längst die erste Stelle un- ter den Monaten eingenommen hatte, blieb den Rö- mern die Ansicht noch immer geläufig, dafs das Jahr mit dem Frühlinge anfange. Man vergleiche nur, was Servius zur Erläuterung des Ausdrucks were novo beim Virgil beibringt ').

III. Jahr der Decemvirn.

Ich hoffe überzeugend dargethan zu haben, dafs das römische Jahr seit seiner ersten Reform unter den Königen ein gebundenes Mondjahr gewesen und eine geraume Zeit geblieben ist. Es hörte auf, ein solches zu sein, als man den kurzen Schaltmonat zu gebrauchen anfing, dessen ich schon ein paarmahl ge- dacht habe. Wir müssen zuvörderst Namen, Dauer, Sitz und Form desselben kennen lernen.

Plutarch erwähnt diesen Monat zweimahl. Im Leben des Numa’) nennt er ihn Mspxuötye,, im Le- ben des Cäsar °) Mepxmdöncg. Die erste Form scheint eine griechische Corruption der letztern zu sein. Beim Festus findet sich: Mercedonias (dies) dixerunt a mer-

1) AdGeorg.1,43. Lydus, der (de mens. p.42) einen drei- fachen Jahranfang unterscheidet, den mit dem 1. Januar, den ınit dem 1. März, und den zu seiner Zeit im oströmischen Reich gebräuchlichen mit dem 1. September, sagt vom zweiten, dafs er den Römern für den vaterländischen ndrpiov gegol- ten habe,

2) An der mehrmals citirten Stelle. I)

Römer. 57

H

cede solvenda, und beim Isidorus: Mercedonius (homo) qui solvit mercedem. Lydus hat uns die Notiz aus dem Cincius aufbewahrt '), dafs der No- vember bei den Alten den Namen Mepxwöiyo; geführt habe, weil die Pächter den Eigenthümern in ihm den Zins entrichtet hätten. Man sieht also, dafs: Mercedo- nius beim Plutarch so viel als Zahlmonat heifst, und dafs mithin auch im Schaltmonat gewisse Zahlun- gen zu leisten gewesen sein müssen, von denen je- doch die Geschichte schweigt. Merkwürdig ist es, dafs diese Benennung bei keinem römischen ` Schriftsteller vorkommt: Wir finden blofs mensis intercalaris und intercalarius, und es scheint fast, als wenn Mercedonius in der edlern Sprache nicht gebräuch- lich war °).

Plutarch sagt, Numa habe den elftägigen Un- terschied des Mond- und Sonnenjahrs verdoppelt und daraus“ einen Monat von 22 Tagen gebildet, der ein Jahr ums andere eingeschaltet worden sei. Nach Cen- sorinus und Macrobius dagegen, die in diesem Punkt mehr Glauben verdienen, hielt der Schaltmonat

s t} De mens. p. 125.

2) Wenn Scaliger (Emend. temp. II. p. 177) glaubt, dafs das Merk. welches in einem alten römischen Kalender auf Mar- mor hinter einigen Tagen des Tulius, September und November steht, die dies mercedonias des Festus bezeichnen soll, so irrt er. Er meint den Kalender, der in der Sammlung des Fo ggini Calendarium Maffaeiorum heifst. Auch im Cal. Amiternino und Pinciano findet sich dieses Merk. In dem Calendario Capranicorum steht dafür Merca:, und im Antiatino ein paarmal vollständig Mercatus.

58 Technische Chronologie.

abwechselnd 22 und 23 Tage 71. Befremdend ist es da- her auf den ersten Blick, wenn sich in den Digestis °) die Notiz findet: Mensis intercalaris constat ex diebus viginti octo. Wir werden aber gleich gang welche Bewandnifs es damit hat.

Nach Plutarch wurde der Schaltmonat in den Februarius eingeschoben. Näher bezeichnen seine Stelle Censorinus und Macrobius. Der erste sagt: In mense potissimum Februario inter Terminalia et Regi- Jugium intercalatum est. Der andere bemerkt, die Rö- mer hätten zwar nach dem Beispiel der Griechen ihren Schaltmonat ans Ende des Jahrs gebracht, wären aber in Einem Punkt von ihnen abgewichen: Nam illi con- fecto ultimo mense, Romani non confecto Februario, sed post vicesimum et tertium diem eius intercalabant, terminalibus scilicet iam peractis: deinde reliquos Fe- bruarii mensis dies, qui erant quinque, post intercalatio- nem subiungebant, credo wetere religionis suae more, ut Februarium omnimodo Martius consequeretur. Auch Varro sagt °): Duodecimus mensis fuit Februarius, et cum intercalatur, inferiores quinque dies duodecimo de- muntur mense, welche Worte offenbar vor der julia- nischen Kalenderverbesserung geschrieben sind. Wir er- sehen hieraus, dafs im Schaltjahr die Terminalia der

1) De d. n. c. 20. Saturn. 1,13. Solinus drückt sich c. 1 sehr verworren über das ältere römische Schaltwesen aus. Man lernt aus ihm weder die Dauer noch den Sitz des Schaltmonats kennen. Nugatur hic Solinus, quod illi solemne, sagt Sal- masius. Auch erfordert der Text offenbar Berichtigungen.

2). LL. tit. XVI, leg. 98. ?) De ling: Jet V: col. 32.

RÖMER. 59

letzte Tag des Februarius waren, der dann nur 23 Tage zählte, dafs ihm der Schaltmonat von 22 oder 23 Tagen folgte, und dafs die fünf letzten Tage des Februarius von Regifugium an, welches im Gemeinjahr der 24ste war, nach Art der ägyptischen Epagomenen dem Jahr angehängt wurden. Unmöglich konnte man beim Da- tiren, wenn der Schaltmonat zu Ende war, noch ein-. mahl zum Februarius zurückkehren; man mufßs die fünf abgerissenen Tage als zum Schaltmonat gehörig bezeich- net haben, der also dadurch eine Dauer von 27 oder 28 Tagen erhielt. Nur von 28 ist in den Digestis die Rede; vielleicht hat aber der alte Rechtsgelehrte, aus welchem die Worte entlehnt sind, viginti septem wel octo geschrieben ').

Wie man im Schaltjahr datirt haben müsse, hat zuerst Erycius Puteanus genügend nachgewiesen °). Der Februarius, sonst von 28 Tagen, hatte im Schalt-

*) Die Stelle verdient im Zusammenhange angeführt zu wer- den. Nachdem Celsus, aus dem sie genommen ist, bemerkt hat, dafs nach römischen Rechten das bissextum des Cäsar nur für Einen Tag gelte, sagt er: ‚Selbst der ehemalige Schalt- „monat wurde mit dem Februarius, dem er beigefügt war, nur „für Einen Monat angesehn.’’ ‘Dies ist so ausgedrückt; Cato putat, mensem intercalarem: additicium esse, omnesque eius dies pro momento temporis observat, extremoque diei mensis Februarii attribuit Q. Mucius. Mensis autem intercalaris con- stat ex diebus viginti octo. Man sieht, es kam hier auf keine scharfe Bestimmung der Dauer des Schaltmonats an; genug, dafs er viele Tage hielt. Die Worte können daher auch unverdor- ben sein.

2) Im 4äten Kapitel seiner kleinen Schrift de Bissexto, welche

Grävius in den achten Band seines Thesaurus aufgenom- men hat.

60 Technische Chronologie.

jahr nur 23. Statt dafs man also im Gemeinjahr nach den Idus a. d. XVI Calendas Martias sagte, hiefs es im Schaltjahr a. d. XI Calendas intercalares. Die Fermi- nalia, die im Gemeinjahr auf a. d. VII Calendas Mar- tias trafen, waren im Schalyjahr pridie Calendas inter- calares. Dem Schaltmonat gab man ganz ordentlich seine Calendas, Nonas und Idus mit dem Zusatz intercalares. Nach den Idus sagte man entweder a.d. XV oder a.d. XVI Calendas Martias, je nachdem der Monat 22 oder 23 Tage hatte. In beiden Fällen war, wie im Gemeinjahr, Regifugium a. d. VI Calen- das Martias. Als Beläge hierzu finden sich nur fol- gende wenige Stellen. Livius sagt‘) von D. Scipio: Triumphavit mense intercalario, pridie Calendas Mar- tias. Beim Cicero heifst es?): Dic, Naevi, diem. Ante V Calendas intercalares, am 20. Februar. Gleich darauf: Deiicitur de saltu pridie Calendas intercalares, am 23. Februar. Beim Asconius Paedianus°): Pom- > peius ab interrege Servio Sulpitio V Calendas Martias mense intercalario consul creatus est; entweder am 24 oder 25sten des Schaltmonats, je nachdem derselbe im Jahr 702 d. St., von welchem die Rede ist, 27 oder 28 (eigentlich 22 oder 23) Tage hatte. Nach den Fa- stis triumphalibus, die bekanntlich zu den capito- linischen Marmorn gehören, hat der Consul C. Duilius 493 (nach varronischer Aere 494) C. Intercalar., am er- sten Tage des Schaltmonats, und der Consul P. Cornelius

+) L. XXXVII, c. 39.

?) Pro P. Quintio c. 25.

°) Comment. in Cie. orat. pro Milone p. 1486 ed: Lugd. Bat. 1644. S

Römer. 61

Lentulus 517 (518) an den /dib. Intercal., am Aöten des Schaltmonats, triumphirt ').

‘„ Dies war ohne Zweifel die Regel. Wer aber weifs, was uns die Römer von dem höchst schwankenden Zu- stande ihres Kalenders vor Iulius Cäsar sagen, wird leicht erachten, dafs es nicht an Ausnahmen gefehlt haben werde. Dahin deutet schon das potissimum in den vorhin (2,58) angeführten Worten des Censori- nus, welches zu erkennen gibt, dafs der Schaltmonat auch wol einmahl anderswo als in den Februarius ein- geschoben worden ist, wenn sich gleich (mit Ausnahme des Jahrs 708 d.St., des nächsten vor der julianischen Reform) nirgends eine deutliche Anzeige davon findet, und wenn gleich Macrobius, in chronologischen Din- gen freilich minder zuverlässig, versichert: Omni in- tercalationi mensis Februarius deputatus est. Daf selbst im Februarius der Schaltmonat keinen ganz festen Sitz hatte, geben ein paar Stellen des Livius zu erkennen. An der einen heifst es?): Intercalatum eo anno (587); postridie Terminalia intercalares fuerunt. Wäre dies die unyerletzliche Regel gewesen, so würde sich der: Schrift- steller eines so unnützen Zusatzes enthalten haben. Dafs

1) Wenn Cicero an den Atticus VI, 1 schreibt: Accepi tuas litteras a. d. quintum terminalia Laodiceae, d. i. den 19. Februar, so: war. dies gewils eine sehr ungewöhnliche Art zu datiren, die er offenbar gebrauchte, weil er nicht wufste, ob man in seiner Abwesenheit zu Rom eingeschaltet habe oder nicht; denn in jenem Falle würde er lieber &. d.: sextum Calendas intercalares gesagt haben. Dafs er es aber wirklich nicht wulste, geht aus dem. weitern Verfolge des Briefes hervor, wo es heifst: Ea sic observabo, quasi intercalatum non sit.

2) 1. XLY c. 44.

62 - Teechnische Chronologie.

sie aber in der That Ausnahmen erlitt, sehen wir aus ei- ner andern Stelle‘), welche also lautet: Hoc anno (584) intercalatum est. Tertio die post terminalia ca- lendae intercalares fuere. Puteanus glaubt?), um der Nothwendigkeit einer hier anzunehmenden Ausnahme auszuweichen , dafs erst postriduo im Text gestanden habe, woraus triduo post und weiter tertio die post geworden sei. Fabricius sagt ear 71. aus der Ver- gleichung beider Stellen gehe klar hervor, dafs tertio ` die post und postridie einerlei sei! Es wird aber nicht nöthig sein, weder zu solchen Voraussetzungen seine Zuflucht zu nehmen, noch, wie andere wollen, den Grund der Anomalie in einer blofsen Laune der An- ordner des Kalenders zu suchen.

Beim Macrobius heifst es *): ,,Da das römische Volk nach Vertreibung der Könige die Nonen beson- „ders festlich zu begehen pflegte, um seine hohe Ver- „„ehrung für den König Servius Tullius an den Tag zu „legen, von dem es wulste, dafs er an irgend einem „derselben geboren sei, so suchte man, aus Besorgnifs, „dafs sich die versammelte Menge aus Sehnsucht nach „dem Könige eine Neuerung erlauben möchte, das „„Begegnen der Nundinae mit den Nonis zu verhin- „dern; auch wurde das Zusammentreffen der erstern „mit dem Neujahrstage für unglückbringend gehalten.” Ein solcher Fall trat im Jahr 714 d. St. ein, wo man,

Te AS LEE SA,

"1 De bissexto c. 2.

3) Menologium p- 89. *) Saturn. 1,13.

Römer. 63

wie Dio Cassius erzählt t), einen Tag gegen die fest- gesetzte Norm einschaltete, damit nicht der Anfang des nächstfolgenden Jahrs auf die Nundinas treffe, was man von Alters her sorgfältig vermieden; nachher wurde wieder ein Tag ausgemerzt, damit keine Störung im Kalender des Cäsar verursacht werde. So wie nach der julianischen Reform, wird man auch vor dersel- ben hier einen Tag eingeschoben, und dort dafür einen andern weggelassen haben, so oft sich Collisionen ge- dachter Art ereigneten. Da nun Cäsar seinen Schalt- tag unmittelbar auf die Terminalia folgen liefs, so scheint die Voraussetzung ganz natürlich, dafs man schon vor ihm gewohnt war, dem aufser der Ordnung einzuschiebenden Tage eben die Stelle anzuweisen. Dies geht auch wirklich aus den Worten hervor, die Ma- crobius auf obige Notiz folgen läfst: Unde dies ille, quo abundare. annum diximus, eorum est permissus arbitrio, qui fastis praeerant, uti cum vellent interca- laretur, dummodo eum in medio terminaliorum wel mensis intercalaris ita locarent, ut a suspecto die ce- lebritatem averteret nundinarum. Atque hoc est quod quidam veterum retulerunt, non solum mensem apud Romanos, verum etiam diem intercalarem fuisse ... wenn wir nur stalt des vel vor mensis intercalaris et lesen, welche Aenderung schon dadurch gerechtfer- tigt wird, dafs wir sonst das Wort Terminalia in einem ganz andern Sinn nehmen müfsten, als es im- mer gebraucht vorkommt. Der überzählige Tag des Jahrs, den der Schriftsteller meint, ist der 355ste, den Numa, der Sage nach aus Vorliebe für die ungerade

1) 1. XLVIII, c. 33, p: 550. Vergl.1. XL, c. 47, p. 251.

64 Technische Chronologie.

Zahl, zur ursprünglichen Dauer des Mondjahrs hinzu- gefügt hat. Dieser Tag wurde also, so oft dergleichen Collisionen zu vermeiden waren, im Schaltjahr zwischen den Tag Terminalia und den Schaltmonat eingeschoben, in welchem Falle man nach den Idus des Februarius a, d. XII Calendas intercalares gesagt haben mufs. So wäre denn das tertio die post terminalia beim Livius gerechtfertigt. Wenn Macrobius kurz zuvor bemerkt, dafs der überschüssige 355ste Tag dem Ianuarius zuge- legt worden sei, welcher anfangs nur 28 Tage ge- habt habe, so sieht man, dafs er seine Notizen ohne Kritik zusammenstellt. Man mufs, um beides zu ver- einigen, annehmen , entweder dats im :Fortgange der Zeit mit dem. überzähligen Tage eine Aenderung vor- gegangen sei, oder dafs ihn- die Ordner des Kalenders nach- Willkühr bald an den Schlufs des Ianuarius, bald unmittelbar vor den: Anfang des Schaltmonats ge- setzt haben.

Nach diesen Erörterungen über das Wesen des rö- mischen Schaltmonats fragt es sich, welche Form durch Einführung desselben das Jahr des Numa erhielt. Dafs es kein Mondjahr bleiben konnte, ist klar; denn bei der ersten Einschaltung des kurzen Monats gingen die Calendae zum letzten Viertel, und bei der zweiten zum Vollmonde zurück. Befestigung der Monatsanfänge in der Gegend des neuen Lichts konnte also nicht länger das Princip sein, welches die. Anordner des Kalenders leitete (diese Rücksicht hatte für die Römer, deren Feste nicht an die Mondwechsel geknüpft waren, weniger Ge- wicht, als für die Griechen), sondern vielmehr die Be- festigung des bei der frühern noch rohen Einschaltungs- weise schwankend gebliebenen Jahranfanges in einerlei

Römer. 65

Gegend des Sonnenjahrs. Censorinus sagt ausdrück- lich, dafs man den kurzen Schaltmonat' ein Jahr ums andere eingeschaltet habe, ut civilis annus ad natura- lem exaequaretur. Das alte Jahr, dessen Dauer von 355 Tagen beibehalten wurde, nahm sonach den Cha- rakter eines eyklischen an (1, 68), welches sich der Absicht seiner Urheber nach durch eine zweimalige Ein- schaltung mit der Sonne ausgleichen sollte. Da sie aber bei dieser Reform von keinen richtigen astrono- mischen Grundsätzen ausgingen, sondern sich blofs eine fremde, auf die Dauer ihres Jahrs nicht passende Schalt- einrichtung aneigneten, so legten sie dadurch den Grund zu einer Kalenderverwirrung, wie sie die Geschichte kei- nes andern Volks kennt.

Man sieht, es wurden alle acht Jahre 90 Tage ein- geschaltet. Da nun von der griechischen Octaeteris das- selbe gilt (1,294), so wird man schon hieraus schliefsen, dafs das vor Meton in Griechenland, wenigstens zu Athen, gebräuchliche Schaltwesen dem römischen zum Muster gedient habe, und dies war wirklich der Fall, wie wir aus dem Macrobius ersehen, dessen Zeugnifs wir nicht so schnöde verwerfen wollen, wie Scaliger "1. Es ist wahr, er hat sich in den Nachrichten, die er von der Octaöteris, dem Schalteyclus eines fremden Volks, gibt, ein paar Versehen zu Schulden kommen las- sen (1,306); aber darum annehmen zu wollen, dafs alles, was er aus Cincius?) und andern alten Gewährs-

‘) Macrobius et alii eius notae scriptores hac in re multum mentili sunt, multum hallucinati. Emend. temp. 1. IL, p. 176.

?) L. Cineius Alimentus ‘schrieb um die Zeit des zwei- ten‘ punischen Krieges eine vaterländische Geschichte: in griechi-

U. [5]

66 Technische Chronologie.

männern, durch deren damals noch vorhandene Schrif- ten ihn seine Zeitgenossen in jedem Augenblick contro- liren konnten, über die ältere Schalteinrichtung seines eigenen Volks sagt, auf lauter Mifsverständnissen beruhe, weil es sich etwa nicht in unsere Ansichten fügte, wäre eine Uebereilung. Wenigstens behauptet er keinesweges, wessen ihn Scaliger beschuldigt, dafs der Mercedonius von den Griechen kopirt sei; denn nachdem er be- merkt hat, dafs die Griechen aus den 90 überzähligen Tagen drei Schaltmonate zu 30 Tagen bildeten, sagt er ausdrücklich, die Römer hätten zwar gleichfalls alle acht Jahre 90 Tage eingeschaltet, sie aber auf vier Monate abwechselnd zu 22 und 23 Tagen vertheilt. Nunmehr werden wir im Stande sein, die Epoche der zweiten Reform des römischen Kalenders mit vieler Wahrscheinlichkeit festzusetzen. Im Jahr 300 d. St. wurden Gesandten nach Athen geschickt, mit dem Auf- trage, die Gesetze Solon’s abzuschreiben, und von der Verfassung , den Sitten und Rechten der übrigen grie- chischen Staaten Kunde einzuziehen. Um diese Zeit, 22 Jahre vor. Einführung des metonschen Cyklus, war die Octaëteris in entschiedenem Gebrauche. Die Vor- ausselzung ist also wol sehr natürlich, dafs sie den Rö- mern damals bekannt geworden sei, und zur Einfüh- rung des Mercedonius Anlafs gegeben habe. Und wirk- lich sagt Macrobius an der oben (2,48) eitirten Stelle, worin er die verschiedenen Meinungen über die Zeit der Einführung des römischen Schaltwesens anführt,

scher Sprache. Nach Macrobius, der ihm vorzüglich gefolgt zu sein scheint, hatte man auch eine Schrift de Fastis von ihm (Saturn.],12), die Lydus p. 125 unter dem Titel msp? &opröv citirt.

RÖMER. 67

dafs nach Tuditanus und Cassius (Hemina), zweien der ältesten römischen Schriftsteller, die. zweiten Decem- vira qui decem tabulis duas addiderunt diejeni- gen waren, die wegen des Einschaltens einen gesetz- lichen Antrag an das Volk machten. Offenbar ist hier von keiner Einschaltung nach einmahl angenommenen Grundsätzen die Rede (diese war Sache der Pontifices), sondern von einer Einführung oder neuen Gestaltung des Schaltwesens. Ich nehme daher keinen Anstand, den Ursprung des römischen Schaltmonats ins Jahr 304 d. St. zu setzen, wo jene Decemvirn am Ruder wa- ren. Dafs das Mondjahr wenigstens bis dahin bestan- den, beweiset folgende Stelle des Dionysius: „Im „nächsten Jahr übernahm Appius Claudius mit den „übrigen Decemyirn die consularische Gewalt an den „Idus des Maius; man xechnete die Monate nach dem „‚Monde, und es traf der Vollmond auf die Idus '),” wenn es gleich befremdet, dafs er bei dieser Gelegen- heit die bald nachher erfolgte Veränderung der Jahr- form nicht erwähnt. Die bestimmte Kunde davon mufs ihm entweder nicht zugekommen, oder, da er dies schrieb, nicht gegenwärtig gewesen sein. Wenn Varro nach eben jener Stelle des Macrobius von einem un- ter den Consuln Pinarius und Furius, d.i. im Jahr 282 d. St., gegebenen und auf einer ehernen Säule ein- gegrabenen Gesetz gesprochen hat, worin schon des Schaltmonats gedacht gewesen, 50 hindert uns nichts, den-Schaltmonat zu verstehen, der zur Zeit des Mond- jahrs im Gebrauch sein mufste (2, 50).

1) "Bien òè wol; pvas xard eil xal oben sde sde eldous d aanetimgc, X, 59. EN

68 Technische Chronologıe.

Man kann hiegegen einwenden, dafs in der oben (2,39) angeführten Stelle des Macrobius wegen der Calendae, die so offenbar und glaubwürdig aus ältern Schriftstellern genommen ist, der Rex sacrificulus, den es zu den Zeiten der Könige noch nicht gab, als eine wesentlich handelnde Person aufgeführt wird, dafs daher das alte Mondjahr noch eine geraume Zeit unter der Republik bestanden haben müsse. ` Scheinen sechzig Jahre hiebei nicht auszureichen, so mufs man anneh- men, dafs alles das, was Macrobius beschreibt, noch als eine leere Ceremonie fortdauerte, als das Mondjahr längst abgeschafft war, das Volk aber den Kalender noch nicht kannte, folglich über die Nonen belehrt werden mufste, was dann auf die ursprüngliche Weise, die nun nichts mehr bedeutete, fort geschah.

Durch die neue Schalteinrichtung erhielt das rö- mische Schaltjahr abwechselnd 377 und 378, das Bien- nium also abwechselnd 732 und 733, und das Qua- driennium 1465 Tage‘). Da nun vier julianische Jahre nur 1461 Tage halten, so wurde das römische Jahr im ‘Mittel um einen Tag zu lang angenommen, eben um ‘jenen Tag, den Numa dem alten Jahr zugelegt haben soll. Die Folge davon mufste sein, dafs sich der An- fang des Jahrs durch alle Jahrszeiten vorwärts schob. Wenn Censorinus versichert, es habe lange ge- dauert, ehe man diese Verschiebung wahrgenommen °),

1) Die Zahl 732 halbirte Ennius, wenn er nach Censori- nus (c. 19) dem tropischen Jahr (annus vertens) eine Dauer von 366 Tagen beilegte.

?) Idque diu factum, priusquam sentiretur, annos civiles aliquanto naturalibus esse maiores. Diese Worte folgen. auf die oben (2,50) citirten.

Römer. 69

so irrt er offenbar; denn sie mufste bei einiger Auf- merksamkeit: auf die Fixsternerscheinungen, die in der alten Welt fleifsig beobachtet wurden, schon nach weni- gen Jahren sehr merklich werden. Um ihr zu begeg- nen, gab es, wenn die Schalteinrichtung im Wesent- lichen beibehalten werden sollte, kein anderes Mittel, als dafs man von Zeit zu Zeit einen Schaltmonat weg- liefs. Dies geschah anfangs vermuthlich ohne feste Re- gel; wenigstens versichert der eben gedachte: Schrift- steller, dafs man die Abhülfe des Fehlers, so wie über- haupt das ganze Schaltwesen , der Willkühr der Pon- tifices anheim gestellt habe *). Späterhin aber wurde zur Ausgleichung des bürgerlichen Jahrs mit der Sonne ein vier und zwanzigjähriger Schalteyclus ein- geführt, dessen Einrichtung wir, wenn auch nur im Groben, aus folgender Stelle des Macrobius kennen lernen ?): Hunc ergo ordinem (die griechische Weise, alle acht Jahre 90 Tage einzuschalten) Romanis quo- que imitari placuit: sed frustra: quippe fugit eos unum diem additum esse ad Graecum numerum in honorem imparis numeri. Hoc quoque errore iam cognito, haec species emendationis inducta est. Tertio quoque octennio ita intercalandos dispensabant dies, ut non nonaginta, sed sexaginta sex intercalarent, compensa- tis viginti et quatuor: diebus pro illis, qui per totidem 'annos supra Graecorum numerum creverant. Durch zwei achtjährige Zeiträume ging also die Einschaltung

‘) Quod delietum ut corrigerelur, pontificibus datum est negolium, eorumque arbitrio intercalandi ratio. permissa.

Ebend. ?) Saturn. 1,13.

70 Technische Chronologie.

regelmäfsig fort. Im dritten sollten 24 Tage ausge- merzt werden. Dies konnte so geschehen, dafs man dem Mercedonius im 20sten Jahr nur 22 Tage gab, und ihn im 24sten ganz wegliefs. Vielleicht wurde aber eine andere Anordnung des Schaltcyclus beliebt, worüber sich nichts mit Sicherheit entscheiden läfst, da die ein- zige Stelle, die seine Einrichtung beschreibt, so unbe- friedigend ist.

Man ersieht hieraus, dafs die Römer dem Wesen nach schon vor Iulius Cäsar das julianische Jahr ge- braucht haben, wenn auch nicht in der bequemen von ihm zuerst eingeführten Form. Es ist mir aber sehr wahrscheinlich, dafs die Theorie, mit der uns Macro- bius bekannt macht, nie recht zur Ausführung gekom- men und das römische Schaltwesen unter den Händen der Pontifices fortwährend in einem schwankenden Zu- stande geblieben ist, weil Censorinus des 24jährigen Schalteyelus mit keiner Sylbe gedenkt und desselben überhaupt nirgends weiter Erwähnung geschieht, als in folgender problematischen Stelle des Livius $): Om- nium primum (Numa) ad cursum lunae in duodecim menses describit annum, quem, quia tricenos dies sin- gulis mensibus luna non explet, desuntque dies solido anno, qui solstitiali circumagitur orbe, intercalaribus mensibus interponendis ita dıspensavit, ut quarto et vigesimo anno ad metam eandem solis, ünde orsi essent, plenis annorum omnium spatiis dies congrue- rent. Hätte es mit den ausgezeichneten Worten seine Richtigkeit, so würden sie offenbar auf dieselbe Schalt- periode gehen, von der Macrobius spricht. Allein

7,19.

RÖMER. 71

alle Handschriften Drakenborch’s lesen vigesimo anno; nur eine hat von zweiter Hand vigesimo quarto quoque anno, welche Lesart- zuerst Sabellicus in seine Ausgabe von 1491 eingeführt hat, den Livius nach Macrobius emendirend. Die spätern Heraus- geber sind ihm mit Ausnahme von Sigonius gefolgt, der die alte Lesart zurückruft, wefshalb ihn aber Ro- bortellus in einer Abhandlung De ratione corrigendi zurechtweiset "1. Joh. Friedr. Gronov erklärt sich in seinen Observationes, worin er ausführlich von die- ser -Stelle handelt ?), für die Emendation, doch so, dafs er richtiger quarto et vigesimo anno lieset, das quoque weglassend, welches nach römischem Sprachge- brauch eher auf eine drei- als vier und zwanzigjäh- rige Periode deuten würde. Wir sehen also, dafs Li- vius nicht mit entschiedener Sicherheit als Gewährs- mann des 24jährigen Schalteyclus genannt werden kann, was gleichwohl von Petavius und andern Chronologen geschieht, die der alten Lesart nicht einmahl gedenken. Ich zweifele indessen nicht an der Richtigkeit der Emen- dation.

Dafs es keinen zwanzigjährigen Cyclus, wenig- stens keinen solchen, wie Sigonius will, gegeben ha- ben könne, geht klar aus allem, was wir von der Länge des römischen Jahrs und Schaltmonats mit Bestimmt- heit wissen, hervor. Beim Plutarch heifst es: ,, Numa „verdoppelte den Unterschied des Mond- und Sonnen- „jahrs, den er, das Mondjahr zu 354, das Sonnenjahr

t) 8. Gruter’s SS critica (Francof. 1604, 8) Tom. D. p- 23; 24.

2) 1. II, c. 18. p. 273ff. ed. Platner;

12 Technische C hronologie.

„zu 365 Tagen annehmend,, auf 11 Tage setzte, und ‚„„bildete daraus einen Schaltmonat zu 22 Tagen, den „‚sogenannten Merkidinos, den er in den Februar ein- „„schob.” Diese, wie man sieht, etwas leicht hinge- schriebenen Worte fafst Sigonius, auf. Er sagt, der Unterschied beider Jahre betrug eigentlich 114 Tage; man nahm ihn viermahl und vertheilte die 45 Tage, die man so erhielt, auf zwei Schaltmonate, einen zu 22, und einen zu 23 Tagen.‘ Auf diese Weise entsteht aller- dings eine Ausgleichung für ein Jahr von 354 Tagen, aber eine vierjährige, von der man nicht begreift, warum sie Livius gerade eine zwanzigjährige ge- nannt haben sollte; denn sie konnte eben so gut eine vier und zwanzigjährige heifsen. Auch hielt ja das Jahr des Numa nicht 354, sondern 355 Tage. Einen andern Gang nimmt Joh. Gottl. Seger in einer mit mehr Gelehrsamkeit als Klarheit geschrie- benen Dissertation über die römische Zeitrechnung "1. Um den unemendirten Livius mit Plutarch und Macrobius in Uebereinstimmung zu bringen, trägt er folgende Hypothese vor: Numa gab seinem Jahr 354 und dem Schaltmonat unabänderlich 22 Tage, wie es Plutarch versichert. Er vernachlässigte also den Vier - teltag, wodurch nach zwanzig Jahren ein Deficit von fünf Tagen entstand. Um dieses zu decken, führte Servius Tullius, der als einer der Urheber der Einschaltung bei den Römern genannt wird, die 20jäh- rige Periode ein, von der Livius allein spricht, da

‘) Annus Romanus. Argumentum historicum ampl. philos. ordinis auctoritate a. d. XVIII Maii a. CIJIO CCLVIIII mo- deste disceptandum proposuit Joann. Theoph. Segerus. Leipzig. 4.

Römer. 73

es ihm an der angeführten Stelle nur darauf ankam, die älteste römische Zeitrechnung zu erwähnen. Den 24jährigen Schalteirkel, dessen Macrobius gedenkt, hat erst der Consul M’ Acilius Glabrio welcher gleich- falls unter die Urheber des römischen Schaltwesens gezählt wird, im Jahr 563 d. St. in Vorschlag ge- bracht. Wie die 20jährige Periode eingerichtet war, läfst Seger auf sich beruhen. : Dafs sich eine solche denken, ja auf mehr als eine Weise construiren lasse, wird niemand bezweifeln; aber man wird hier hoffent- lich keine Widerlegung einer Hypothese erwarten, die allem , was oben über den Charakter des frühern rö- mischen Jahrs und Schaltwesens gesagt ist, zuwider läuft, und durchaus nichts weiter für sich hat, als einige flüchtig hingeworfene Worte eines griechischen Schriftstellers, und eine höchst wahrscheinlich verdor- bene Stelle eines römischen.

Es gibt schwerlich einen Gegenstand der Alter- thumskunde, an welchem sich der Scharfsinn der Ge- lehrten vielfacher versucht hätte, als an diesem. : Ein undankbares Beginnen würde es sein, wenn ich alle von Panvinius, Cujacius, Langius, Petitus und andern ersonnene Schaltmethoden ausführlich zer- gliedern und prüfen wollte. Sie tragen ohne Ausnahme ihren Ungrund an der Stirn '). Nur einer Hypothese

+) So stellt der erste (Comment. in l. I. Fastor. p. 30 ed. 1580, fol.) einen vierjährigen Cyclus auf, indem er die 10; Tage, um welche das Jahr des Numa kürzer als das julia- nische war, viermahl nimmt und daraus zwei Schaltmonate ab- wechselnd zu 20 und 21 Tagen bildet. Der zweite in seinem Commentar zu der oben (2,59) citirten Stelle der Digesta ver- theilt die 82 Tage, welche auf gleiche Weise in acht Jahren

74 Technische Chronologie.

mufs hier mit einiger Ausführlichkeit gedacht werden, da sie der Name ihres Urhebers bei den Gelehrten noch immer in einigem Ansehen erhält, ich meine die des Iosephus Scaliger. Sie hat längst an Petavius ‘) und Gronovius sehr gründliche Beurtheiler gefunden ; ich werde daher besonders nur diejenigen Momente her- vorheben, die beide Gelehrte weniger berücksichtigt ha- ben, als es nöthig scheint.

Scaliger legt”) der römischen Schaltperiode eine Dauer von 22 Jahren bei. Am Schlusse derselben, sagt er, liefs man den Mercedonius, der die ersten 20 Jahre hindurch abwechselnd 22 und 23 Tage gehalten hatte, weg, so dafs im Verlauf der ganzen Periode 225 Tage eingeschaltet wurden. Da aber 22 julianische Jahre um 225 Tage 12 Stunden länger sind, als eben so viel rö- mische Gemeinjahre, so gab man, um die 12 Stunden einzubringen, in der folgenden Periode dem ersten Schaltmonat nicht 22 sondern 23 Tage, wodurch am Ende zweier Perioden die Ausgleichung vollkommen wurde. Folgendes Schema gewährt eine Uebersicht die- ser Schalteinrichtung:

entstehen, auf drei Schaltmonate, von denen zwei 27 und ciner 28 Tage gehalten haben soll. Die Meinung des Wilhelm Lange findet man in seinem Werk de Arnis Christi (Lugd. Bat. 1649, 4) 1.I.c. 15, und die des Petitus in seinen Zelogis chronologieis (1,254) 1. V. c.1.

1) Doctr, temp. II, 13 fE. 2) Emend, temp. LU. p. 172ff. und 1. IV. p. 298 ff.

Römer. 75

Erste Periode. Zweite Periode. nn nn 3 aa eeneg II. 22 Tage. Il. 23 Tage. IV. MA ei - IV. 23: - VI 22 - NI. 22 - VDL 2 - VII. 23 - P ATARE. Es, X. äi XI. 23 - XII. 23 =- ASV, 20 XIV. 22 - Kids Cer XV. 23 - XVII...22. = BYEIL422.1— Ze Bin e Sieg - Sam. 0 Sc ii

225 Tage. 226 Tage.

Er glaubt ferner, dafs aus der 22jährigen Periode und dem 5jährigen Lustrum das 110 jährige Saeculum der Römer entstanden sei. Die erste Periode des Sae- culi habe mit dem ersten Jahr des Lustri, die zweite mit dem dritten, die dritte mit dem fünften, die vierte mit dem zweiten, die fünfte mit dem vierten, die sechste wieder mit dem ersten angefangen, und mit dem neuen Saeculo sei wieder alles in das vorige Geleise ge- kommen. Das Saeculum habe also aus fünf Perioden, 22 Lustris und 110 Jahren bestanden. Am Schlusse jedes Saeculi seien die Ludi saeculares gefeiert wor- den. Weder Varro noch irgend ein anderer Kritiker habe von dieser Sache eine richtige Ansicht gehabt. Von den ersten Spielen, die nach den Commentarien der Quindeeimvirn im Jahr 298 d. St. gefeiert worden wären, bis auf Septimius Severus habe man die 110jäh- rigen Intervalle genau beobachtet. Ziehe man 110 Jahre

76 Technische Chronologie.

von der Epoche der ersten Spiele ab, so erhalte man das Jahr 188, wo des Seryius Tullius erstes Lustrum Statt gefunden.

Man sieht, die scaligersche Periode sollte eigentlich eine vier und vierzigjährige heifsen, weil erst nach Ablauf von je 44. Jahren die Art von Ausgleichung, die man bei der Einschaltung beabsichtigt haben soll, vollständig bewirkt war. Die A4jährige Periode ist aber eben so wenig dem: 110jährigen Saeculo commensura- bel, als das fünfjährige Lustrum der 22 und 44jähri- gen Periode. Auch die ganze Anordnung. der Periode empfiehlt sich durch keine besondere Symmetrie; sie hat wenigstens in dieser Hinsicht keinen Vorzug vor der 24jährigen.. Doch dies sind Kleinigkeiten.

Erheblicher ist es, dafs bei den Alten nirgends von einem 22jährigen Cyclus die Rede ist, während sich die Nachricht von einem 24jährigen erhalten hat. Die sie betreffende Stelle des Macrobius anzuführen hält Scaliger der Mühe gar nicht werth; nachdem er sich über die Glaubwürdigkeit seines Zeugnisses, auf das er sich doch ` anderswo ohne Bedenken beruft, auf eine höchst wegwerfende Weise geäufsert hat. Dagegen citirt er den Livius mit der Lesart vigesimo quarto quoque anno, die er für die einzige, oder doch für die richti- gere gehalten haben mufs. Daf dieser Geschichtschrei- ‚ber, der bald nach der julianischen Reform lebte, nicht. gewufst habe, was die Römer vor derselben für eine Schaltperiode hatten, eine-zwei- oder eine vier und zwanzigjährige, ist schon sehr befremdend; dafs aber gar.Varro, von dem Cicero sagt '): Tu aetatem

1) Acad. Quaest.],3.

Bowrn, 77

patriae, tu descriptiones temporum .-. tu'omnium di- vinarum humanarumque rerum nomina, genera, offi- cia, causas, aperuisti, von dem frühern römischen Schaltwesen , das doch erst in seinen spätern Lebens- jahren abgeschafft worden, keine richtige Ansicht ge- habt haben soll, ist völlig unbegreiflich.

Das Zeugnifs des Livius verwirft Scaliger weil es sich nicht in sein System fügt (dies gilt, wie man sieht, auch dann, wenn wir vigesimo lesen), und, wie er glaubt, mit um so gröfserem Recht, da der Ausdruck plenis annorum omnium spatiis schlecht auf einen Cyclus passe, worin eine Einschaltung übergangen werde. Gronov zeigt aber mit Hülfe einer Parallel- stelle des Cicero, was damit eigentlich gemeint wird, nämlich die durch die Einschaltung bewirkte vollstän- dige Ausgleichung des kürzern Jahrs mit dem: zur Norm angenommenen längern, und fragt nun, ob der- selbe mit gröfserem Recht von einem 22jährigen Cy- clus, der noch einen halben Tag auszugleichen übrig lasse, oder von einem 24jährigen, der alles in sein vori- ges Geleise bringe, gebraucht zu werden verdiene.

Was allein für Scaliger's Hypothese zu sprechen scheint, ist das Verhältnifs, in welchem seine Periode zum Lustrum und Saeculum der. Römer stehen soll. Dieser Gegenstand mufs ‚hier sorgfälug erörtert werden. 2 Wenn wir einen Blick werfen auf alle die Stellen früherer und späterer Autoren, wo sich Lustrum als Benennung eines Zeitraums gebraucht findet, so über- zeugen wir uns leicht, dafs dieses Wort bei den Römern nie zu ‚der festen Bedeutung gelangt ist, wie "OXvuzıds bei den Griechen. Vor dem Zeitalter des August scheint

78 Technische Chronologie.

es in diesem Sinn selten vorzukommen, und nur, wenn von der Geschäftsführung der Gensoren die Rede ist. Beim Ovid ist es bald eine Zeit von fünf Jahren: Troia fuit lustris obsessa duobus '), bald von vier, z. B. wenn er die julianische Schaltregel also ausdrückt : In lustrum accedere debet, Quae consummatur parti- bus, una dies ê). Dafs die letzte Bedeutung den Sprach- gebrauch in Prosa eben so gut für sich hatte, wie die erste, ersehen wir aus Plinius, der zweimahl kurz hintereinander °) Lustrum deutlich für Quadrien- nium setzt. Sie fixirte sich besonders seit Einführung der kapitolinischen Spiele unter Domitian, welche gleich den olympischen in vierjährigen Zwischenräumen ge- feiert wurden *), die wir auf Inschriften Lustra ge- nannt finden °). Im dritten Jahrhundert unserer Zeit- rechnung war es schon so gebräuchlich, Lustrum nur für einen vierjährigen Zeitraum zu nehmen, dafs der sonst so wohl unterrichtete Censorinus gar nicht einmahl eine andere Bedeutung des Worts gekannt haben scheint; denn nachdem er die Olympiaden ei- nen quaternum annorum eircuitus genannt hat, sagt er: Idem tempus anni magni Romanis fuit, quod lustrum appellabant, ita a Servio Tullio institutum, ut, quinto quoque anno censu ciyium habito, lustrum condere- tur, und dafs quinto quoque anno nach gewöhnlichem

vi Amor. ITI, 6, 27.

2) Fast. IIT, 165.

2 H.N.II, 47,48.

1) Agon et in Elide Iovi Olympio et Romae Capitolino quinto quoque anno redeunte celebratur. Censor. e 218.

>) S. Gruter’s Thesaurus p. CCCXXXI, 3.

Römer 79

Sprachgebrauch ‚so viel als alle vier Jahre heifsen soll, geht auch im weitern Verfolge aus den, Worten hervor: Rursus annus idem magnus per Capitolinos agonas coeptus est diligentius servart.

Doch hier kann blofs yon der ältern Bedeutung des Worts Lustrum die Rede sein, und diese scheint entschieden auf cinen fünfjährigen Zeitraum zu ge- hen. Abgesehen von dem Artikel lustra beim Fe- stus '), will ich nur folgende Stelle des Varro an- führen: Lustrum nominatum tempus quinquennale, , a luendo, hoc est solvendo, quod quinto quoque anno wectigalia et ultro tributa per censores persolveban- tur ?). Zwar könnte man auch hier wegen des quinto quoque anno, und weil Cicero einmahl yon den olym- pischen Spielen den Ausdruck maxima illa quinquen- nalis celebritas ludorum gebraucht °), an vier Jahre denken wollen; allein es steht fest, dafs die Censoren fünf Jahre im Amt blieben, und dafs am Schlusse des- selben und des Census das Reinigungsopfer, Lustrum genannt, zur Sühne des Volks dargebracht wurde, wefs- halb auch diese feierliche Handlung lustrum condere heifst, wo condere bekanntlich so viel als finire be- deutet.

Dies war ohne Zweifel die Regel; allein sie litt so häufige Ausnahmen , dafs die symmetrische Verbindung des Lustri mit dem Schalteirkel, die Scaliger voraus- setzt, gar nicht entstehen konnte. Livius bemerkt

1) Cum vocabuli prima syllaba producitur, significat nunc tempus quinquennale, nunc populi lustrationem,

2) Del: N- el, 32; 3) De orat. IMI, 32.

80 Technische Chronologie.

einmahl '): Census actus eo anno (294 d. St.); lustrum propter Capitolium captum, consulem occisum,- condi religiosum fuit. Aehuliche Rücksichten müssen häufig genommen sein; denn in dem langen Zeitraum von nahe 650 Jahren, zwischen dem ersten von Servius Tul- lius und dem letzten im Jahr 827 d. St. von Vespasian veranstalteten Lustrum, hat es nach CGensorinus nicht mehr als 75 Lustra gegeben, so dafs auf die Zwischen- räume im Durchschnitt acht bis nenn Jahre gehen °). Zur Bestätigung dessen dient es, dafs Livius das zehnte Lustrum ins Jahr 295 d. St. setzt °), wo seit Servius Tullius schon mehr als 20 hätten gefeiert sein sollen, und dafs nach den auf uns gekommenen Bruch- stücken der Fasti Capitolini das 25ste Lustrum im Jahr 435 und das 58ste im Jahr 617 Statt gefunden hat ‘). In diesem Zeitraum ist kein Lustrum übergan- gen worden; wie unregelmäfsig aber die Intervalle ge- wesen sind, erhellet aus folgender Uebersicht °). Unter den Consuln der Jahre 435, 441 und 446 stehen die Namen der Censoren mit dem Beisatz L. F. (lustrum fecere). XXV, XXVI, XXVII. Beim Jahr 488 kommen

22

2) Cum inter primum a Servio Rege conditum lustrum, et id, quod ab Imperatore Vespasiano V et Caesare III Coss. factum est, anni interfuerint paullo minus sexcentis quinqua- ginta, lustra. tamen per ea tempora non plura quam septua- ginta quinquè sunt facta. c. 18. ;

2). T 2A:

*) Die Jahre in diesen Fastis: sind durchgehends um eine Einheit kleiner angesetzt, als nach, der sogenannten varronischen Aere, Davon unten.

€) Gruteri Thes. Inser. p. CCXCI bis CCXCIV.

Römer. 81

die Censoren vor, qui L. F. XXXV. Beim Jahr 495 hat sich nur der Name des einen Censors erhalten; der des andern mit dem L. F. XXXVI ist verwischt. Beim Jahr 500 werden Censoren genannt, jedoch ohne L.F. Beim Jahr 501 kommen andere Censoren vor mit dem Beisatz L. F. XXX VII. Beim Jahr 506 ste- hen die Namen der Censoren mit dem L. F. XXX VIII, Beim Jahr 512 findet sich nur der Name des einen Censors; der des andern mit dem L.F. ist verwischt. Beim Jahr 517 werden Censoren genannt, doch ohne L. F. Beim Jahr 519 kommen andere Censoren vor mit L.F.XL. Beim Jahr 522 stehen wieder andere Censoren ohne L. F. Beim folgenden Jahr sind neue Censoren bemerkt mit L. F. XLI. Beim Jahr 528 kom- men Censoren mit dem L. F. XLII vor. Nun eine Lücke. Dann sind die Jahre 549, 554, 559, 564, 569, 574, 579, 584, 589, 594 und 599 mit den Lustris XLV bis LV bezeichnet. Von hier an haben sich nur noch einzelne Bruchstücke erhalten, aus denen sich je- doch noch abnehmen läfst, dafs das 56, 57 und 58ste Lustrum in die Jahre 606, 611 und 617 gehören.

Man sieht, dafs diese Lustra in unregelmäfsigen Zwischenräumen von 4, 5, 6, ja öfters von 7 Jahren fortschreiten, und so, hoffe ich, wird man obige Be- hauptung von der Unstatthaftigkeit der Verknüpfung des Lustri mit dem zu Rom gebräuchlichen Schalteirkel, welches auch die Dauer desselben gewesen sein mag, ge- rechtfertigt finden. Wenn die olympischen Spiele zwar in der Regel alle 4 Jahre, aber auch zuweilen in Zwi- schenräumen von 3, 5, ja 6 Jahren gefeiert und öfters ganz weggefallen wären, wie würden die griechischen Geschichtschreiber darauf gekommen sein, die Olym-

I. [6]

32 Technische Chronologie.

piaden als einen Zeitmafsstab zu gebrauchen? Das Lu- strum ist, ich wiederhohle es, bei den Römern immer ein schwankender; Zeitraum geblieben, und kann daher einem 22jährigen Schalteirkel nicht zur Grundlage ge- dient haben, zumal da es demselben in seiner eigent- lichen Dauer nicht einmahl commensurabel war.

Eine ganz ähnliche Bewandnifs hat es mit dem Saeculum der,Römer, Wenn man den Scaliger lieset, so ahnet man gar nicht, dafs auch dieses Wort bei den Römern in keiner festen Bedeutung genommen worden ist. Man höre aber nur, wie sich Censorinus darüber äufsert *): Romanorum saecula quidam ludis saecularibus putant distingui. -Cui rei fides si certa est, modus Romani saeculi est incertus. Temporum enim intervalla,, quibus ludi isti debeant referri, non modo quanta fuerint retro: ignoratur, sed ne quanta quidem esse debeant scitur. Nam ita institutum esse, ut centesimo quoque anno. fierent, id cum An- tias aliique historici auctores sunt, tum Varro de sce-_ nicis originibus libro primo ita scriptum reliquit: cum multa portenta | fierent, et murus ac turris, quae sunt intra portam Collinam et Esquilinam, de caelo essent tacta, et ideo libros Sibyllinos decemviri adissent, re- nuntiarunt, uti Dii patri et Proserpinae ludi Teren- tini in. Campo Martio fierent et hostiae furvae immo- darentur, utique ludi. centesimo -quoque anno fierent. Item T. Livius libro CXXXVI: eodem anno ludos saeculares Caesar ingenti apparatu fecit, quos cente- simo quoque anno (is enim terminus saeculi) fieri. mos. At contra ut decimo. centesimoque anno repe-

i) 17.

Römer. 83

tantur, tam commentarii quindecimvirorum , quam D. Augusti edicta testari videntur, adeo ut Horatius Flac- cus in carmine, quod saecularibus ludis cantatum est, id tempus hoc modo designaverit:

Certus undenos decies per annos

Orbis ut cantus referatque ludos,

Ter die claro, totiesque grata

Nocte frequentes.

Wir ersehen hieraus, dafs über die Dauer des Saeculi únter den Römern zwei verschiedene Mei- nungen herrschten, indem es von einigen auf hun- dert, von anderen auf hundert und zehn Jahre gesetzt wurde. Zur ersten bekannten sich aufser dem Geschichtschreiber Valerius Antias, der in der letz- ten Hälfte des siebenten Jahrhunderts der Stadt, also vor der julianischen Reform lebte, Varro und Livius, denen man, wenn die Frage ist, in welchen Zwischen- räumen die Ludi saeculares nicht etwa gefeiert werden sollten, sondern wirklich gefeiert worden sind, die Com- petenz nicht absprechen wird; die andere wird bestä- tigt, oder, wie sich Gensorinus ausdrückt, scheint bestätigt zu werden durch den Ausspruch der Quin- decimvirn, der Aufbewahrer und Ausleger der sibyl- linischen Bücher, durch die nach diesem Ausspruch ge- modelten Verordnungen , die August bei Gelegenheit der von ihm veranstalteten Säcularfeier hatte ergehen lassen, und durch das damals gesungene Carmen saeculare des Horaz.

Dafs das römische Saeculum hundert Jahre halte, war, so weit wir jetzt darüber urtheilen können, die allgemeine Meinung der römischen Alterthumsforscher und Grammatiker. Varro sagt in einem noch erhal-

EN

84 Technische Chronologie.

tenen Werke '): Saeculum spatium annorum centum wocarunt, dictum a.sene, quod longissimum spalium senescendorun hominum id putarunt. Eben so Festus, oder vielmehr der von ihm epitomirte Verrius Flac- cus, welcher unter Augustus und Tiberius gelebt hat: Saeculares ludi apud Romanos post centum annos fie- bant, quia saeculum in centum annos extendi existi- mabant. Selbst Censorinus, dem in diesem Punkt vor allen eine Stimme gebührt, neigt sich zuletzt zu der Meinung derer hin, die das Saeculum von den ältern Römern auf hundert Jahre gesetzt wissen wol- len, mit den Worten: Nostri maiores, quod naturale sactulum (er meint die längste Lebensdauer der Men- schen) quantum esset, exploratum non habebant, civile ad certum annorum modulum centum statuerunt, wo- þei sie, setzt er hinzu, wie in so manchen andern Stücken, den Etruskern gefolgt sind. Auch Acron, der alte Ausleger des Horaz, geht in diese Ansicht ein, wenn er zu Od. IV, 6 sagt: Hymnum hic Apollini dicit et commendat carmina sua saecularibus ludis, qui celebrantur post centum annos. In seinen Anmerkun- gen zum Carmen saeculare dasan bestätigt er die 1410 Jahre des Dichters.

Doch man wird sagen, es komme hier nicht auf Meinungen und Erklärungen, sondern blofs auf die Epochen der wirklich gefeierten Säcularspiele und ihre Zwischenräume an. Da begegnet uns nun aber Cen- sorinus sogleich mit der Bemerkung: Zemporum si veterum reyolvantur annales (modus Romani saeculi) longe magis in incerto invenietur. Bis zu den fünften

1). Dei N 22032,

Römer. 85 Spielen nämlich, deren Feier August im Jahr 737 d. St.

veranstaltete, unterliegt das Historische der ludi saecu- lares besondern Zweifeln. Nach den Commentarien der Quindecimvirn gehörten die ersten Spiele ins Jahr 298, die zweiten, dritten und vierten in die Jahre 408, 518 und 628, so dafs die Intervalle durchgehends 110 Jahre betragen hätten. Dagegen sollen nach Vale- rius Antias die ersten Spiele 245, die zweiten nach eben demselben 305, die dritten nach Antias und Livius 505, die vierten nach Antias, Varro und Livius 605, nach Piso Censorius, On. Gellius und dem damals lebenden Cassius Hemina aber 608 gefeiert worden sein. Die überall von Censorinus angeführten Namen der Consuln lassen die Richtigkeit dieser Zahlen nicht bezweifeln. Man sieht, dafs ihnen im Ganzen das Princip einer hundertjährigen Feier zum Grunde liegt, so dafs also über die vier ersten Säcularfeiern die Commentarien der Quindeeimvirn in offenbarem Widerspruch mit den Berichten der Ge- schichtschreiber waren.

Die Römer hegten bekanntlich eine grofse Achtung für ihre sibyllinischen Bücher, die anfangs Duum vi- ris sacris faciundis, nachmals Decemviris und endlich Quindecimvyiris anvertraut wurden. Der Senat liefs sie öfters in gefahrvollen Momenten des Ge- meinwesens befragen, und veranstaltete dann auf ihren Ausspruch Sühnopfer und andere Ceremonien. Die alten Bücher, die Tarquinius gekauft haben soll, gingen zur Zeit des Sylla mit dem Kapitol in Feuer auf. Man sammelte hierauf von allen Seiten, aus Samos, Ery- thrae, Afrika, sibyllinische Verse, von denen August, nachdem er die Würde eines Pontifex maximus ange-

86 Technische Chronologie.

nommen, eine sorgfältige Auswahl veranstalten und das Uebrige verbrennen liefs. Auf seinen Befehl mufsten die Quindecimyirn die vor Alter verblichenen Verse eigenhändig abschreiben, damit sie den Augen der Pro- fanen entzogen blieben '), worauf er sie in einem ver- goldeten Behältnifs unter dem Fufsgestell des Apollo Palatinus niederlegen liefs ?). Dies sind die Versus Sibyllini, von denen Horaz im Anfange seines Car- men sacculare spricht. Ein Fragment davon ist ver- muthlich das aus 37 Hexametern bestehende sibylli- nische Orakel, das uns Phlegon Trallianus°) und Zosimus *) aufbewahrt haben. Es enthält den Aus- spruch, dafs die Römer stets siegreich sein würden, wenn sie alle 110 Jahre auf dem Campus Martius mehreren Gottheiten der Ober- und Unterwelt, die namentlich aufgeführt werden, Opfer darbrächten. Die Verse, welche die Zeitbestimmung enthalten, lauten also:

AAA Zrérau Mäntee De Xpövos dvIpwzrosı

Zwis, eis Erewv Exarov Gun xúxzhov Zëstdon,

Maunëe Ga "Pwnais se.. Galläus *) hat &xarovrdda emendiren wollen; allein es ist nichts zu ändern, wenigstens hat Zosimus ent- schieden &xaröv ðéxa gelesen. Die Verse haben daher ohne Zweifel eben so zu August’s Zeiten gelautet; ob aber auch früher, ist nicht so entschieden. Nach dem uns von Censorinus aus Varro’s Schrift De

1) Dio Cassius l. LIV. c. 17.

?) Suet. Aug. c. 31.

*) De longaevis p.127 ed. Meursii. 4) Hist-l. II c. 6.

5) Dissert. de Sibyllis c. 6.

„RÖMER.“ SI `

scenicis originibus aufbewahrten, oben eitirten, Frag- ment thaten die sibyllinischen ‘Bücher bei "einer ge- wissen Gelegenheit (vielleicht im Jahr 305 d. St.) den Ausspruch, dafs man dem Pluto und der Proserpina die ludos Terentinos d:i. saeculares auf dem Campus Martius feiern und damit alle hundert Jahre fort- fahren solle. Auch‘ beim Augustinus‘) findet sich die Notiz, dafs in einer gefahrvollen Periode der puni- schen Kriege auf Veranlassung der sibyllinischen Bücher die ludi saeculares gefeiert wurden, quorum celebritas inter centum annos fuerat instituta, felicioribusque temporibus memoria negligente perierat. Er spricht ohne Zweifel von der Feier des Jahrs 505, und was er von Vernachlässigung sagt, mufs: auf die im Jahr 405 versäumte gehen.

Sueton gedenkt ?) der Säcularfeier unter August als eines abgekommenen, damals wieder aufgefrischten Gebrauchs mit den Worten: Nonnulla etiam ex anti- quis cerimonüs paullatim abolita restituit, ut Salu- tis augurium, Diale flaminium, sacrum Lupercale, lu- dos saeculares. An einem andern Ort?), wo er von der sechsten Feier spricht, die Claudius 63 Jahre später zur Verherrlichung des beginnenden neunten Jahrhun- derts d. St. veranstaltete, sagt er: Fecit et saeculares, quasi anticipatos ab Augusto, nec legitimo tempori re- servatos, quamvis ipse in historiis suis prodat, inter- missos eos Augustum multo post, diligentissime anno- rum ratione subducta, in ordinem redegisse. Auch Zosimus, welcher ausführlich von den Säcularspielen

1) De civit. dei II, 18. u in ?) Claud. e, 21.

88 Technische Chronologie:

handelt, bemerkt, dafs sie August wieder aufgefrischt habe, nachdem sie eine Zeitlang vernachlässigt worden wären. Nach den Commentarien der Quindecim- virn hat aber bis zur fünften Feier hin so wenig eine Vernachlässigung Statt gefunden, dafs August nicht ein- mahl den Schlufs des 110ten Jahrs abgewartet, sondern das Fest schon im Verlauf desselben wiederhohlt hat. Dagegen fehlt in der hundertjährigen Reihenfolge bei den Geschichtschreibern die Feier, welche im Jahr 705 hätte eintreten sollen, und vermuthlich defshalb nicht in Anregung gebracht worden war, weil in diesem höchst unruhyollen Jahr der Bürgerkrieg zwischen Pompeius und Cäsar ausbrach.

Suetonius und Zosimus scheinen also die Epochen der vier frühern Säcularfeiern , wie sie die Quindecimyirn bestimmt haben, gar nicht anzuerken- nen. Da nun, was allerdings sehr auflallend ist, kein Geschichtschreiber, ich will nicht sagen der beiden er- sten Feiern aus den Jahren 298 und 408, wo es noch schlecht um die römische Geschichtschreibung stand, sondern nicht einmahl der beiden folgenden aus den Jahren 518 und 628 gedenkt, die doch zu den merk- würdigsten Öffentlichen Verhandlungen gehört haben müfsten; da diese Jahre mit den von Antias, Livius | und anderen angegebenen im Widerspruch stehen '),

1) Letzterer hat von der dritten und vierten Feier in seinem verloren gegangenen 49sten Buch gesprochen, wie die Epitome zeigt. Unter den Fragmenten der Fasti Capitolini finden sich Ludi saec. tert. erwähnt; allein das zugehörige Jahr ist nicht auszumitteln. Man sehe Nr. 25 bei Sanclemente, der im er- sten Buch seines Werks De vulgaris aerae emendatione (1,456) diese Bruchstücke am vollständigsten gibt.

RÖMER. 89

und da sich vor dem augusteischen Zeitalter nirgends eine Spur einer hundertzehnjährigen Feier zeigt, aber wohl, selbst nach dem Ausspruch der sibyllini- schen Bücher, einer hundertjährigen (man ver- gleiche die aus Censorinus angeführten Worte des Varro), so wird es niemand befremden, wenn Peta- vius, Taffinus') und andere die Vermuthung aufstel- len, dafs die Quindecimvirn, über die Zeit der Säcu- larfeier von August befragt, die vier ersten Feiern er- sonnen haben, um ihrer Angabe, dafs sie in 110jähri- gen Zwischenräumen zu wiederhohlen seien, desto mehr Nachdruck zu geben.

1) Petri Taffini de veterum Romanorum anno seculari eiusque potissimum per ludos seculares celebritate, eorum- que chronologia liber singularis- Tornaci 1644, A; auch im achten Bande von Grävii Thesaurus. Derselbe Gegenstand ist von mehreren anderen Gelehrten gründlich bearbeitet worden, von Onuphrius Panvinius (Grävii Thes. Tom. IX), von Joh. Alphonsus Turretin (Genf 1701), von Joh. Matth. Gesner (Weimar 1717) und von Chr. Fr. Ayrmann (Wit- tenberg 1717). Letzterer stellt die Hypothese auf, dafs es zweier- lei ludi saeculares gegeben habe, 1) die ludi Terentini zu Ehren des Dis pater und der Proserpina, die man ursprünglich zur Abwendung der Pest angestellt, nachmals aber alle hundert Jahre wiederhohlt habe; 2) die eigentlichen ludi saeculares, welche zu Ehren mehrerer Gottheiten, besonders des Apollo und der Diana, alle 110 Jahre gefeiert worden seien. August soll diese Spiele combinirt haben. Es wäre doch aber sonderbar, wenn Censorinus von einer solchen Unterscheidung, die alle Schwierigkeiten vermittelt, beim Varro und andern kein Wort aufgezeichnet gefunden hätte. In obigen Schriften sind übrigens auch Notizen über die nach August’s Zeiten gefeierten Säcular- spiele zusammengetragen, von denen hier zu handeln nicht der Ort ist. Es liegt ihnen theils das Princip des hundertjährigen, theils des hundertzehn jährigen Saeculi zum Grunde.

90 Technische‘ Chronologie.

Was konnte aber die Quindecimvirn veranlassen, die hundertjährige Feier in eine hundertzehnjäh- rige zu verwandeln, und wird letztere nicht immer noch für Scaliger’s Hypothese sprechen, da sie von einem 110jährigen Saeculum zu zeugen scheint?

Mit einer auf Veranlassung der sibyllinischen Ora- kel im Jahr 628 d. St. veranstalteten Sühne des Volks mag es seine Richtigkeit haben. Ceremonien dieser Art waren gewifs nicht selten, sind aber, wenn gleich ähn- liche Lieder dabei gesungen sein mögen, mit den Sä- eularspielen nicht zu verwechseln, wie schon ein alter Ausleger des Horaz bemerkt: Saecularis carminis du- plex devotio esse consueverat; aut enim pro sedanda aut vitanda pestilentia, aut pro certo et constituto nu- mero annorum. Als nun August die seit 605 oder 608 vernachlässigte Säcularfeier unter gesetzlichen Formen zu wiederhohlen wünschte, so erklärten die Quinde- cimyirn, von jener Ceremonie als der letzten, die Statt gefunden haben mochte, ausgehend, dafs die Spiele vor 110 Jahren gefeiert wären, und dafs ihre richtige Epoche wiedergekehrt sei. Es kam ihnen dabei der schwankende Gebrauch des Worts Saeculum zu Statten, das nach Censorinus eigentlich spatium vitae huma- nae longissimum partu et morte definitum bezeichnet. Dem Ausspruch der Quindecimvirn gemäfs modelte dann August seine Edicte und Horaz sein Carmen sae- culare, die also gerade nur so viel Beweiskraft haben, als der Ausspruch selbst.

In der That, es scheint so schwer, das Sull- schweigen zu erklären, das die Geschichtschreiber über eine Feierlichkeit beobachten, die in der Verbindung, in die sie Scaliger bringt, dem römischen Volke ein

Römer 94

hohes Interesse gewähren und einen bedeutenden Ein- schnitt in seine Geschichte machen mufste, dafs sich in ihr durchaus keine Bestätigung der 22jährigen Pe- riode finden läfst. Auch ist es, wie Petavius zeigt, eine grundlose Hypothese, dafs Servius Tullius sein er- stes Lustrum gerade im Jahr 188 d. St., 110 Jahre vor den ersten Säcularspielen der Quindecimvirn , gefeiert haben soll. Aus Censorinus geht nur so viel mit Bestimmtheit hervor, dafs es bald nach dem Jahr 177 Statt gefunden haben mufs.

Da sich also die 22jährige Periode von keiner Seite her bestätigen will, so kehren wir zur 24jährigen zu- rück, -die wenigstens Ein entschiedenes Zeugnifs für sich hat. Wenn sie zu verwickelt scheinen sollte, als dafs sie einem Volkskalender zur Grundlage gedient haben könnte, so mochte sie sich vielleicht gerade dadurch den Patriciern empfehlen, denen darum zu thun sein mufste, dafs die Plebejer ihr Kalendergeheimnifs, welches, wie wir unten sehen werden, durch Cn. Flayius im Jahr 450 d. St. zum Theil verrathen worden war, nicht vol- lends durchschauten.

Die Frage aber, wann diese Periode eingeführt worden, gehört zu den schwierigsten der ältern rö- mischen Zeitrechnung. Man könnte geneigt sein, den Consul Manius Acilius Glabrio des Jahrs 563 als ihren Urheber zu betrachten, weil er uns in der mehr- mals angezogenen Stelle des Macrobius über den Ur- sprung des römischen Schaltwesens (2, 49) als einer der Begründer desselben genannt wird, und weil die Pe- riode zu genau mit dem Himmel übereinstimmt, als dafs man ihr bei den Römern, die erst damals zu eini- ger wissenschaftlichen Cultur zu gelangen anfingen, ein

92 Technische Chronologie.

höheres Alter beilegen könnte. Allein diese Annahme ist grofsen Schwierigkeiten unterworfen.

Wenn die 24jährige Periode 563 eingeführt war '), so sollte man meinen, dafs ein Jahr später der römische Kalender in Ordnung sein mufste. Er war aber 564 in einer eben so grofsen Verwirrung wie zu Cäsar’s Zeit. Livius sagt nämlich vom Consul L. Corne- lius Scipio °): Per eos dies, quibus est profectus ad bellum, ludis Apollinaribus, ante diem quintum Idus Quintiles, caelo sereno interdiu obscurata lux est, cum luna sub’ orbem solis subisset. Das römische Datum dieser grofsen Sonnenfinsternifs soll also der 11. Quin- tilis 190 y. Chr. gewesen sein. In diesem Jahr hat sich aber keine Sonnenfinsternifs weiter ereignet, als am 14. März des julianischen Kalenders. Nach den De- lambreschen Sonnen- und Mayer-Masonschen Mond- tafeln hat sie zu Rom um 6 U. 33’ Morg. w. Z. ange- fangen, um 8 U. 44’ aufgehört und 11 Zoll 14 Minu- ten am südlichen Rande betragen, so dafs nur eine schmahle Sichel: von der Sonnenscheibe unverdunkelt blieb. Ist nun der Alte römische Quintilis 564 der 14te julianische März 190 v. Chr. gewesen, so hat, voraus- gesetzt, dafs auf dieses Jahr kein Mercedonius traf, der Anfang des römischen Januarius dem Sten julianischen September 191 entsprochen. Eine solche Verschiebung konnte nur durch Weglassung mehrerer Schaltmonate entstehen, wobei die Pontifices damals offenbar schon eben so willkührlich verfahren sind, wie späterhin.

‘) Macrobius, der nach der catonischen Aere zu rechnen pflegt, nennt das Jahr 562 (2,49). 2) .XXXVI, c. 4.

RÖMER. 93

Wir sehen uns also genöthigt, die Einführung der 24jährigen Schaltperiode und den Zeitpunkt, wo der römische Kalender mit dem Himmel wenigstens im Groben übereingestimmt hat, in eine ältere Periode zu setzen; in welche gerade, wage ich nicht zu entschei- den. Es ist schwer zu sagen, worauf die Anträge des Consuls Manius Acilius an das Volk eigentlich ‚gerichtet gewesen sind, ob auf eine neue Gestaltung des Schalt- wesens oder auf eine blofse Rectification des durch eine willkührliche Anwendung der Schaltprineipien verscho- benen Kalenders. Ein Irrihum kann bei der ganzen Notiz unmöglich im Spiel sein, da sie aus den Fastis seines Zeitgenossen Fulvius Nobilior, Consuls im Jahr 565, entlehnt ist. Vielleicht ist einmahl jemand so glücklich, eine Hypothese aufzustellen, wodurch sich alle Schwierigkeiten vermitteln lassen. Als dieser Glück- liche ist aber keinesweges der französische Gelehrte De la Nauze zu betrachten, dessen Schalttheorie wir jetzt in Erwägung ziehen wollen.

In seiner Abhandlung: Ze Calendrier Romain de- puis les Decemvirs jusqu à la correction de Jules Cé- sar ') beurtheilt er zuerst die Arbeit seines Vorgängers Dodwell. Dieser Chronolog, sagt er, geht in seinem Werke de Oyclis °) in tiefgelehrte Untersuchungen über den römischen Kalender aus der Periode von den De- cemvirn bis auf Cicero ein, um zu zeigen, wie der- selbe mit dem anticipirten julianischen übereingestimmt habe. Einer der Fäden, die ihn in diesem Labyrinthe leiten sollen, ist die Reihenfolge der Nundinae, von

1) Memoires de l’Academie des Inscriptions Tom. XXVI. 2) Dissert. X.

94 Technische Chronologie.

denen sich aber nur drei Data erwähnt finden, und noch dazu erst aus den Zeiten nach Cäsar’s Reform. Die Principien, die er befolgt, sind meistens unsichere Voraussetzungen, z+ B. dafs der achttägige Cyclus nie unterbrochen worden, dafs die Tage der Comitien: und Triumphe nie mit den Nundinis zusammengetroffen sind ns, w. Nach Gutdünken macht und verwirft er hiernach. Einschaltungen. Ferner verwechselt er die Jahrszeiten der Geschichtschreiber,. die ungefähr den unsrigen analog sind, mit denen der landwirthschaft- lichen Schriftsteller, die ihren Frühling, Sommer, Herbst und Winter fast sechs Wochen vor der Rück- kehr der Sonne zu den- Cardinalpunkten anfangen. Wie er es gerade nöthig findet, bestimmt er die Jahrs- zeiten bald so, bald anders, und wenn er bei aller die- ser Willkühr auf Schwierigkeiten stöfst, was häufig der Fall ist, so hilft er sich mit gezwungenen Erklärungen oder mit der Voraussetzung, dafs sich die Alten geirrt haben. Selbst die Nachrichten von den Finsternissen verwirft er, wenn sie sich nicht in sein System fügen wollen.

Dieses Urtheil, dem ich im Wesentlichen bei- pflichte, überhebt mich der Mühe, in die Widerlegung einer der unklarsten und meines Dafürhaltens verfehl- testen chronologischen Untersuchungen einzugehen, die je angestellt worden sind. Es fragt sich aber, ob es dem französischen Gelehrten gelungen sei, dasselbe Thema, nämlich dafs es keinesweges unmöglich sei, in das Chaos der frühern römischen Zeitrech- nung Licht und Ordnung zu bringen, genü- gender zu bearbeiten.

RÖMER. 95

Die Hypothese, welche seiner ganzen Untersuchung zum Grunde liegt, ist folgende. Das :Gemeinjahr der Römer behielt bis auf Iulius Cäsar seine, von Numa festgesetzte Dauer von 355 Tagen. Mit seltenen Un- terbrechungen wurde ein Jahr ums andere der Mer- cedonius eingeschaltet, abwechselnd von 22 und 23 Ta- gen. Vier auf einander folgende römische Jahre hiel- ten daher 1465 Tage, dahingegen: vier julianische oder feste Sonnenjahre nur 1461 geben. Eine nothwendige Folge dieses Unterschiedes war, dafs der Ianuarius, mit welchem man im bürgerlichen Leben das Jahr begann, in 365 Jahren alle Jahrszeiten durchlief. Die Jahre der Stadt hingegen, nach denen die Geschichtschreiber rechnen, sind feste Sonnenjahre; denn sie wurden durch den Wechsel der Consuln bestimmt, die als Befehlsha- ber der Heere im Winter gewählt werden mufsten, um bei der jedesmaligen Eröffnung des Feldzuges auf ihrem Posten zu sein. Da nun der Ianuarius wandelbar war, so ist die allmälige Verschiebung, des Datums, mit welchem die Consuln ihr Amt angetreten haben, ganz in der Ord- nung. Wir wollen sehen, wie diese Hypothese durch- geführt ist.

Nach Dionysius *) und Livius’) sind die De- cemyirn an den Idus des Maius in Function getreten, die ersten nach varronischer Aere im Jahr 303 d.St., welehes mit diesem Datum angefangen bat, Die an- dern Decemyirn folgten mit dem Jahr 304, und da sie ihr Amt eigenmächtig um mehrere Monate über die gesetzliche Frist verlängerten, so mufs das Jahr 305,

1) X, 59. 2) III, 36.

96 Technische Chronologie.

welches wieder ein consularisches war, erst mit den Idus des December begonnen haben, mit welchem Da- tum wir bald nach dieser Epoche, nämlich im Jahr 311, die Consuln eintreten sehen "1. Um also, sagt De la Nauze, den römischen Kalender fortführen zu können, mufs ausgemittelt werden 1) auf welches Jahr d. St. die erste Einschaltung des Mercedonius traf; 2) welchem julianischen Datum die Idus des December entsprochen haben, womit das Jahr 305 begann. Die erste Frage beantwortet er mit der Stelle des Macrobius (2, 48): Tuditanus refert libro tertio magistratuum, Decemviros, qui decem tabulis duas addiderunt, de intercalando po- pulum rogasse. Hiernach, sagt er, gehört die erste Ein- schaltung dem Jahr 304 an, so dafs die geraden Jahre d. St. Schaltjahre, die ungeraden Gemeinjahre sind. Aber aus dem ganzen Zusammenhange, in den der Schriftsteller diese Worte bringt, geht nichts weiter mit Sicherheit hervor, als dafs die zweiten Decemyirn dem Volke den Entwurf eines Gesetzes über die Anordnung des Schaltwesens vorgelegt haben. Ob sie zugleich dar- auf antrugen, dafs das laufende Jahr ein Schaltjahr sein sollte, wissen wir nicht.

Um die zweite Frage zu lösen, geht De la Nauze von der oben (2,92) erwähnten Sonnenfinsternifs aus, welche sich nach Livius am 11. Quintilis 564, nach den astronomischen Tafeln am A4ten julianischen März 190 v. Chr. ereignet hat. Bei Voraussetzung eines regel- mäfsigen Ganges des römischen Kalenders, sagt er, sind von den Idus des December 305 bis zum gedachten 11. Quintilis 94697 Tage verflossen. Rechnen wir diese `

1) Dionysius am Schlufs seines elften Buchs.’

Römer. 97

vom 14. März 190 zurück, so erhalten wir den Tten julia- nischen December 450 y. Chr., dem also jene Idus ent- sprochen haben müssen. Hiernach entwirft er eine Ta- fel, worin der Anfang‘eines jeden Consularjahrs im an- tieipirten julianischen Kalender nachgewiesen ist, Sie fängt mit dem 15ten römischen oder 12ten julianischen Mai des Jahrs 305 d. St. an und führt den römischen Kalender bis zum Jahr 565 regelmäfsig fort. Dem er- sten Mercedonius gibt er 22 Tage: Die Jahre d. St. läfst er von 305 ab mit den Idus des December, von 353 mit den Calendis des October, von 467 mit den Ca- lendis des Quintilis, und von 533 mit den Idus des Martius anfangen , welcher Wechsel, wie er sagt, die Bedingung erfüllt, dafs die Consuln immer in den Wintermonaten gewählt wurden.

Wer verbürgt uns aber den: regelmäfsigen Gang des römischen Kalenders während eines Zeitraums von mehr als dritthalb hundert Jahren? Waren die frü- hern Pontifices gewissenhafter, als die spätern, von denen Censorinus sagt: Ob odium wel gratiam, quo quis magistratu citius abiret, diutiusve fungeretur, aut publici redemtor ex anni magnitudine in lucro dam- nove esset, plus minusye ex libidine intercalando, rem sibi ad corrigendum mandatam ultro depravarunt "1 Und läfst sich das Zusammentreffen des 11. Quintilis mit dem 14ten julianischen März im Jahr 564 nicht aus einer schon damals eingerissenen Unordnung erklären, so wie die der Reform Cäsar’s unmittelbar vorangegan- gene ganz ähnliche Verschiebung des römischen Kalen-

t) c. 20. In gleichem Sinn äufsern sich Macrobius Sat. I, 14; Ammianus Marcellinus XXVI, 1 und Solinus c.1.

I. [7]

98 Technische C hronologie.

ders die blofse Folge ‚einer Verletzung der Schaltprinci- pien war? Man durfte ja, so wie späterhin, nur einige Schaltmonate weggelassen haben. i Dafs die Consuln zunächst nach den Decemvirn an den Idus des December eingetreten sind, kann man zu- geben. Dionysius versichertes vom Jahr 344 und Liens ii von 331. Wenn letzterer an einer andern Stelle?) sagt, dafs die Militärtribunen des Jahrs 352 genöthigt wurden, ihr Amt ante Idus Decembres, so- lennem ineundis magistratibus diem bereits an den Ca- lendis. des October niederzulegen,, so berechtigen uns seine Worte gar:nicht zu der Voraussetzung, dafs es von nun an beim 1. October geblieben sei. Diese Ausnahme mag damals eben so wenig zur.Regel ‘geworden sein. wie eine andere, welche nach Livius bei den Consuln des Jahrs 425 Statt gefunden °), von De la Nauze als normbildend angesehen wird *).

EV, dt.

AR ER

3) VII, 20.

231 Noch eine Anomalie scheint nach Livius beim Jahr 584 d. St. vorgekommen zu sem. L XLII. c. 11 heifst es: Comitia consularia ante diem quintum Calendas Septembres fuere. Der ganze Zusammenhang zeigt aber, dafs ‚ante diem quintum Ca= lendas Februarias gelesen werden müsse. Der Senat läfst dem in Macedonien befindlichen Consul Hostilius durch Legaten andeuten, er möge die Comitien zur Wahl der neuen Consuln dergestalt anordnen, dafs sie. im Monat Ianuarius. gehalten ‚wer- den könnten und baldmöglichst nach. Rom kommen.. ‚Gleich darauf folgen obige Worte. Dann heifst es, die Legaten wären exacto mense Februario aus Macedonien zurückgekommen und das Jahr sei ein Schaltjahr gewesen, worauf die Erzählung wei- tergeht mit den Worten: Principio .insequentis anni, quum

Römern. 99 `

“Von einem Eintritt der Magistratspersonen an den Calendis des Quintilisfindet ‚sieh nur in der Jletztge- dachten Stelle des Livius eine Spur, die aber ant nichts Sicheres leitet. ‘Dafs um die Mitte des sechsten Jahrhunderts d. St. die Consuln mit den Idus des Mar- tius ihr Amt angetreten haben , erkellet aus dem An- fange des 22sten, 26sten und 32sten Buchs des Livius; dafs es aber gerade seit dem Jahr 533 geschehen sei, wird nirgends bemerkt. Alles was De la Nauze Un- verbürgtes über diesen Gegenstand sagt, beruht auf Muthmafsungen ‘von Lydiat und Sigonius. Wenn er übrigens eine Bestätigung seiner Hypothese in den Da- tis der Triumphe finden will, indem 'es bekannt und auch natürlich sei, dafs die Consuln allemahl gegen das Ende ihrer Amtsführung triumphirt haben, so steht es damit sehr schwach, Er fertigt die Sache kurz mit drei Triumphen aus den Jahren “3805, 311 und 317 ab, wo nach seiner Theorie der römische Kalender noch wenig von dem julianischen abwich, und be- ruft sich wegen der übrigen auf die Fasti trium- phales (2, 60). Von den 98 -Triumphen, die in den Fragmenten derselben während des Zeitraunis von 250 bis 672 mit deutlicher Erwähnung des Jahrs und Ta- ges aufgeführt sind; treffen 20 auf den Martius, 13 auf

consules novi etc. Wer kann hier zweifeln, dafs die neuen Consuln an dem damals gebräuchlichen Termin, nämlich an den Idus des Martius, ins‘ Amt getreten sind, und dafs die Emendation Calendas Februarias, de schon Pighius; und I. F. Gronov gemacht haben , - richtig ist?- Gleichwohl behält Dodwell die alte Lesart bei, und macht sie zu einem der An- gelpunkte seines chronologischen Systems, von dessen Unhaltbar- keit man sich hiernach einen Begriff machen kann.

Ei

100 Technische Chronologie.

den Februarius, 12 auf den September, 9 auf den Octo- ber, 7 auf den Maius und eben so viel auf den Sextilis, 6 auf den Iunius und eben so viel auf den Ianuarius, 5 auf den November, 4 auf den Aprilis, und je drei auf den Quintlis, December und. den Schaltmonat, Aus diesen Datis läfst sich, so viel ich sehe, durchaus kein sicherer Schlufs auf die Epoche des Eintritis:der Consuln machen. Dafs derselbe von den Idus des De- cember auf die Idus des Martius und endlich auf die Calendas des Ianuarius verlegt worden, steht fest, und diese Data fügen sich ganz gut in die allerdings rich- tige Ansicht, dafs die Consuln mit der Eröffnung: des jedesmaligen Feldzuges- in Function sein mufsten, auch ohne dats man sich. den römischen Januarius durch alle Jahrszeiten irrend vorstellen darf.

Wie man, einmahl in einer. Theorie befangen, überall die Bestätigung derselben findet, und auch, was sie nicht unmittelbar bestätigen will,. zu seinem Vor- theil zu deuten wels, zeigt De la Nauze noch an folgenden Beispielen. ‚Der Consul Duilius triumphirte nach den capitolinischen Marmorn. im Jahr 493, nach varronischer Aere 494,.an den Calendis intercalaribus. Das Jahr 494, sagt er, war richtig ein Schalyjahr., Es fing mit dem 1. Quintilis an, welcher. damals nach seiner Rechnung dem 2östen julianischen December ent- sprach. Hat es aber mit dem Zusammentreffen dieser Data und dem Jahranfange am 1. Quintilis seine Rich- tigkeit, so triumphirte der Consul am 20 ten julianischen August, fünf Monate vor seinem Austritt, was schwer zu glauben ist. Nehmen wir dagegen an, dafs das con- sularische Jahr schon damals mit den Idus des Martius begann, woran uns nichts hindert, so hat er nicht

Römer, 101

lange vor seinem Abgange triumphirt. Eine ganz ähn- liche Bewandnifs hat es mit dem Triumph des Consuls P. Cornelius Lentulus, der nach den capitolinischen Marmorn im Jahr 517, nach varronischer Aere 518, an den Idus des Schaltmonats Statt gefunden hat: Selbst die Notiz beim Macrobius, dafs der Consul M’ Acilius Glabrio im Jahr 563 den Entwurf eines Gesetzes wegen des Schaltwesens vor das Volk gebracht hat, deutet De la Nauze für sich günstig. Es ge- schah dies, sagt er, kurz vor dem Ende seines Consu- lats d.i: vor den Idus des Martius; die Einschaltung konnte daher erst auf das folgende Jahr treffen, welches auch seiner Hypothese nach ein Schaltjahr war. Daf der Consul seinen Antrag kurz vor seinem Aus- tritt gemacht habe, ist ein blofser Sehlufs, zu welchem die Worte des Macrobius nicht berechtigen, und wenn der römische Kalender damals noch regelmäfsig fort- schritt (erst mit dem Jahr 565 soll sein Gang gestört worden sein), so begreift man nicht, warum eine Ein- schaltung in Vorschlag gebracht wurde, die sich von selbst verstand.

Ein paar Einwürfe, die sich De la Nauze hier macht, weifs er leicht zu beseitigen. Die Floralia, die auf den 28. Aprilis trafen, müfsten im Jahr 516, wo sie nach Plinius eingeführt wurden, dem 14ten julia- nischen November entsprochen haben. Der 28. Aprilis, sagt er, war der Tag, auf den sie nach der julianischen Reform fielen; yor derselben war das Datum ihrer Feier veränderlich. Wir wollen sehen, wie sich Plinius ausdrückt '); Floralia quarto Calendas Maii institue-

1) H.N. XVIII, 69.

102 Technische Chronologie.

vunt urbis año DXVI ex oraculis Sibyllae , "ut: om- nia bene deflorescerent. Hunc diem Varro determinat sole Zort partem quartam decimam obtinente. Es war also ein: Fest, welches von seinem Ursprunge an. so wie die Terminalia, Palilia, Robigalia und an- dere, an ein bestimmtes Datum: geknüpft waar. Es müfste ‚mithin nach De la Nauze’s Theorie durch alle Jahrszeiten gewandert sein, und dies läfst sich nicht annehmen, weil es 19 der Absicht gefeiert wurde, ut omnia bene, oder, wie Varro- sagt‘), tempestive, deflorescerent. ` Mochte es auch in dem frühern Ka- lender wegen des Mercedonius in einem dreiwöchent- lichen Zeitraum umherschwanken; es blieb doch im- mer auf dem Frühlinge haften, yon welchem es blofs durch die in die römische Zeitrechnung eingerissene Unordnung entfernt werden konnte.

Ein zweiter Einwurf betrifft das ver sacrum, das grofse Frühlingsopfer, welches nach alter Sitte in ge- fahrvollen Momenten der Republik, z. B. als Hannibal sich Rom näherte, den Göttern gelobt zu werden pflegte. Es bestand nach Livius?) in allem was der Frühling ex suillo, ovillo, caprino , bovillo grege brachte, und zwar, wie Plutarch °) und Festus ausdrücklich sagen, jedesmahl der nächstfolgende Frühling. Ein solches ver sacrum war den Göttern im Jahr 559 d. St. geopfert worden. Im folgenden erhob sich darüber nach Livius‘) ein Streit. Der Pontifex P. Licinius be-

1) R. R.I,1.

*) XXII, 9,10. Vergl. Festus v. ver sacrum. 3) Vita Fabii c. A.

+) XXXIV, 44.

Römer. 103

hauptete, es müsse, als unrichtig: dargebracht, wieder- hohlt werden; denn wer sacrum ider? pecus, quod na- tum esset inter Calendas Martias et pridie Calendas Maias,- P. Cornelio’ Scipione et T. Sempronio Longo Consulibus. „Man sieht,” -sagt De la Nauze, nach dessen System das ver sacrum dem julianischen No- vember und December-êntsprochen haben mülste, ,, man „sieht, dal die Partei, die es, unabhängig von. den „Jahrszeiten, an den Kaälendertagen erhalten wissen „wollte, an die es ursprünglich geknüpft worden war, „den Sieg über diejenigen davon trug, die es, der an- „‚fänglichen “Anordnung. gemäfs, dem Frühlinge an- „eigneten.”” Wie ist es aber denkbar, dafs man mit dem Worte ver so gespielt haben sollte! Die Zeitbestim- mung P. Cornelio Scipione et T. Sempronio Longo Coss., welche das Jahr 560 gibt, zeigt offenbar, dafs der ganze Gegenstand des Streits blofs die Frage betraf, ob die Erzeugnisse des Jahrs.559, wo. sich das Gelübde erle- digt haben mochte, oder die des folgenden Früh- lings zum ver sacrum zu nehmen seien. Wir wollen uns übrigens die Schwierigkeit der Sache nicht ver- hehlen; denn bei der damaligen Anomalie des römi- schen Kalenders waren der Martius und Aprilis Win- termonate. Wir müssen entweder annehmen, dafs Livius das Datum der mehrmals erwähnten, vier Jahr später eintreffenden, Sonnenfinsternifs unrichtig ange- geben, oder die ursprüngliche Bestimmung des ver sacrum, nach der es mit dem Martius und Aprilis zusammengehört haben mufs, auf das Jahr 560 über- getragen und dem Pontifex Licinius Worte in den Mund gelegt hat, die er nicht füglich gesagt haben

kann.

104 Technische Chronologie.

Wir sind nun mit De la Nauze bis zum Jahr 565 d.St. gekommen, wo nach seiner Hypothese die erste Unordnung im römischen Schaltwesen entstanden ist. Sie gibt sich, sagt er, auf folgende Weise zu er- kennen. `, Unter dem Consulat des L. Aemilius Paulus und C. Licinius Crassus, im Jahr 586, ereignete sich eine Mondfinsternifs, wie Livius berichtet‘), nocte quam pridie Nonas Septembres insecuta est dies, also am dritten römischen September. Diese Finsternifs kann keine andere sein, als die totale, die in der Nacht vom 21 zum 22. Junius des julianischen Kalenders im Jahr 168 v. Chr. eingetroffen ist "1. Der 15. Martius, mit

1) XLIV,37. Vergl. Plut. vita Aemil. c.17. Plin. 4.N.1l,9. Front.Strat.1,12,8. Val. Max. VIII, 11.

2) Nach meiner Berechnung trat zu Rom der Anfang der Fin- sternifs um 5 U. 44’, der Anfang der totalen Verdunkelung um 6 U. 51’, das Mittel um 7 U. 34’, das Ende der totalen Verdun- kelung um 8 U. 18’ und das Ende der ganzen Finsternifs um 9 U. 24' Abends w. Z. ein, in Macedonien, unter 40 Grad Länge, 39 Min. später. Die Sonne ging zu Rom und in Macedonien um 7 U. 33’ unter, Eine Nachtstunde dauerte 44t Min. Aequato- realzeit. Die erste Nachtstunde endigte sich also um 8 U. 17’, die zweite um 9 U. 2’, die dritte um 9 U. 46’, die vierte um 40 U. 31’. Der Mond ging demnach in Macedonien total ver- dunkelt: auf, das Mittel der Finsternifs trat am Ende der ersten Nachtstunde ein, die totale Verdunkelung hörte am Ende der zweiten und die ganze Finsternifs gegen die Mitte der vierten auf. Man sieht der Tribunus militum C. Sulpicius Gallus, der seinen Soldaten auf die nächste Nacht ab hora secunda usque ad quartam eine Mondfinsternifs verkündigt haben soll, mufs sich sehr gut auf ihre Berechnung verstanden haben. Auch Plinius und Frontinus reden von einer Vorherverkündi- gung. Nach Cicero dagegen (de Republ. 1,15. p. 44 ed. Maii) hatte er die Armee blofs über die Statt gefundene Finsternifs belehrt kaud dubitavit postridie palam in castris docere

Römer. 105

welchem das Jahr 586 d. St. begann, entsprach mithin dem ten julianischen Januar 168 v.Chr. Das Jahr 565 d. St. hat aber am 30. November 190 v. Chr. sei- nen Anfang genommen. Das Intervall zwischen beiden Datis beträgt 7706 Tage, da doch die 21 römischen Jahre bei ungestörter Einschaltung nur 7680 hielten. Es sind mithin in diesem Zeitraum 26 Tage zu viel eingeschaltet worden, welche sich folgendermafsen nach- weisen lassen. Livius sagt von L. Scipio Asiaticus, welcher 564 Consul war: Triumphavit mense interca- lario pridie Calendas Martias anno Jore post, quam consulatu abiit}. Dies geschah also am Schlufs des Jahrs 565, das mithin ein Schaltjahr war, da es, als ein ungerades, ein Gemeinjahr hätte sein sollen. Dann ging die Einschaltung wieder ganz ordentlich fort bis zum Jahr 584, das, wie alle geraden, ein Schaltjahr war, und zwar mit einem 'Schaltmonat von 25 statt 22 Tagen; denn Livius bemerkt ?): Hoc anno interca- latum est; tertio dies post terminalia Calendae inter- calares fuere. Nehmen wir also diese drei Tage mit jenem aufserordentlichen Schaltmonat, der füglich 23 Tage gehalten haben kann, zusammen, so haben wir die 26 zu viel eingeschalteten Tage.” Dafs das Jahr 565 ein Schaltjahr war, ist gewifs; ob gerade ein aufserordentliches, wollen wir nicht mit Sicher-

nullum esse prodigium. Eben so stellt Valerius Maximus die Sache dar, vermuthlich der Wahrheit gemäfser. Auch das _ aldvidıov, plötzlich, beim Plutarch, deutet eben nicht auf eine erwartete Finsternifs.

1) XXXVII, 59.

®?) KEMA,

‚106 Technische : Chronologie.

heit behaupten. Von dem tertio die post terminalia ist schon oben (2,64) die Rede gewesen. Auf keinen Fall. kann, es von drei vollen Tagen zwischen den beiden Grenzen genommen werden.

Eine zweite aufserordentliche Einschaltung, und noch dazu. von zwei Monaten, soll im Jahr 587 unter dem : Consulat: des Q, Aelius Paetus und M. Iunius Pennus Statt gefunden haben; denn Livius sagt‘): Intercalatum eo anno, da doch dieses Jahr als ein un- gerades ein gemeines hätte sein müssen. Dal aber der Mercedonius zwiefach war, folgert De la Nauze dar- aus, dafs die Censoren des Jahrs 586 nach Livius?) um eine Amtsverlängerung von einem Jahr und zwei Monaten ‚anhielten. Man verweigerte sie ihnen zwar, sagt er, mufs aber nichts desto weniger ihrem. Wunsch gemäfs, das nächstfolgende Jahr um zwei Monat ver- längert haben. In der That ein bündiger Schlufs! So willkührlieh-auch das Schaltwesen um diese Zeit schon gehandhabt sein mag, so ist es doch nicht wahrschein- lich, dafs man in Einem: Jahr zwei Monate eingeschaltet habe. Und. Livius sollte es nicht der Mühe werth ge- halten: haben , eine solche auffallende Anomalie zu be- merken ?

Die Nothwendigkeit eines dritten aufserordentlichen Mercedonius entweder für das Jahr 587, oder doch für - ein nicht sehr weit davon entferntes, sucht De la Nauze auf folgende Weise darzuthun. M. Porcius Cato, der im Anfange des dritten punischen Krieges (im Jahr 604) starb, beschäftigte sich in den letzten

‘) XLV, Ad. 2) XLV, 15.

D

Römer. 107

Jahren. seines Lebens mit dem Ackerbau und verfafste ein kleines noch vorhandenes Werk über denselben. In diesem stehn die römischen Monate in eben dem Verhältnisse zu den Jahrszeiten, sie mm spätern julia- nischen Kalender. ` So heifst es c. 146: Dies ärgento ex Cal. Nov. mensium decem-oleae ‚legendae faciun- daeque ` locata est, et si emtor locari, Idibus solyito, Es ist vom Verkauf der Oliven am Stamm die Rede. Nach Plinius!) begann die Olivenernte, nach der Weinlese um die Zeit des Untergangs der Plejaden, den er auf den 31. November setzt”). Hiermit kommt Cato’s Vorschrift sehr gut überein, der die Oliven am Stamm zum 1. November verkauft wissen will. Von hier an sollen dem Käufer zum Einsammeln, zur Be- reitung des Oels und zum Verkauf zehn Monate bewil- ligt sein; wenn der Käufer aber die Ernte wieder ver- kaufen will, so soll er dem ersten Verkäufer schon um die Mitte des November Zahlung leisten.

Zu Cato’s Zeit stimmte also der römische Kalen- der mit dem julianischen überein, was nach De la Nauze’s Theorie blofs dem zufälligen Umstande bei- zumessen ist, dafs er gerade schrieb, als der römische Januarius seinen Kreislauf durch das julianische Jahr vollendet hatte, Wie ist es aber denkbar, dafs Cato die Wandelbarkeit des römischen Jahrs in seinem Werk gar nicht berücksichtigt haben: sollte? Gesetzliche Vor- schriften, wie er sie unter andern noch über den Ver- ` kauf der Weintrauben gibt, konnten im alten römi- schen Kalender, wenn es damit wirklich die von De

1) H. N. XVII, 74. 2) 11,47.

108 Technische Chronologie.

la Nauze angenommene Bewandnifs hatte, gar nicht an bestimmte Data geknüpft werden, weil sich nach 30 Jahren schon alles um einen Monat verschoben hatte. Cato’s unstreitig ächte Schrift dient vielmehr zum Beweise, dafs das römische Jahr zu seiner Zeit durch einen Schalteyclus geregelt sein mufste, und dafs nur durch die Schuld der Pontifices Anomalien ent- standen, die er natürlich unberücksichtigt liefs.

Mit dem Jahr 601 d. St. begannen die Consuln ihre Amtsführung an den Calendis des Ianuarius. Die Einschaltung ging nun nach De la Nauze auf die ungeraden Jahre über, indem das Jahr 600 wegen des anticipirten Eintritts der Consuln ein gemeines gewor- den sein soll. Das Schaltwesen erlitt hierauf seiner Mei- nung nach bis zum Consulat des Cicero (im Jahr 691) keine Anomalien weiter, aber desto häufigere nach dem- selben, wo bis 708, dem letzten vor der julianischen Reform, sieben Schaltmonate übergangen sein sollen.

Man sieht, dafs in dieser Hypothese von einer Aus- gleichung des ältern römischen Jahrs mit dem Sonnen- jahr vermittelst einer Schaltperiode durchaus keine Rede ist, da sich doch die sehr bestimmte Nachricht von einer vier und zwanzigjährigen findet, die wir so ganz zu vernachlässigen unmöglich berechtigt sind.

‚Bei der grofsen Willkühr, mit der die Pontifices das Geschäft der Einschaltung betrieben, scheint der einzig sichere Weg, zur Kenntnifs der Stelle zu gelan- gen, die ein jedes Consulat im julianischen Jahr ein- nimmt, der zu sein, dafs man ohne vorgefafste Mei- nung durch sorgfältige Vergleichung aller sich ergeben- den Zeitmerkmale die julianischen Data der einzelnen Begebenheiten wenigstens annäherungsweise zu ermitteln

RÖMER: 109

sucht. Diesen Weg hat Hr. Albert in seinem Abrégé chronologique de l'Histoire » Romaine ‘), so weit Li- vius und Dionysius seine Führer waren, nicht ohne Glück betreten.

So unhalıbar nun anch De la E s Hypo- these im Ganzen sein mag ?), so ist doch das, was er über die Jahrszeiten einzelner von Cicero nach Mo- natstagen bestimmten Begebenheiten aus dem Zeitraum seines Consulats und der folgenden Jahre beibringt, aller Aufmerksamkeit werth.

Scaliger, Calvisius, Petavius, Usserius und fast alle übrigen Chronologen und Annalisten; 'sind der Meinung, dafs zur Zeit dieses Consulats der römische Kalender dem julianischen schon eben so vorgeeilt sei, wie siebzehn Jahre später bei seiner Reform durch Cä- sar. Scaliger z.B. sagt’), Cicero: habe dasselbe im Jahr 4650 der julianischen Periode (64 v. Chr.) ent- weder am Aöten oder 23. Oktober angetreten, je nach- dem das vorhergehende Jahr em Gemein-- oder ein Schaltjahr gewesen sei. Man nimmt daher gewöhn- lich an, dafs die Mondfinsternifs, deren er im zwei- ten Buche seines Gedichts Consulatus mit den Worten. gedachte "1:

1) L'Art de werifier les dates avant l’Ere chrétienne Tom. IV und Y.

2) Man vergleiche, was Hr. Daunou über sie urtheilt. Jour- nal des Savans 1820, p. 658 ff.

?) Emend. temp.1.V. p. 443.

4) De divin.I, 11. Er besang sein Consulat in einem eigenen Gedicht, von welchem er uns an dieser Stelle ein Fr agment auf- bewahrt hat.

110 Technische Chronologie.

Quod ferme dirum in tempus cecidere Latinae,

Cum claram speciem concreto lumine luna

Abdidit,. et subito stellanti nocte peremta est, die partielle vom 7. November 64 v. Chr.: gewesen sei '). De la Nauze dagegen macht den 1. Ianuarius 691. zum 44ten. julianischen März .63 v. Chr., und: Bringt uns so das Consulat um ganze fünf Monate näher. ` Nach ihm ist die Mondfinsternifs, von der Cicero‘'spricht, die totale’ vom 14. Mai des Jahrs 63.

Dafs, wenn auch er nicht bis auf den Tag Recht, doch seine Vorgänger entschieden Unrecht haben, geht meines Erachtens "unwidersprechlich aus den Zeitum- ständen der catilinarischen : Verschwörung hervor. Aus der Rede: pro P: Sylla?) ‚ersehen “wir, dafs Catilina und seine Mitverschworenen ihre Plane in der Nacht verabredeten, quae- consecuta est posterum diem Nona= rum Novembr., also in der zum 7. November. Am. Sten hielt: Cicero die erste seiner noch vorhandenen Reden gegen ihn, und am folgenden Tage die zweite. In der letztern nun sagt er’): Feruntamen ‘guid sibi isti miseri volunt? num suds secum mulierculas. sunt in castra ducturi? quemadmodum autem illis carere po- terunt, his pragsertim noctibus? quo autem pacto illi Apenninum atque illas pruinas ac nives per- ferent? Dies pafst schlecht auf die letzte Hälfte des August, in die der 9. November gehört haben miüfste, wenn der 1. Ianuarius des verschobenen römischen Ka-

1) Dieser Meinung ist zum Beispiel Calvisius.. Opus chro- nologicum p.397 ed. Francof. 1650, fol. ?) A8,

2) 0.10.

Römer. 141

lenders dem 13. Oktober des julianischen entsprochen hätte. Dio Cassius ferner -berichtet 11. -Catilina sei gleich im Anfange des Jahrs, in welchem Iunius Silanus und L. Licinius CGonsuln gewesen (692 d. St.) vernichtet worden, also nach der gewöhnlichen Ansicht. bis zur: Mitte des Oktobers; und doch sagt Cicero in seiner Rede pro P. Sextio 71: Si M. Petreü von exccel- lens animo et amore -reipublicae wirius, non, summa auctoritas ‘apud milites ... fuisset; datus» illo in bello esset hiemi locus, neque unquam Catilina, cum e pruina Apennini atque e nivibus illis emersisset, atque aestatem integram: nactus, Italiae calles et pastorum stabula cepisset, sine multo sanguine ac sine totius Italiae vastitate miserrima concidisset. Alles dies stimmt, wie man sieht, sehr gut zu’ De la Nauze’s Ansicht, dafs der römische Kalender damals um dritthalb Monate retardirte; denn der kurze gegen Catilina unternommene Feldzug trifft hiernach auf den Februar. Auch gehen obige Verse des Cicero oflenbar auf eine totale Mondfinsternifs, nicht zu gedenken, dafs die Feriae Latinae, mit denen er ‚dieselbe in Ver- bindung bringt, als ein auf dem hohen Mons Albanus gefeiertes Volksfest der Einwohner Latiums, schicklicher in den Mai als in den November zu setzen sind °).

1) Hist. XXXVII, 39.

E i

"1 Die Zeit ihrer Feier war unbestimmt. Doch finden wir gewöhnlich nur Frühlingsmonate genannt. Man vergl. Livius XXV,12; XLI, 16; XLII, 35; XLIV, 22. Verhehlen wollen wir uns übrigens die Schwierigkeit nicht, die das ein paar Verse früher von Cicero dem Mons Albanus beigelegte Epitheton ni- valis verursacht. f

112 Technische ‚Chronologie.

Noch eine Bestätigung erhält diese Ansicht durch den Horoskop des August, der sich nach der Stel- lung, die man sonst, den römischen Monaten während Cicero’s Consulat; gab; nicht befriedigend erklären läfst. Dieser Gegenstand, der zu vielen Streitigkeiten Anlafs gegeben hat *), verdient hier eine Erörterung.

August wurde nach Suetonius M. Tullio Cicerone, C. Antonio Coss. IX. Cal. Octobr. paullo ante solis exortum: geboren ê). Hier fragt sich zuvörderst, ob der 23. September des damaligen verschobenen römi- schen Kalenders oder des julianischen gemeint sei. Letzteres nimmt Dodwell an °), voraussetzend,, dafs August das römische Datum seiner Geburt auf den spä- .terhin von Cäsar rectificirten Kalender redueirt habe. Für diese Meinung spricht die Lebensdauer, die wir ihm beigelegt finden; denn vom 2östen julianischen September:des Jahrs 691 d. St. bis zum 19. August 767, wo er starb, verfliefsen 76 Jahre weniger 35 Tage, die ihm Suetonius‘), oder 75 Jahre 10 Monate 26 Tage, die ihm Dio Cassius gibt.’). Es ist aber weit wahr, scheinlicher, dafs der 23. September des alten Kalen- ders nach Einführung des neuen unverändert als der Geburtstag des Imperators beibehalten wurde, und die

1) Man sche den Thesaurus numismatum Imperatorum Mo- rellianus. Tom. I. p. 194 f.

2) Aug. c.5. Dasselbe Datum findet sich in einem von August an seinen Enkel Caius geschriebenen Briefe (Gellius N. 4. XV, 7) und in den Calendariis Maffaeiorum, Pinciano und Caprani- corum bemerkt. Man vergleiche die Sammlung des Foggini.

TI) De Cyclis X, 3.

<) »CaA00,

5) LVI 30.

RÖMER. 418

beiden Geschichtschreiber hiernach seine Lebensdauer berechnet haben, ohne sich um den gewifs schon da- mals schwer zu bestimmenden Sitz dieses Tages im julianischen Kalender -zu kümmern. Dies ist auch Scaliger’s und Petavius Meinung. Nun erzählt Suetonius‘), August habe sich von dem Mathematiker (Astrologen) Theogenes die Nativität stellen lassen und so viel Vertrauen zu dessen Verkündigungen gefafst, ut thema suum wulgayerit, nummumque argenteum nota sideris Capricorni, quo natus est, percusserit. Der- gleichen Münzen sind noch mehrere vorhanden. Der Horoskop des August, d.i. das in der Stunde seiner Geburt aufgehende Zeichen des Thierkreises, war also, wenn anders Theogenes richtig gerechnet hatte, der Steinbock. Wie ist aber dieses Zeichen und die Frühstunde, in der die Geburt geschehen sein soll, mit dem Julius zu vereinigen, auf den damals nach der gewöhnlichen Annahme der 23ste römische Septem- ber traf? Scaliger’) durchhauet den Knoten, indem er den Suetonius in der Angabe der Tagszeit eines Irrthums beschuldigt, und die Geburt auf den Abend setzt. Alles hingegen geht klar auseinander, wenn wir

1) c.94. In eben diesem Kapitel wird angemerkt, August sei an einem Tage geboren, wo der Senat über Catilina verhandelt habe. Bedenkt man, dafs Cicero schon eine geraume Zeit vor Ausbruch der Verschwörung von ihrer Existenz unterrichtet war und den Senat davon in Kenntnifs setzte, so wird man bei die. ser Notiz wenig Schwierigkeit finden. Dodwell hingegen be- nutzt sie, um den 9. November des alten Kalenders, an welchem die zweite catilinarische Rede gehalten worden ist, als den eigent- lichen Geburtstag August festzustellen.

2); Emend. temp: \. V +p. 443. I. [8]

114 Technische Chtonolog Die. A

` der Ansicht des französischen Gelehrten beitreten. Nach dieser traf der 23ste römische September auf den 28sten julianischen November, und erwägen wir, dafs die Rö- mer die Aequinoctien und Solstitien auf die achten Grade der entsprechenden Zeichen setzten 71. so wer- den wir keine Schwierigkeit finden, den Aufgang des Steinbocks mit der ante solis exortum erfolgten Geburt des Imperators zusammenzubringen.

Welchen Gang der römische Kalender weiter wäh- rend der letzten siebzehn Jahre vor seiner Reform ge- nommen hat, wird sich durch ein genaues Studium der Werke des Cicero, besonders seiner Briefe, de- ren aus allen Jahren dieses Zeitraums noch viele vor- handen sind”), mit ziemlicher Sicherheit ausmitteln lassen.

Das Jahr 708, unmittelbar vor der Adlon: hatte, wie. die unten beizubringenden Zeugnisse lehren wer- den, 445 Tage. Es fing also den 43. Oktober 47 v. Chr. an. Da nun das alte römische Gemeinjahr 355, das Schaltjahr abwechselnd 377 und 378 Tage hielt, so würden wir leicht den Anfang aller übrigen Jahre aus dem gedachten Zeitraum angeben können, wenn wir die Schaltjahre kennten. Mit Bestimmtheit wissen wir aber nur vom Jahr 702, dafs es ein solches war g Alle übrigen macht De la Nauze zu Gemeinjahren. Er glaubt sich dazu um so eher berechtigt, da Ma-

1) S. unten.

2) Man vergleiche die chronologische Anordnung derselben in

der 'schützischen Ausgabe, wo Bas nach der catonischen Aere ` gerechnet ist.

°) S. die oben (2,60) citirte Stelle des Aiegi Pedianus.

Römer. 115

erobius einmahl bemerkt +): Fuit tempus, cum prop- ter superstitionem intercalatio omnis omissa est. Auf- fallend nur ist es, dafs weder Censorinus noch ein anderer einen so merkwürdigen Umstand, wie die Weg- lassung so vieler Einschaltungen kurz hinter einander, nicht erwähnt hat. Wie willkührlich es übrigens beim Einschalten damals zuging, lehren folgende Worte des Cicero °): Illud tamen memento curare per te et per omnes nostros, inprimis per Hortensium, ut annus no- ster mancat suo statu, ne quid noypi decernatur. Hoc tibi ita mando, ut dubitem, an etiam te rogem, ut pugnes, ne intercaletur. Er meint das Jahr seines Pro- consulats, 704 d. St. Der Tribun Curio hatte damals die Einschaltung betrieben °), aber nichts ausgerichtet de intercalando non obtinuerat, wie es in einem Briefe des Coelius an Cicero heifst °).

Wäre wirklich in dem Zeitraum von 691 ein- schliefslich bis 708 nur einmahl, im Jahr 702, einge- schaltet worden, so würden die Anfänge der Consular- jahre also zu stehen kommen:

A. u. 691 den 14. März 63 v.Chr. - 692 den A. März 92 - -. 693 den 22. Februar 61 - -= 694 den 11. Februar 60 ` -= - 695 den 1, Februar 59 -

1) Sat. I, 14.

2) Ad Atticum\,9. Man vergleiche V, 13. Und doch sagt er selbst: Diligenter habenda ratio intercalandi est etc. S. oben (2,49).

23) Dio Cassius Hist. XL, 62.

+) Ad diw. VIIL 6.

EN

116. Technische Chronologie.

A.u. 696 den 22. Januar 58 v. Chr.

- 697 den 12. Januar BI -

- 698 den 1. Januar 56 à

- 699 den 22. December 56 -

- "200 den 12. December 55 -

- .701 den 2. December 54 -

- 702 den 21. November 55 -=

- 705 den A. Deeember 52 -

- 704 den 23. November 51 -

- 705 den 43. November 50° -

- 706 den 2.November 49 -

- 707 den 23. Oktober A8 -

- 708 den 435. Oktober 47 - und es wäre nun die Frage, ob sich alle Zeitbestim- mungen beim Cicero ungezwungen in diese Hypo- these fügen. So viel ich sehe, allerdings. Wenn er z.B. im Jahr 700 an den Atticus schreibt '), er habe von seinem Bruder Quintus und von Cäsar Briefe, vom 26. September an den Ufern Britanniens nach Beendi- gung des dortigen Feldzuges datirt, erhalten, so stimmt damit die Angabe Cäsar’s?), dafs er seine Armee ge- gen das Aequinoctium aus Britannien zurückgezo- gen habe, ganz gut überein; denn nach vorstehendem Schema entsprach der 26ste römische September da- mals dem 3isten julianischen August, und das Herbst- äquinoctium traf auf den 25sten julianischen Septem- ber. Im Jahr 705 datirt Cicero einen Brief an den Atticus?) vom 16. Mai, worin er sagt: Nunc qui-

’) IV, 17. °) De bello Gallico V, 23. a X;17.

RÖMER. 117

dem aequinoctium nos moratur. Der 16te römische Mai war der 24ste julianische März, der Tag nach dem Frühlingsäquinoctium.

IV. Jahr des Iulius Cäsar.

Die Pontifices, denen die Aufsicht über den Ka- lender oblag, bedienten sich desselben, im Einverständ- nifs mit ihrer Kaste, als eines Mittels zur Bedrückung des Volks. Zwar hatte der gewöhnlichen Sage nach der Scriba Cn. Flavius im Jahr 450 d. St. das Ge- heimnifs der dies fasti verrathen '); allein es blieb ihnen noch immer der Schaltmonat ?), den sie ihren jedesmaligen Privatabsichten gemäfs gegen die Norm an- zusetzen sich ‘erlaubten. Sie allein, sagt Plutarch’), wufsten um die Zeit; plötzlich und ohne dafs es je- mand ahnte, schoben sie den Schaltmonat ein. Da-

t) Fastos circa forum in albo proposuit, ut, quando lege agi posset, sciretur. Liv.IX,46. Vergl. Cicero pro L. Mu- raena e II. Val. Max. DS Macrob. Sat. Liz Aus einem Briefe des Cicero an den Atticus (VI, 1) erschen wir übrigens, dafs dieser die ganze Geschichte bezweifelt und jener ihm darin . nicht ganz Unrecht gegeben hatte.

2) Pontificum arbitrio intercalandi ratio permissa. Censor. c. 20.

$) Vita Caes. c. 59. Man vergleiche die oben (2, 97) aus Censorinus, Ammianus Marcellinus und Solinus citir- ten Stellen. Cicero konnte daher, was nach unsern Begriffen sonderbar klingt, an den Atticus schreiben (V,21): Cum scies Romae intercalatum sit, necne, velim ad me scribas. In einem andern Briefe (ad div. VII, 2) sagt er: Quotidie vota facimus, ne intercaletur, ut quam primum te videre pos- simus.

118 Technische C hronologie.

durch entstand eine solche Verwirrung im Kalender, ut neque messium feriae aeslali, neque vindemia- rum autumno competerent, wie Suetonius sich aus- drückt *).

Iulius Cäsar erwarb sich als: Pohtifex maximus, welche Würde er in seinen letzten Jahren unter den höchsten im Staat bekleidete, das grofse, noch auf die späteste Nachwelt. wohlıhätig .einwirkende, Verdienst, dafs er nicht blofs die römischen Monate zu den Jahrs- zeiten zurückführte, denen sie ursprünglich angehört hatten, sondern auch zur Verhütung fernerer Verschie- bungen eine möglichst ‘einfache Schaltregel aufstellte. Bei seinem Aufenthalt im Orient, hatte er das reine Sonnenjahr kennen gelernt. ` Die Aegypter haben zwar den Vierteltag im bürgerlichen Leben nicht vor dem Jahr 30.v. Chr. zu gebrauchen angefangen ; allein die Hundssternperiode , wodurch ‘ihr bewegliches Jahr mit dem festen ausgeglichen wurde, war auf denselben ge- gründet. Er hatte nun den einfachen Gedanken, eine vierjährige Ausgleichung einzuführen, indem er dreien ägyptischen Jahren zu 365 Tagen ein viertes zu 366 beigesellte, wodurch ein Cyclus von 1461. Tagen: gebil-

det wurde, der nur um etwa £ Stunden zu lang ist.

4 Dies gibt alle 128 Jahre einen Tag zu viel. Ob er den Unterschied mit Hipparch in 300 Jahren auf einen Tag, oder mit Callippus auf Null gesetzt hat (1,344,352), läfst sich nicht mit Sicherheit entscheiden, da die nicht ungelehrten astronomischen Schriften, die

er nach Macrobius hinterlassen haben soll *), unter-

1) Caesar c. 40. °?) Siderum motus, de quibus non indoctos libros reliquit, ab Aegyptiis disciplinis hausit. Saturn. I, 46. Plinius führt

RÖMER: ' 119

gegangen sind; genug er berücksichtigte denselben bei seiner Schalteinrichtung nicht.

Die Ausdrücke, in denen die Schriftsteller von sei- ner Kalenderverbesserung reden 71. zeigen, dafs er we- der, wie in gleichem Falle Gregor XII, blofs seinen Namen dazu hergegeben hat, noch ganz ohne Zuzie- hung der Gelehrten dabei zu Werke gegangen ist. Als sein Lilius und Clavius werden uns von Plinius der Peripatetiker Sosigenes, und von Macrobius der Scriba M. Flavius genannt. Jener scheint ihm bei der wissenschafllichen, dieser bei der technischen Partie behülflich gewesen zu sein.

Das Wesen und die Umstände der Reform lehrt uns am bündigsten Censorinus kennen. Adeo aber: ratum est, sagt er, ut C. Caesar Pontifex Maximus, suo III. et M. Aemilii Lepidi consulatu, quo retro delictum corrigeret, duos menses intercalarios dierum sexaginta septem in mensem Novembrem et Decem- brem interponeret, cum iam mense Februario dies tres et wiginti intercalasset, faceretque eum annum dierum CDXLV, simul providens in futurum, ne iterum erra- retur. Nam intercalario mense sublato, annum civi- lem ad solis cursum formavit. Itaque diebus CCCLV addidit X, quos per septem menses, qui dies undetri-

unter den von ihm beim achtzehnten Buch benutzten Quellen cin Werk Cäsar’s de astris an.

t1) Die Hauptstellen sind: Plut. vita Caes.l.c. Dio Cas- sius XLII, 26. Appianus de bello civ. l. U. extr. Ovid. Fast. Il, 155ff. Suet. Caes. Le Plin. H. N. XVII, 57. Censo- rinus l.c. Macrob. Saturn. 1,144. Ammianus Marc. XXVI, 1. An letzterm Ort wird die Reform irrig dem August zuge- schrieben.

120 Technische Chronologie.

cenos habebant, ita distribuit, ut Ianuario et Sextili et Decembri bini accederent, caèteris singuli: eosque dies extremis partibus mensium apposuit, ne scilicet religiones sui cuiusque mensis a loco submoverentur. Quapropter nunc cum in septem mensibus dies singuli ct triceni sint, quatuor tamen illi ita primitus instituti co dinoscuntur, quod Nonas habent septimanas, caeteri quintanas. Praeterea pro quadrante diei, qui annum verum. suppleturus videbatur, instituit, ut peracto qua- driennii circuitu dies unus, ubi mensis quondam. sole- bat, post Terminalia intercalaretur, quod nunc bis- sextum vocatur. Ex hoc anno ita a Iulio Caesare ordinato, caeteri. ad nostram memoriam Tuliani ap- pellantur, iique consurgunt ex 'guarto Caesaris con- sulatu.

Das Jahr also, dem Cäsar eine so abnorme Ge- stalt gab, um die Calendas: des Ianuarius, die bis ge- gen die Herbstnachtgleiche zurückgewichen waren, zu ihrer ursprünglichen Stelle im Sonnenjahr zurückzu- schieben, war das, auf welches sein drittes Consulat trifft, nämlich 708 d. St., 46 v.Chr. Von den neuern Chronologen wird es das Jahr der Verwirrung genannt, von Macrobius treflender annus confusio- nis ultimus. Nach Censorinus bestimmter Angabe der Länge der drei eingeschalteten Monate läfst sich mit Zuziehung der ursprünglichen Dauer der übrigen leicht folgendes Schema entwerfen;

Römer. | ER

Anfang im ' Römische Monate. Tagzahl. julianischen Kalender. m nn? u) NE

Januarius a. u. 708 29 143. Oktober 47 v. Chr. Februarius 23 41. November Mercedonius 23 4. December Letzte Tage des Februarius 5 27. December Martius 31 1. Januar 46 v. Chr. Aprilis 29 1. Februar | Maius RH 2. März Iunius 29 2. April Quintilis 31 4. Mai Sextilis 29 1. Junius September 29 30. Junius October 31 29. Julius November 29 29. August

Zwei aufserordentliche l Schaltmonate 67 27. September

December 29 3. December Tanuarius a. u. 709 1. Januar 45 y. Chr. Summa 445

Macrobius spricht nur von 443 Tagen. Da er aber die Dauer der Schaltmonate nicht angibt, so verdient Censorinus Aussage den Vorzug. Dafs das Jahr der Verwirrung aus funfzehn Monaten bestanden habe, sagt auch Suetonius sehr bestimmt: Quo autem ma- gis in posterum e Calendis Ianuarüs nobis temporum ratio congrueret, inter Novembrem ac Decembrem men- sem interiecit duos alios, fuitque is annus, quo haec constituebantur, XV mensium cum intercalario, qui cx consuetudine in eum annum inciderat, Wenn also

122 Technische Chronologie.

Dio Cassius versichert, dafs nur 67 Tage eingeschal- tet wurden und die Angabe von mehreren als unrich- tig _verwirft '), so hat er Recht, in sofern auf den Mereedonius, der auf das Jahr der Verwirrung ex con- suetudine traf, keine Rücksicht genommen wird. Auf keinen Fall kann diesem Zeugnifs der Vorzug vor dem des Suetonius und Censorinus eingeräumt werden, was gleichwohl von De la Nauze geschieht, der das Jahr 708 erst mit dem 5. November anfängt.

Die 67 aufser der Ordnung eingeschalteten Tage sind nach Puteanus nicht unwahrscheinlicher Mei- nung °) also vertheilt gewesen:

Mensis intercalaris prior 29 27. September Mensis intercalaris posterior 31 26. Oktober Epagomenen 7 26. November,

Von dem erstern Monat ist in folgender Stelle des Cicero die Rede’): Ego idem tamen cum a.d. V. Cal. intercalares priores, rogatu fratrum tuo- rum, venissem mane ad Caesarem ... Dieses Datum entspricht dem 23sten julianischen September.

Man kann fragen, wodurch Cäsar bestimmt wor- den sei, dem Jahr der Verwirrung gerade die Dauer beizulegen, die er ihm gegeben hat. Offenbar wollte er die Calendas des Ianuarius zu ihrer ursprünglichen Stelle in der Gegend der Bruma oder des kürzesten Tages zurückführen. Das Wintersolstitium ereignete sich im Jahr 46 v.Chr, unter dem Meridian Roms am

1) “Emrd xal &gnxovra Yulpas Spfeich ... "Hön plv yap tives nal mheloug #pacav Spa ër, ed X dnote ovrug eet, Le

?) De bissexto col. 442.

°) Ad div. VI, 44.

RÖMER. i 123

24. December um 0 U. 9’ Morgens. Hätte er den-4. Ta- nuarius gerade auf die Bruma setzen wollen "1. so hätte er die sieben Epagomenen sparen können. Er mufs aber zugleich die Absicht gehabt haben, den Anfang des ersten richtigen Jahrs auf den Neumond zu brin- gen, der zunächst auf die Bruma folgte, um auch in diesem: Punkt seine Achtung für die uralten, von ihm so viel als möglich beibehaltenen. Kalendereinrichtun- gen des Numa an den Tag zu legen. Der mittlere Neumond. ereignete sich nach meiner Berechnung zu Rom am 1. Januar. des Jahrs 45 v: Chr. oder 709 d. St. um 6 U. 16’ Abends und der wahre am 2. Januar um 4 U.34’ Morgens. Auf diesen Umstand zielt ohne Zwei- fel Macrobius mit den nicht ganz treffend gewählten Worten: Annum civilem Caesar habitis ad lunam dimensionibus constitutum edicto palam posito pu- blicavit ?). Schade, dafs dieses Edikt nicht auf uns gekommen ist! Auch Plutarch erwähnt dasselbe, wenn er vom.Cicero die Anekdote erzählt, dafs er, als ihm jemand nach der Kalenderreform sagte, mor-

1) Mit den Worten des Ovidius:

Bruma novi prima est veterisque novissima solis, Principium capiunt Phoebus et annus idem,

Fast. I, 163. mufs man es nicht ganz scharf nehmen. Selbst der sonst so ge- naue Censorinus sagt (c. 21): Einige (er meint die Römer), fangen ihr Jahr æ nopo sole id est a bruma an. Bestimmter drückt sich Servius aus, wenn er zu den, VII, 720 sagt: Pros prie sol novus est octavo Calendas Ianuarias.

?) Lydus sucht den Grund der Stellung, die Cäsar dem 1. Januarius gegeben, blofs in der Verkürzung des Mittagschat- tens, welche erst acht Tage nach dem Wintersolstitium merklich zu werden anfange p., 41.

124 Technische Chronologie.

gen wird die Leier aufgehen, spöttisch antwortete: val ër Öiardyuarog, ja wohl, nach dem Edikt! Aus Plinius!) und Columella?) ersehen wir, dafs Cäsar das Wintersolstitium auf den VIII. Cal. Ian. oder den 25. December gesetzt hat 71. Da es nun zu sei- ner Zeit zwischen dem 23 und 24. December schwankte, so scheint sein astronomischer Consulent Sosigenes bei der Bestimmung der Bruma nicht von eigenen Be- obachtungen ausgegangen, sondern frühern,, vielleicht denen des Hipparch, gefolgt zu sein. Die übrigen Cardines setzte er der Gleichförmigkeit wegen ebenfalls auf die VIII. Calendas, ungeachtet das Frühlingsäqui- noctium damals über einen Tag früher, und das Som- mersolstiium einen, das Herbstäquinoctium zwei Tage später erfolgte. Vielleicht war es dieser Umstand, der

1) A.2.0.

2) R. R. IX, 14.

2) Merkwürdig ist es, dafs Dionysius von Halicarnass, der von Erbauung der Stadt bis auf seine Zeit 745 Jahre zählt (dnt. I, 3), also nach Cäsar’s Reform schrieb, sagt (1,32), die Lupercalien würden im Februarius nach der Winterwende gefeiert, und (I,38) die Idus des Maius wenig später als die Frühlingsnachtgleiche annimmt, mithin die Jahrpunkte um anderthalb bis zwei Monate hinter die Zeitpunkte setzt, die ihnen in Cäsar’s Kalender angehören. Hr. Bredow glaubt, dafs er blofs die ältern römischen Geschichtschreiber, namentlich den Fabius Pictor und L. Cincius, die er unter andern T, 6 als seine Gewährsmänner nennt, studirt und die Jahrepochen so fixirt habe, wie er sie bei diesen Römern nach dem damaligen verscho- benen Kalender angesetzt fand, ohne sich um ihre Stellung im julianischen Kalender zu kümmern. Untersuchungen S. 175 f. (1,508). Man vergleiche das römische Datum der Finsternifs des Jahrs 586 (2,104), um diese Hypothese sehr wahrscheinlich zu finden.

Römer. 125

ihm die Schwierigkeit machte, von der Plinius spricht:

Trinis commentationibus , quanquam diligentior caete- ris, non cessavit tamen addubitare, ipse semet cor- rigendo.

Was die Einrichtung betrifft, die Cäsar seinem Sonnenjahr gab, so legte er von den zehn Tagen, um welche er das Jahr des Numa verlängerte, je zwei den Monaten Januarius, Sextilis und December, und je einen den Monaten Aprilis, Iunius, September und Noyember bei, die früherhin sämmtlich nur 29 Tage gehabt hat- ten. Um nicht die Intervalle zwischen den Festen eines jeden Monats zu ändern, oder, wie sich Cen- sorinus ausdrückt, ne religiones sui cuiusque mensis a loco submoverentur, setzte er die neu hinzukommen- den Tage ans Ende ihres jedesmaligen Monats, peractis cuiusque mensis feriis, wie Macrobius sagt, der die Stellen folgendermafsen bezeichnet: im Januar kam hinzu IV. und III. Cal. Febr., im April VI. Cal. Maii, im Junius III. Cal. Iulii, im August IV. und III. Cal. Septembr., im September II. Cal. Octobr., im Novem- ber III. Cal. Decembr., im December IV. und III. Cal. Tanuarii. Im April scheint II. Cal. für VI. Cal. gelesen werden zu müssen, weil auf IV. Cal. die Floralia trafen. Die fünf übrigen Monate behielten ihre alte Dauer, der Februarius namentlich, ne deum inferum religio iñ- mutaretur, wie Macrobius sagt. An den Stellen der Nonae und Idus änderte er nichts, so dafs die vier Monate Martius, Maius, Quintilis und Oktober sich da- durch noch immer als diejenigen kenntlich machten, welche ursprünglich 34 Tage hatten. Statt dafs man sonst in allen Monaten, mit Ausnahme des Februarius, 17 Tage vor den Calendis gezählt hatte, sagte man jetzt

126 Technische - Chronologie.

nach den Idus im Ianuarius, Sextilis und December a. d. XIX, im Aprilis, Iunius, September und November a, d. XVIII, im Martius, Maius, Quintilis und Oktober wie vorhin a, d. XVIL, und im Februarius a. d. XVI Calendas, nämlich: des folgenden Monats.

Wie man beim Datiren die Monatstage gezählt habe, mag hier der Ianuarius lehren:

Laufende Tage. Römische Bezeichnungsweise derselben. NEE, "mme

1 Calendae Ianuariae oder Januarii "1. 2 a. d. IV. Nonas Januarias oder Nonarum A a GH zi [Januarü. 4 Pridie Nonas .Ianuarias. 5 Nonae Tanuariae. 6 a.d. VIII. /dus Ianuarias oder Iduum Kr a. d. VIL [Tanuarii. 8 a. d. VI 3 a. d. V 10 a. d. IV 14 a. d. III 12 Pridie Idus Ianuarias. 45 Idus Januariae. 14 a. d. XIX. Calendas Februarias oder Ca- 15 a.d. XVIIL [lendarum Februarii. 16 a. d. XVIL. 17 asd. XVI 18 a.d. XV 19 a, d. XIV 20 a. d. XII

ri, 215,52. dA

1) Nämlich mensis: Die Monatsnamen sind eigentlich Adjektiven

Römer 127

Laufende Tage. Römische Bezeichnungsweise derselben. N a N Lage

22 a. d. XI

23 a, d X

24 a. d. IX

25 a. d. VIII

26 a. d. VII

27 a.d. VI

28 a.d.V

29 "ASSEN

30 a. d. III

31 Pridie Calendas Februarias.

Nach dieser Analogie wird man den Kalender leicht fortführen können, wenn man nur bedenkt, dafs in den Monaten Martius, Maius, Iulius und October der zweite Tag mit a. d. VI. Non., in den übrigen mit a. d. IV. Non. bezeichnet wird. Auf die Nonas folgt durchgehends a. d. VIII. Zdus.

Das ante diem oder abgekürzt a. d., welches beim Datiren gewöhnlich der Zahl vorgesetzt wird, steht ge- radehin für die, z.B. wenn Cicero sagt‘): Scripsi a.d. decimum sextum Calendas Februarias, so heifst dies, er hat nicht etwa vor dem 17. Januar, sondern an diesem Tage selbst geschrieben, was auch durch decimo sexto Calendas Februarias ausgedrückt vor- kommt. Es fragt sich, was ante in diesem Fall ur- sprünglich bedeutet habe, Scaliger glaubt, das ante diem. rühre daher, dafs die Römer den Tag mit der Mitternacht anfingen; dies sei hier nämlich für den

1) Ad div.1,2.

128 Technische ‚Chronologie.

natürlichen Tag zu nehmen, vor dem noch sechs Stunden des bürgerlichen hergingen. Dies ist weit her- gehohlt. Petavius meint, ante diem zeige beim Da- tiren so viel an, als ante diem confectum, i.e. ipso die. Natürlicher ist es wol, das a.d. decimum sex- tum Calendas durch Inyersion aus diem decimum sex- tum ante Calendas, wie vielleicht anfangs gesagt wurde, entstanden sich zu denken, Die ursprüngliche, später- hin ungewöhnliche Stellung des ante kommt noch hin “und wieder vor, z.B. beim Tacitus: tertio ante Idus Octobres '). Wie wenig man die Kraft des ante beim Datiren beachtete, erhellet besonders daraus, dafs man noch die Präpositionen in und ex davor setzte, z.B. in ante diem quartum Cal. Decembres distulit; nuntii tri- stes venerant ex ante diem Non. Tun. usque ad pri- die Cal. Septembres °). Man scheint hier in ante und ex ante als Ein Wort geschrieben zu haben, Selbst wenn nicht datirt wird, findet sich ante diem ohne Weiteres für die gesetzt, z. B. ante quem diem. iturus sit?) statt quo die, welcher Gebrauch offenbar erst durch das Datiren entstanden ist. Auch die griechi- schen Schriftsteller bedienen sich dieser Redeform, wenn sie nach dem römischen Kalender datiren. So sagt Plutarch *), Rom sei erbauet zuepa Ti mpo Evderu Ka- Aar Malwy.

1) Ann. XII, 69.

?) Cicero Philipp. III, Ad Att. III, 17.

°) Caesar de bello civ. I, 144. Merkwürdig ist noch bei eben ‘diesem: Schriftsteller: Is dies erat ante diem V. Cal. Aprilis, „es war dies der 28. März.” De belle Gall. I, 6.

*) Vita Rom. e 18.

RÖMER. 129

Aus den Zahlen der Monatstage erhellet, dafs die Römer, wenn sie ein Zeitintervall angeben wollten, den Tag, von welchem sie rückwärts rechneten, allemahl mitzählten, wie wir Deutschen den Zeitraum von einem Sonntage zum andern acht Tage nennen. Daraus ist zu erklären, warum der achte Tag vor den Idus Nonae hiefs. Auf dieser Zählungsweise beruht‘ folgende in der Ausübung nützliche Regel: wenn man die römischen Data nach unserer Weise auf laufende Monatstage brin- gen will, addire man bei den Nonis entweder zu 5 oder zu 77, je nachdem sie quintanae oder septimanae sind, und bei den Idibus im ersten Fall zu 13, im letztern zu 15, eins, bei den Calendis hingegen zur Tagzahl des vorangehenden Monats zwei, und ziehe von der Summe die Zahl des Datums ab. So ergibt sich ; dafs a. d. III. Nonas Ianuarias, der Geburtstag des Cicero, der 3. Januar, a. d. IV. Idus Quintiles, der Geburtstag des Cäsar, der 12. Julius und a. d. XI. Cal. Maias, der angebliche Erbauungstag Roms, der 21. April ist.

Den Schalttag setzte Cäsar an die Stelle des Schaltmonats zwischen Terminalia und Regifugium oder zwischen a. d. VII. und EI. Cal. Martias. Um nun im Schaltjahr an der Bezeichnung der Terminalia und der übrigen Tage rückwärts bis zu den Idus des Fe- bruarius nichts ändern zu dürfen, gebot er den Schalt- tag durch a. d. bissextum Cal. Martias anzudeuten, wo- her denn derselbe den Namen. bissextum erhielt quod nunc bissextum vocatur, wie es beim Censorinus heifst. Natürlich wird man auch eben so gut bissextus sc. dies gesagt haben '), wie sich annus bissextus für das Jahr

‘) Mit Sicherheit kommt bissextus von dem Tage gebraucht nur bei sehr späten Schriftstellern vor, z. B. bei Dionysius

1. [9]

s/a zl Jr x3} LE Li Be A

130 Technische ‚Chronologie.

findet, in welchem eingeschaltet‘ wird *). Das bei den neuern Chronologen sehr gebräuchliche bissextilis ist unrömisch. Es findet sich zuerst beim Beda ?),

Die römischen. Rechtsgelehrten warfen die Frage auf, ob von den beiden Tagen; die a. d. sextum Cal. Martias hiefsen, der prior oder der posterior, d.i. der dem März nähere oder der entferntere, als das bissex- tum zu betrachten sei. ` Sie! entschieden sich für den letztern , wie aus folgenden Worten des Gelsus erhel- Jet 31: Cum bissextum Calendas est (im Schaltjahr), ni- hil refert; utrum priore, an posteriore die quis ratus sit:`et deinceps (in den folgenden Gemeinjaliren) sex- tus Calendas eius natalis dies est: nam id biduum. pro uno die: habetur: sed posterior dies intercalatur, non prior. Ideo, quo anno. intercalatum‘ non est, sexto

`> Calendas natus, cum bissextum Calendas est, priorem

diem-natalem habet.

; Cäsar’s Wille war, dafs peracto quadriennii cir- euitu, wie Censorinus, oder quinto quoque incipiente

anno, wie Macrobius. sich ausdrückt, das Bissextum

eingeführt werden sollte. Um dieser Regel vom An-

Exiguus (Argumenta paschalia p. 86 ed. Iani) und Isidor (Etym. VI, 117). Ob Macrobius (Saturn. T, 44) und Ammia- nus. Marcellinus: (l. c.) bissextus oder bissextum sagen, ist nicht klar. ;

1) Augustin, epist.119 c. 1:-Non plantem hoc anno vineam, qui bissextus est. Man sieht, dafs die Abergläubigen nicht blofs den dies bissextus, wie Ammianus bemerkt, sondern sogar den ganzen annus bissextus für re ansahen.

2) De temp. rat. c.9.

°) Dig. an der oben (2, 59) angeführten Stelle. Vergl. Ulpian. 1. IV. tit. 4, leg. 3.

Römer. 134

fange an ihre Gültigkeit zu geben, scheint er gleich das erste Jahr seiner neuen Zeitrechnung, oder, wie die Römer sagten, das erste julianische Jahr —a.u. 703, v. Chr. 45 zum Schaltjahr gemacht zu haben "3. In seinem Kalenderedikt stand vermuthlich, wie beim Suetonius, das zweideutige quarto quoque anno, und dies gab dann zu dem Mifsgriffe Anlafs, von welchem in folgender Stelle des Macrobius die Rede ist ?): Sacerdotes: sibi errorem novum ex ipsa emendatione fecerunt. Nam cum oporteret diem, qui ex quadran- tibus confit, quarto quoque anno confecto, antequam quintus inciperet, intercalare, illi quarto non peracto sed incipiente intercalabant. Hic error sex et triginta annis permansit, quibus annis intercalati sunt dies duo- decim, cum debuerint intercalari novem. Sed hunc quoque errorem sero deprehensum correxit Augustus, qui annos duodecim sine intercalari die transigi iussit,

1) Ein bestimmtes Zeugnifs darüber ist nicht vorhanden, da- her die Ansichten der Gelehrten getheilt sind. Man vergl. Pe- tavii Doctr. temp. IN, 3. Sanclemente findet. es. natürlich, dafs sich erst vier Viertel in eben so vielen Gemeinjahren sam- meln mufsten,. ehe eingeschaltet werden konnte. De vulg. aerae emend.I, 140. Er glaubt daher, dafs nach Cäsar’s Absicht erst das fünfte julianische Jahr ein Schaltjahr habe sein sollen. Dann wären aber gleich anfangs vier Gemeinjahre auf einander gefolgt, die dem ‘ganzen Wesen seiner Verbesserung nach nie auf einan- der folgen konnten. Ich trete Scaliger’s Meinung bei, der das erste julianische Jahr für ein Schaltjahr nimmt. Emend. temp. 1. IV. p. 229. Die ganze Sache ist übrigens ziemlich gleichgültig, da gleich vom Anfange an Cäsar’s Regel, wie, sie auch gestellt sein mochte, verletzt worden ist.

2) Saturn. I, 44, Vergl. Plin. H.N. XVIII, 57. Suet. Aug. cak: Solim. 6, 1. [9*]

132 Technische Chronologie.

ut illi tres dies, qui per annos tringinta et sex witio sacerdotalis festinationis excreverant, sequentibus an- nis duodecim nullo die intercalato devorarentur. Post hoc unum diem secundum ordinationem Caesaris quinto quoque incipiente anno intercalari iussit, et omnem hunc ordinem aereae tabulae ad aeternam custodiam incisioni mandavit. Man sieht, die Pontifices, von niemand controlirt (Cäsar war gleich im zweiten juliani- schen Jahr ermordet worden), machten die Jahre 712, 715, 718, 721, 724, 727, 130, 733, 736, 7395742 und 745 zu Schaltjahren, statt dafs es die Jahre 713, 717, 121, 725, 729, 733, 737, 741 und 745 hätten sein sollen. Im Jahr 745 wurde also zum zwölftenmahl eingeschaltet, da es erst (die von Cäsar selbst gleich anfangs gemachte Einschaltung nicht gerechnet) zum neuntenmahl hätte geschehen müssen. August gebot nun im Jahr 746 ') zwölf Jahre ohne Einschaltung hin- gehen zu lassen, d.i. drei Schaltjahre, nämlich 749, ‘753 und 757 in Gemeinjahre zu verwandeln. Erst das Jahr 761 d.St. oder 8 n. Chr. wurde wieder ein Schalt- jahr, und von diesem Zeitpunkt an bis auf unsere Tage hat der julianische Kalender, der bekanntlich blofs noch bei den Bekennern der griechischen Kirche im Gebrauch ist, keine Störung weiter erlitten.

Aus obigen Zahlen ist leicht zu folgern, dafs man, um die in dem Zeitraum von 712 bis 757 verschobe- nen römischen Data zu berichtigen, addiren müsse:

*) Suetonius sagt nämlich a.a. O., zugleich mit der Gor- rection sei dem Monat Sextilis der Name Augustus beigelegt worden. Dies geschah aber nach Censorinus (c. 22) Marcio Censorino C. Asinio Gallo Coss., a. u. 746.

Römer. 133

einen Tag vom bissextum a. u. 712 bis zum VI. Cal. Martii 713, einen Tag vom bissextum 745 bis zum VI. Cal. Martii 147; einen Tag zwischen den bissexuis der ‘Jahre 718 und 124 di zwei Tage bis zum VI. Cal. Martii 725, einen Tag bis zum bissextum 727, zwei Tage bis zum VI. Cal. Martii 729, einen Tag bis zum bissextum 730, zwei Tage bis zum bissextum 7356, drei Tage bis zum VI. Cal. Martii 737, zwei Tage bis zum bissextum 739, drei Tage bis zum VI. Cal. Martii 741, zwei Tage bis zum bissextum 742, drei Tage bis zum VI. Cal. Martii 749, zwei Tage bis zum VI. Cal. Martii 753, einen Tag bis zum VI. Cal. Martii 757, mit welchem Datum der römische Kalender wieder in sein richtiges Geleise kommt. Man vergleiche, was oben in der ägyptischen Zeitrechnung (1,160) hieraus für den Neujahrstag des alexandrinischen ‚Jahrs gefol- gert ist.

Es gibt indessen einen Umstand, der diese Reduction unsicher macht, ich meine die Einschaltung und Aus- merzung einzelner Tage, die man vornahm, so oft die Nundinae mit den Nonis oder dem Jahranfange in Col- lision geriethen. Zu der oben (2,63) aus Dio Cassius

‘) Man sieht also, dafs die Schlacht bei Actium, die nach Dio Cassius am 2. September a. u. 723 geliefert worden ist,' (4, 153), - eigentlich am 3. September Statt gefunden hat.

134 Technische Chronologie.

angeführten, das Jahr 714 d. St. betreffenden; Stelle füge ich noch eine andere desselben Schriftstellers '), wo bei Bemerkung einer im Jahr 797 der Nundinae wegen geschehenen Verschiebung der Tage gesagt wird, dafs man sich dergleichen Willkührlichkeiten sonst häufig dhore moAAdzı; erlaubt habe.

Das Verdienst, welches sich Cäsar und August um die Verbesserung der Zeitrechnung erwarben, scheint zunächst Veranlassung zur Einführung der Monatsnamen Julius und Augustus gegeben zu haben. Jener wurde C. Caesare E et M. Antonio Coss.°), also im. Todes- jahr des erstern auf den Vorschlag des leiztern °) dem Quintilis beigelegt, in welchem der Dictator geboren war‘). Diesen führte Augustus selbst ein, bei Gelegen- heit seiner vorhin erwähnten Rectification des Schalt- wesens. Er wählte nicht den ‚September, in welchem er geboren war, sondern den Sextilis, wegen der vie- len in demselben von ihm gewonnenen Siege, welche in dem von Macrobius aufbewahrten Senatuscon- sult (1,153), wodurch dieser Namenwechsel sanktionirt wurde, aufgezählt sind °).

t) Hist. LX.c.24. Irrig sagt der Geschichtschreiber, dafs die Nundinae d ayopa d da Tüv Zwviu nuepöv versetzt worden seien. Dies war schwerlich je der Fall.

2) Gensor.l.c.

°) Legem ferente M. Antonio M. filio Consule. Macrob., Sa- turn. L 12.

*) Dio Cassius XLIV, 5. Appian. de bello civ.1. TI. p. 494 ed. Steph. Nach Macrobius traf Cäsar’s Geburtstag auf den IV. Idus Quintiles (2, 129).

°) Annum a D. Iulio ordinatum, sed postea negligentia con- turbatum atque confusum, rursus ad pristinam rationem rede-

RöMeER A 135

Es ist schr zu bedauern, dafs die Fasti des Iulius Cäsar nicht in ihrer ursprünglichen Form auf uns gekommen sind. Bruchstücke davon haben sich auf manchen in und aufser Rom gefundenen Denkmälern erhalten, aber keins gibt eine Idee von allem, was in dem Kalender, wie er aus den Händen seines Urhebers gekommen ist, gestanden haben mufs. -Diese Bruch- stücke sind von Gruter und vollständiger von Fog- gini gesammelt worden 11. Letzterer stellt folgende elf mit gelehrten Erläuterungen begleitete Kalender zu- sammen:

1) das Calendarium Maffaeiorum, welches durch alle

‘Monate geht; oa

2) das Cal. Praenestinum von Verrius: Flaccus zu- sammengetragen, und nur in Fragmenten der Mo- nate Ianuarius, Februarius, Martius, Aprilis und December vorhanden ;

3) das Cal. Capranicorum. mit den vollständigen Mo- naten Augustus und September;

4) das Cal. Amiterninum mit Fragmenten der Mo- nate Maius bis December ;

git, in cuius ordinatione Sextilem mensem e suo cognomine nuncupavit, magis quam Septembrem, quo erat natus, quia hoc sibi et primus consulatus et insignes wictoriae obtigis- sent. Sueton. Aug. c. 34. Vergl. Dio Cassius LN. 6.

+) Fastorum anni Romani a Ferrio Flacco ordinatorum re- liquiae, ex marmorearum tabularum fragmentis Praeneste nu- per effossis collectae et illustratae. Accedunt. Pei? Flacci . operum fragmenta omnia quae exstant, ac Fasti Romani singulorum mensium ex hactenus repertis calendariis mar- moreis inter se conlatis expressi, cura et studio P. F. F. Rom 17179, fol.

136 Technische C hronologie.

5) das Cal. Antiatinum. mit Bruchstücken der sechs letztern Monate; 6) das Cal. Exquilinum mit einem Theil des Maius und Iunius; 7) das Cal. Farnesianum nur mit einigen Tagen des Februarius und Martius; . 8) das Cal. Pincianum mit Fragmenten der Monate . Tulius, Augustus und. September ; 9) das Cal. Fenusinum mit den vollständigen Mo- naten Maius und Iunius; 10) das Cal. Vaticanum mit einigen Tagen des Mar- tius und Aprilis; 11) das Cal. Allifanum mit einigen Tagen des Iulius und Augustus. Ueberall finden sich die Monatstage eben so mit den wiederkehrenden acht ersten Buchstaben des Alphabets bezeichnet, wie in unsern Kalendern sonst mit den sie- ben ersten. Diese Buchstaben beziehen sich keineswe- ges auf einen Mondeirkel, wie Bianchini glaubt "1. sondern ‚auf die von den Nundinis gebildeten wochen- ähnlichen Zeitabschnitte. ` Die Römer hatten nämlich eine achttägige Woche. Sieben Tage arbeitete der Landmann; am achten kam er in die Stadt, um zu handeln und sich nach Staatsangelegenheiten zu er- kundigen, weil jeder römische Bürger, auch auf dem Lande, Antheil an der Gesetzgebung und Vertheilung der Staatsämter hatte. Dieser Markttag wurde Nundi- nae genannt, weil er nach römischem Sprachgebrauch nono quoque die wiederkehrte?). Jeder Gesetzvorschlag

') De Calendario et cyclo Caesaris. Rom 1703, fol. "JI Varro R.R. II, praef. Dionys. VI, zg. Columella in praef. Plin. H. N. XVIII,3. Macrob. Saturn. I, 16. Unter den

D

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mufste nach der lex Caecilia Didia *) zur Einsicht sämmtlicher römischen Bürger ein Trinundinum, d.i. zwei römische Wochen hindurch, die Nundinas, wo- durch sie begrenzt wurden, mitgerechnet, also siebzehn Tage, angeschlagen bleiben. Diese Zeiteintheilung war bei den Römern uralt, indem ‘ihre Einführung von einigen. dem Romulus, von andern dem Servius Tullius beigelegt wird. Höchstwahrscheinlich schreibt sie sich von den Etruskern her, welche nach Macrobius?) nono quoque die regem suum salutabant et de pro- priis negotiis consulebant. Die Ordnung der Nundinae scheint eben so wenig, wie die unserer Sonntage, je eine Unterbrechung erlitten zu haben; aber wohl mo- dificirte man, wie wir oben (2, 62, 134) gesehen haben, hin und wieder einen Monat, um das Zusammentreffen